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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1854-01-01 · Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854) · p. Seite XCII

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
Date
1854-01-01
Page
Seite XCII (sequence 93)
Language
German
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IRI
…/2609281-2609282--2081-2609423
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XON Betrage (unentgeltliche, wie Schenkungs- Urkunden). Aufbewahrungs - Verträge, wenn ein Lohn bedungen ist, wie Dienstleistungen (sonst aber von jedem Bogen 15 kr.). Aufnahms- Certificate, wenn die eingcgangene Verbindlichkeit ausgedrückt und schätzbar ist, nach dem Werthe der Verbindlichkeit. Bestand - Verträge, nach dein Werthe des zu vervielfachenden Zinses. Bürgschafts - Urkunden, nach dem Werthe der verbürgten schätzbaren Verbindlichkeit. Cessionen, entgeltliche, von Schuldforderungen, nach dem Werthe des Entgeltes. Darleihens-Verträge, Schuldscheine, Schuldbriefe, nach dem Werthe der dargeliehenen Sache. Di en stleistungs - Verträge, entgeltliche, nach dem Werthe des auf sie bedungene Zeit vervielfältigten Lohnes, öder nach dem Lohne einer bedungenen Arbeit; wenn sie eine Vollmacht enthalten, von jedem Bogen nicht weniger als 15 kr. Ehe-Pacte, d. i. Eheverträge über das Heirathsgut oder das der Gütergemeinschaft bei Lebzeiten unterzogene Vermögen, nach dessen Werthe. Em p fang sbe st ä ti g u n gen über eine in das Eigenthum des Empfängers übergegangene schätzbare Lache, nach dem Werthe derselben (über eine zur Verwahrung, zum Gebrauche oder als Pfand übernommene schätzbare Sache, von jedem Bogen 15 kr.). Er b - Vertr äg e, von jedem Bogen 15 kr.; die Gebühr nach dem Betrage der Erbschaft ist erst bei dem Erbfalle zu entrichten. Gesellschafts-Verträge, nach dem Werthe des zum Betriebe des Geschäftes gewidmeten Capitals oder Vermögens (wenn die Mühe der Gesellschafter eine nicht schätzbare ist, oder keinen Vortheil für sie" zum Gegenstände hat, von jedemBogen 15 kr.). Glücks-Verträge, nach dem Werthe, und zwar: a) bei Wetten, der Preis um den gewettet wird, d) bei Lotterien, die Einlage, e) beim Hoffnungskaufe, der Kaufpreis sammt Nebenleistungen, ck) bei der Bodmerei, der ausgenommene Betrag oder Geldwerth, e) bei Versorgungs-Anstalten , die Einlage. s) bei Versicherungs - Verträgen die Assecuranz-- Prämie, A) beim Leibrenten-Vertrage^ das überlassene Capital. Hypothekar-Verschreibungen», d. i. Urkunden, womit zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird, nach dem Werthe der Verbindlichkeit (wenn diese unbestimmt ist, nach dem Werthe der Hypothek, jedoch nicht unter 15 kr. für jeden Bogen). Kauf - Verträge über bewegliche Sachen, nach dein bedungenen Kaufschilling. Lebensversicherungen, wie Glücks-Verträge. Legitimationen von Privat - Personen ausgestellt, wie Vollmachten. L e i h - V e r t r ä g e, wenn eine unvcrbrauchbare Sache gegen Entgelt zum Gebrauche auf unbestimmte Zeit überlassen wird, wie Bestand-Verträge (ohne Entgelt, für jeden Bogen 15 kr.). Li ed l o hns-Ver tr äge, wie über Dienstleistungen. Lieferungs-Verträge, wie Kauf- Verträge. Pacht-Verträge, wie Bestand-Verträge. Pfän d er - V er s chr eib u ng e n, nach dem Werthe der für das Pfandrecht eingeräumtcn Verbindlichkeit (ist der Gegenstand der Verbindlichkeit keine schätzbare Sache, für jeden Bogen 15 kr.; ist die Verbindlichkeit unbestimmt, nach dem Werthe des Pfandes, jedoch nicht unter 15 kr. Quittungen oder Empfangsscheine, nach dem empfangenen Betrage, unter 2 fl. sind selbe ftämpelfrei.' Oieluitions-Verträge, nach der jährlich bedungenen Geldleistung in der nächst der Scala II. angeführten Vervielfältigung. Schenkungs - Urkunden über Schenkungen unter Lebenden beweglicher Sachen, die sogleich übergeben werden, nach dem Werthe der Schenkung (die nicht sogleich übergeben werden, oder erst auf den Todesfall zu übergeben sind, dann bei unbeweglichen Sachen für jeden Bogen 15 kr ). Schn ldscheine, wie Darleihens- Verträge. Stiftbriefe, wenn eine Gegenleistung bedungen ist, nach dem gestifteten Werthe (wenn der Bestiftete zu einer Gegenleistung nicht verpflichtet

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