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Ost und West · 1901-05-01 · Heft 5 (Mai 1901) · p. Seite 341 - 342

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Journal
Ost und West
Volume
1 (1901)
Issue
Heft 5 (Mai 1901)
Article
Das Heimatrecht in Rumänien
Date
1901-05-01
Page
Seite 341 - 342 (sequence 1)
Language
German
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341 342 DAS HEIMATRECHT IN RUMAENIEN. Von Georg Brandes. Im Januarheft 1901 der dänischen Zeitschrift „Tilskueren" findet sich eine eingehende Darstellung der Unterdrückung, der in Rumänien eine 250 000 Köpfe zählende jüdische Bevölkerung ausgesetzt ist. Es wurde dort darauf hingewiesen, wie Rumänien, das 1878 seine Anerkennung als selbständiger Staat von den Grossmächten nur unter der Bedingung erlangte, dass der Unterschied des Religionsbekenntnisses ohne Einfluss auf die Ausübung der bürgerlichen oder politischen Rechte sei, 1879 sofort die Bestimmung traf, dass die im Lande eingeborenen Juden, die man als Fremde behandelte, nur einer um den andern um das Heimatsrecht einkommen dürften, dass ferner dasselbe nur auf Grund eines von Kammer und Senat angenommenen Gesetzes gewährt werden könne. Demzufolge wurden denn auch von damals bis jetzt keine 200 eingeborene Juden rumänische Bürger. Wie die Verhältnisse in Rumänien in diesem Punkte bis auf den heutigen Tag beschaffen sind, davon giebt das Schicksal des Philologen Sainean ein schlagendes Beispiel. Er hat in diesem Jahre eine kleine Schrift darüber veröfFentlicht. Lazare Sainean. einer der hervorragendsten Philologen Rumäniens, ist 1859 in der Stadt Pioesti geboren, studierte an der Bukarester Universität und erlangte 1887 für eine Abhandlung über die Semantik in der rumänischen Sprache, eine Wissenschaft, die Breal in Frankreich gegründet hat, die Würde eines Lizentiaten. Die Abhandlung wurde als so bedeutend anerkannt, dass die Universität sie mit einem Preise von 5000 Francs belohnte. Demeter Sturdza, der jetzige „liberale" Premierminister Rumäniens, der damals an der Spitze des Unterrichtsministeriums stand, liess den jungen Mann zu sich rufen und sagte ihm, er möchte nur ruhig seine Ausbildung im Auslande vervollständigen; man würde ihn bei seiner Heimkunft „mit offenen Armen" empfangen. Worauf er hinzufügte: „Lassen Sie sich von dem Fall des Dr. Gaster nicht schrecken." Dr. Gaster wurde nämlich 1885 auf Sturdza's Antrag unter dem Vorwande ausgewiesen, Ausländern Auskünfte über die Lage der rumänischen Juden gegeben zu haben, in Wirklichkeit, weil seine wissenschaftliche Ueberzeugung nicht mit der Lehre Sturdza's und der rumänischen Nationalisten übereinstimmte, nach welcher das aus einer Mischung römischer Einwanderer mit den Ureinwohnern des Landes hervorgegangene rumänische Volk schlechtweg der Abkömmling des römischen sei. Trotz seiner grossen philologischen Verdienste wurde daher Gaster vertrieben; ein sonderbarer Zufall führte ihn voriges Jahr bei der Feier des hundertjährigen Gedenktages der Errichtung der Berliner Akademie mit Sturdza wieder zusammen, indem dieser die rumänische Akademie, Gaster die Asiatische Gesellschaft in London bei derselben repräsentierte. Nachdem nun Sainean romanische und orientalische Sprachen in Paris und Leipzig studiert und u. a. eine „Doktordissertation" über die Volksdenkmäler Rumäniens, die auch in Gaston Paris' „Romania" Aufnahme fand, veröffentlicht hatte, kehrte er 1889 nach Bukarest zurück, wo er zum ausserordentlichen Professor an der Universität in Bukarest ernannt wurde. Da jedoch kein Gehalt damit verbunden war, und er bei seiner Armut nicht davon leben konnte, bewarb er sich gleichzeitig um eine Anstellung als Lateinlehrer an einer höheren Schule, erhielt sie und mochte etwa ein Jahr an derselben gewirkt haben, als man ihm die Stelle wieder nahm. Sie sollte mit einem ehemaligen Lehrer des Fürsten Ferdinand besetzt werden. Ihn selbst ernannte man dafür zum Professor der rumänischen Geschichte und Litteratur. Sainean, der Sprachforscher war, sagte dieser Posten nicht sonderlich zu. Er erforderte ganz andersartige Kenntnisse auf historischem und sprachlichem Gebiet. Die Ernennung gab überdies Anlass zu erbitterten patriotischen Demonstrationen. Eine liberale Zeitung, „Der nationale Wille", das Organ des bekannten antisemitischen Führers Urechia, wiegelte die öffentliche Meinung auf und bewog die Lehrer an einer höheren Schule, gegen die Ernennung als unpatriotisch Einsprache zu erheben. Urechia selbst, der seit lange Vorlesungen über rumänische Sprache und Litteratur hielt und keinen Konkurrenten in seiner Stellung haben mochte, drohte seinen Abschied zu nehmen. Unter diesen Umständen schlugen die Professoren der philosophischen Fakultät, um die Gemüter zu beschwichtigen, vor, zwei Lehrstühle für den Gegenstand zu errichten, die Vorlesungen über Geschichte und neuere Litteratur Rumäniens einem anderen zu übertragen und Sainean die Litteratur bis zum Jahre 1600, die nur ein rein sprachliches Interesse hat, behalten zu lassen. Als jedoch Urechia neue Anstrengungen machte, schlugen die Professoren um und baten den Minister, nachdem Sainean kein Heimatsrecht besitze, die Ernennung rückgängig zu machen Er hatte damals ein Jahr lang Vorlesungen gehalten. Im November 1890 erhielt er seine Entlassung. Schon vor mehr als einem Jahre hatte er sich an den Senatspräsidenten Kretzulesco gewendet und bei diesem um das Indigenat angesucht. Allein der Präsident antwortete — wie man in Rumänien stets antwortet — mit dem Rate, sich zu gedulden und nichts zu überstürzen, sondern die Einreichung des Gesuches auf die nächste Reichstagssession zu verschieben, wo es mehr Aussicht auf eine günstige Erledigung hätte.

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