Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 1 (1901)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1901)
- Article
- Das Heimatrecht in Rumänien
- Date
- 1901-05-01
- Page
- Seite 343 - 344 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2583875-2583876-2583882-2608766--00433-2608847- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
343 Georg Brandes: Das Heimatrecht in Rumänien. 344 Als das Gesuch zur Verhandlung kam, hetzte Urechia die Senatoren mit der Beschuldigung auf, Sainean hätte im Auslande sein Vaterland angeschwärzt. Obgleich er weder angab, wo oder wann, machte die Beschuldigung dennoch einen starken Eindruck. Dem Gesetze nach wird ein Gesuch um Aufnahme in den Staatsverband erst zehn Jahre nach dessen Einreichung bewilligt es sei denn, dass der Betreffende eine nützliche Industrie oder Erfindung im Lande eingeführt, oder in irgend einer Wissenschaft Beweise von Talent gegeben hätte. Sturdza, der Sainean anfangs wohlwollend entgegengekommen war, hatte sich inzwischen eines anderen besonnen und leugnete jetzt, dass derselbe in seiner Wissenschaft Beweise von Talent gegeben habe, und zwar, wiewohl Sainean's Lehrer, [der verdienstvolle Philologe Hasdeu, erklärte, er sei stolz auf diesen Schüler. Das Gesuch um das Heimatsrecht Sainean's wurde demnach am 19. Dezember 1891 im Senate mit 79 von 81 Stimmen verworfen. Zwei Stimmzettel waren leer. Die erst vor . so kurzer Zeit vom Türkenjoche befreiten Rumänen sind nun Tyrannen nach türkischem Muster. Aeusserst bezeichnend ist eine Anekdote, die in dem Buche eines Grafen Langeron, „Reise durch Rumänien im Jahre 1808", von einem Sturdza, Mitgliede einer der ersten Familien des Landes, einem Vorfahr des jetzigen Premiers, erzählt wird. Er hatte den Verfasser empfangen und sass eben mit ihm auf dem Sofa, als ein türkischer Bote, ein einfacher Janitschar, ins Zimmer trat und wie ein Medusenhaupt auf ihn wirkte. Bleich und zitternd erhob er sich, lief nach einer Pfeife, die der Janitschar verlangt hatte, und überreichte sie ihm fast auf den Knieen.--- Nach Verlauf von zwei Jahren, während welcher Sainean die beiden Werke „Kursus der Linguistik" und „Geschichte der rumänischen Philologie44 herausgab, suchte er abermals um das Heimatsrecht nach, diesmal bei der Kammer. Der König befürwortete seine Angelegenheit dem Konseilspräsidenten Katurgi gegenüber, der sich seiner annahm, und der Antrag ging durch. Das Gesetz über die Verleihung des Bürgerrechts an Sainean wurde am 17. April 1895 von der Kammer angenommen. Allein dieselbe musste auch vom Senate beschlossen werden. Und hier tauchte nun aufs neue die alte Verleumdung auf, Sainean habe sein Land im Auslande verleumdet, wie esTiiess, in englischer Sprache, die den meisten Mitgliedern unbekannt war. Diese unbegründete Anklage wurde ursprünglich von Urechia, schliesslich aber auch von Sturdza vorgebracht. Als Sainean der Sache auf den Grund ging, kam er auf folgendes: Im Jahre 1887 hatte er eine Abhandlung „Juden, Tataren oder Riesen" geschrieben — später abgedruckt in Gaston Paris"' „Romania" —, die an den Umstand anknüpfte, dass in Rumänien kyklopische Gebilde vorkommen, welche höchst bezeichnend „la Jidowa" genannt werden. Sie stammen der Volkssage nach von Riesen her, und diese Riesen werden von den rumänischen Bauern Tataren oder Juden geheissen. Sainean erklärte dies daraus, dass die Khazaren, ein tatarischer Stamm, der im achten Jahrhundert das Judentum annahm und mehr als drei Jahrhunderte als jüdischer Staat existierte, nachdem er Osteuropa beherrscht hatte, teils in den übrigen tatarischen Bevölkerungen am Schwarzen Meere aufgegangen, teils in die Nachbarländer eingewandert sei, u. a. in das jetzige Rumänien, wo also die Erinnerung an riesenstarke Tataren, die zugleich Juden waren, fortlebe. Renan hat der Khazaren in seinem bekannten Vortrage von 1883, „le Judaisme", Erwähnung gethan. Dieser Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit, dass tatarisches, nicht semitisches Blut in den Adern der rumänischen Juden rinne, wurde von Urechia und seinen Genossen zu einer Verleumdung Rumäniens gestempelt, weil damit vermeintlich der Versuch eines Beweises" angestellt werden sollte, dass die jüdische Bevölkerung des Landes eine ebenso alte sei wie die in gerader Linie von den Römern abstammenden Rumänen. Urechia hielt eine grosse Rede, als das Gesetz über Sainean's Heimatrecht vor den Senat kam, worauf es mit 61 gegen 12 Stimmen verworfen wurde. Sturdza erklärte bei dieser Gelegenheit, er stimme hier gegen einen Juden, der sich „auf Schleichwegen in den rumänischen Staat einzudrängen versuchte". Urechia, der die Behauptung, Sainean habe sein Vaterland verleumdet, nicht aufrecht zu erhalten vermochte, machte geltend, jedenfalls hätte er dessen Rechte nicht verteidigt bei dem grossen Kampfe, den es so viele Jahre „vor den Augen der Welt" ausgefochten. Er spielte hier auf die Klagen der in. Ungarn ansässigen Rumänen an, die in Wirklichkeit der Begründung entbehren, den Rumänen jedoch Anlass zu Ausfällen gegen die ungarische Bevölkerung geben. Sainean reiste nun wieder nach Paris und Berlin, und arbeitete im Auslande sein jüngstes grösseres und bedeutendes Werk über den morgenländischen Einlluss auf die Sprache und Civilisation Rumäniens aus. Doch im November 1899 kehrte er neuerdings nach Bukarest zurück, entschlossen, einen letzten Versuch zur Erlangung des Heimatrechtes zu machen. Der Unterrichtsminister Take Jonescu empfing ihn zuvorkommend und versprach ihm, seine Sache zu stützen. Als das Gesetz neuerdings im Senate auf die Tagesordnung kam, waren zufällig nur 39 Senatoren anwesend, die alle Sainean persönlich kannten, es wurde somit einstimmig angenommen. So war er also endlich, nach vollen zwölf Jahren des Ringens und Kämpfens, Bürger des rumänischen Staates. Er hat das Gefühl bei diesem „Civis Romanus sum" humoristisch geschildert. Seine Brust erweiterte sich, er empfand den Zusammenhang zwischen dem römischen Weltreich und seinem modernen Spross. In