Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 105 (sequence 214)
- Language
- German
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105 die Sträflinge wohl für die kurze Zeit genießen, nicht fruchtlos seien, indem dieBeamten erklären, daß die Sträflinge in neuerer Zeit ein viel besseres Benehmen haben als früher, und es überhaupt Sorge des Religionslehrers ist, so viel als möglich Zwist und Hader im Keim zu ersticken. In neuerer Zeit hat sich der Wirkungskreis erweitert, da auch auf der Schranne (kleines Kriminal) jüdische Sträflinge sich befinden. Es wird kein Gottesdienst gehalten, da öfters weniger als ein Minjan (10 Personen) sich befanden, aber besuchet die Sträflinge um ihnen religiösen Trost zu bringen, Herz und Gemüth zu stärken. Mit Einwilligung der Behörden erhalten übrigens auch jetzt die Sträflinge am Neujahr- und Versöhnungstag, sowie am Pesach Speisen nach jüdischem Ritus. An sonstigen Festen und Sabbathen find die israel. Sträflinge von der Arbeit befreit. Es kann auch nicht verschwiegen werden, daß der Herr Verwalter des Strafhauses mit der größten Bereitwilligkeit, so wie das übrige Beamtenpersonale, insbesondere aber der katholische Geistliche, dem Religionslehrer znr Seite stehen, und es sind aus diesem Zusammenwirken hoffentlich gute Früchte zu gewärtigen. Noch haben wir schließlich zu bemerken, daß jeder austretende israelitische Sträfling mit einem Fahrgelde von Seiten der Gemeinde versehen wird und zwar geschieht solches auf Antrag der Strafhausverwaltung und der Betrag ist 2, 3, 4 oder 5 fl., in besonders berücksichtigungswerthen Fällen auch 10 fl. — Das Gelo hiezu wird durch freiwillige Spenden in der Gemeinde gesammelt. Als einen nicht unwesentlichen Fortschritt in nnserm neuen Gemeindeleben glauben wir noch Folgendes bezeichnen zu dürfen. Aus Anlaß des vom Herausgeber diests Jahrbuchs beantragten und in Ausführung gebrachten Pensionsinstitutes für die Bethausbeamten der Gemeinde wurde die Sitte eingeführt, daß bei Abhaltung des Seelengedächtnisses lNIQM an den dafür bestimmten Festtagen mehrerer Personen durch Namensnennung gedacht wurde, sei es, daß sie sich durch ein werkthätiges Leben um die Gemeinde verdient gemacht haben, sei es, daß an ihr Andenken durch eigene Vermächtnisse oder Schenkungen von Seite der Hinterbliebenen bleibende Wohlthaten geknüpft wurden. Den ersten