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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1854-01-01 · Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854) · p. Seite XCIV

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
Date
1854-01-01
Page
Seite XCIV (sequence 95)
Language
German
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IRI
…/2609281-2609282--2083-2609425
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X('sV gerichtliche, wenn der 'Streit-Gegenstand SO fl. nicht übersteigt, von jedem Bogen . . 6 kr. Abschriften, welche die Partei zur Vidimirung übcrbringt, für jeden Bogen .iS kr. — amtliche, nicht vidimirte, für jeden Vogen 15.kr.! — amtliche vidimirte, von jedem Bogen . . 30 kr. — von andern Personen vidimirte, wie Zeugnisse. eine Nachstämpelung oder Stämpelanheftung angewendet werden kann. Die nach diesem oder einem früheren Gesetze vorschriftmäßig gestämpelten Urkunden und Schriften unterliegen als Beilagen keiner weitern Stämpelgebühr. Verzeichnisse der Beilagen erfordern den Beilagenstämpel. Gebührenfreie Beilagen sind: Bücher, Brochuren, zur Drucklegung bestimmte Manuskripte; wenn sie nicht bejonders verfaßte Beweisschriften sind. In - und ausländische öffentliche Credits - Papiere,, deren Coupons und Talons; dann Armutszeugnisse und die Beilagen zu stämpelsreien Eingaben; amtliche Ausfertigungen und Bestätigungen auf Urkunden und Schriften über eine vollzogene Amtshandlung, über die Echtheit einer Unter- . schrift. über die Richtigkeit eines Zeugnisses u. dgl. /Urkunden und Schriften, auf welchen die uumittcll bare Entrichtung der Stämpelgebühren bestätigt ist. Den Stämpel von 30 kr. für jeden Bogen erfordern ausnahmsweise die Gesuche oder Eingaben: ») Um Ertheilung oder Anerkennung einer Berechtigung oder Besugniß zum Betriebe eines Gewerbes oder einer Erwerbsbeschäftigung; d) um Zulassung zur Geschäfts-Praxis, um Ertheilung eines Adjutums, einer öffentlichen Anstellung ( mit Ausnahme der Gesuche um Dienst- Plätze der mindern Dienerschaft) oder um eine Pfründe; e) um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen, Ausfertigung von Edicten; cl) um Waaren-Ein-, Ausu. Durchsuhrspässe, und um Bewilligung zum Bezüge außer Handel gesetzter Waarcn; e) um Bewilligung zur Errichtung oder Erweiterung, zur Vertauschung, Verwandlung oder Verschuldung eines Fidei-Co'mmisses; s) Vorstellungen und Recurse gegen Entscheidungen oder Verfügungen einer untern Instanz an eine höhere; ebenso außerordentliche Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefälls - Uebertretungen; 8)Appellations- und Revisions-Anmeldungen, cs mag die Appell«- tions - oder Revisions-Beschwerde darin enthalten sein oder nicht, und wenn der Werth des Streitgegenstandes 5V fl. nicht übersteigt, nur für den ersten Bogen 30 kr., für jeden folgenden 6 kr. Stämpel für Beweis-DocumenLe. Zeugnisse, d. i. Bestätigungen über persönliche Eigenschaften, Thatsachen und Umstände, damit sie demjenigen, dem sie ertheilt werden, ein Beweismittel oder einen Ausweis gewähren, — ausgestellt von Privatpersonen oder öffentlichen Behörden oder Aemtern (wenn sie auch von zwei oder mehreren Personen gefertigt find), dann Befunde der Sachü. Kunstverständigen in Parteisachen. von jedem Bögen.15 kr. — für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner und überhaupt Personen, 'welche von einem den gewöhnlichen Taglohn nicht übersteigenden Verdienste leben, über ihre Dienstleistung, ihr Benehmen, ihre persönlichen Eigenschaften und Verhältnisse, ferner Schulu. Studien-, dann Collegien - Besuchszeugniffe, für jeden Vogen . . . 6 kr. Geburts - (Tauf-), T r au-, Tod - ten- und V er k ü nd - S ch e i n e 15 kr. P a ssir - Scher ne auf 8 Tage sind frei. Pässe (überhaupt Reise-Urkunden, Passtrscheine, Geleitscheine, Heimathscheine) für Dienstboten, Gesellen,

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