Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1854-01-01 · Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854) · p. Seite 106

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
Date
1854-01-01
Page
Seite 106 (sequence 215)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2609281-2609282--2203-2609545
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

106 Widmungen dieser Art verdankte jenes Pensionsinstitut seine Begründung, im weiteren Verfolge wurden solche Vermächtnisse und Schenkungen auch anderen wohlthätigen Anstalten zugewendet. Größtenteils trat hierbei die kindliche oder eheliche Pietät heran, die dem theuren Verstorbenen ein weniger vergängliches Denkmal als von Marmor und Erz setzen wollte. Die Einführung kam den einzelnen, unzulänglich dotirten Anstalten um so mehr zu statten, als hinsichtlich solcher Verstorbener, welche es verabsäumt hatten, sich selbst durch edle Handlungen ein dankbares Andenken zu bereiten, die Ansprüche auf eine gewisse Höhe gestellt wurden, und sich in der letzteren Zeit aus eine Widmung von mindestens 2- bis 3000 fl. zu wohlthätigen Zwecken erhoben. Bei all dem Guten, das damit gefördert ward, mußte aber dennoch am Ende die Erwägung siegreich hervorgehen, daß durch Verleihung einer solchen Auszeichnung für eine bestimmte Geldessumme der Zweck, sie als Charakteristikon wahrhaft verdienter Männer und Frauen hervortreten zu lassen und damit den heilsamsten Ansporn zu erwecken, nothwendig verrückt werden müßte. Geleitet von dieser Betrachtung, hat nun der Gesammtvorstand in einer seiner jüngsten Berathungen den Beschluß gefaßt: daß Vermächtnisse oder Schenkungen an und für sich einen unabweislichen Anspruch zur Aufnahme in das Namensverzeichniß der beim Seelengebete zu Gedenkenden nicht begründen sollen; — daß vielmehr in der Regel nur das selbsterworbene namhaftere Verdienst einen solchen Anspruch hervorriefe, und daß jede derartige Ausnahme von Fall zu Fall vor den Vollrath zu bringen und nurdurch die Zustimmung von zwei Drittheilen der Anwesenden bejahend zu entschieden sei. Wir fügen zum Schlüsse noch einige statistische Notizen über die Bewegung in der israelitischen Kulrusgemeinde zn Wien bei. Im Verwaltungsjahre 1852/1853 kamen 18 Trauungen vor, darunter 15 Fälle, in welchen beide Theile ledig

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.