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Ost und West · 1919-09-01 · Heft 9-10 (September-Oktober 1919) · p. Seite 265 - 266

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Journal
Ost und West
Volume
19 (1919)
Issue
Heft 9-10 (September-Oktober 1919)
Article
Schwüre und Gelübde, deren Heiligkeit und deren Auflösung nach jüdischer Lehre
Date
1919-09-01
Page
Seite 265 - 266 (sequence 6)
Language
German
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265 Schwüre und Gelübde, deren Heiligkeit und deren Auflösung nach jüdischer Lehre. 266 gültig, tob A Jude oder Nichtjude ist, das Entscheidende ist das Verhalten des B. Im Talmud werden zahlreiche Fälle von gelösten oder unlösbaren Gelübden und gel'öbnisaitigen Schwüren angeführt und nach allen Seiten hin kasuistisch behandelt, in den Kommentatoren und Dezisoren werden aus diesen Streitfällen und der Art ihrer Schlichtung geltende Vorschriften abstrahiert und deduziert. Aber oft und oft kehrt der wie ein Seufzer klingende Ausspruch wieder, daß die Hatharath-Nedarim in der Luft schwebe und nur eine sehr geringe Stütze im Wortlaut der Bibel habe (Chagigah 10a). Die Lehrer des Talmud hätten es am liebsten gesehen, wenn die Menschen überhaupt keine Gelübde und Schwüre abgelegt hätten; es war ihnen "jedesmal angst und bange im Gewissen, wenn man von ihnen die Lösung eines Neder oder einer Schebuath bittuj forderte, und dennoch waren sie religionsgesetzlich verpflichtet, sich den Petenten nicht zü ent-i ziehen. Die Sage erzählt deshalb, daß Rabbi Josua ben Lewi deswegen gewürdigt wurde, noch in diesem Leben den Himmel zu schauen, weil er nie die Lösung eines Gelöbnisses nachgesucht hatte. ('Kethubboth 77b.) Nichts flößte jenen Männern solche Furcht ein, wie die Möglichkeit, daß das Volk „Gelübde und Schwüre geringzu achten und leicht zu, nehmen (lehakel, lezalzel) verführt werden könnte". Um dieser Möglichkeit vorzubeugen, wurden allerlei Maßregeln getroffen, Warnungen uxid Androhungen verlautbart, Strafen religiöser Natur verhängt, Erschwerungen für die „niedere Masse und die Unwissenden" (hedjototh weamme haarazoth) erlassen. Manche dieser Erschwerungen wurden naturgemäß den Schriftkundigen und Gelehrten, die Maß zu halten wußten, nachgesehen. Indessen hat schon Salomon Adreth (1235—1310) den Grundsatz ausgesprochen, daß „heutzutage alle Welt gleich dem Unwissenden behandelt werden müsse, da die Kenntnis der Thora selten anzutreffen ist." Einige überlieferte Fälle von gelösten Gelübden und Schwüren mögen das Gesagte illustrieren- Rabbi Eliezer 'ben Hyrkanos war als Jüngling seinem Vater, einem Großbauern, entlaufen und auf die hohe Schule zu Jerusalem gezogen, um unter den schwersten Entbehrungen zu studieren. Der erzürnte Vater kam nach Je-' rusalern, um den Sohn durch einen Neder vom Genuß seiner Güter auszuschließen, wurde aber in Jerusalem anderen Sinnes; eine Lösung war diesmal nicht nötig .(Gen. R. 42, Aboth de R. Nathan, 6, und oft im Midrasch.) — Es galt in talmudischer Zeit als besonders verdienstlich, die Base zu heiraten; einer, dem seine Schwestertochter häßlich erschien, gelobte,' von ihr nie einen Genuß zu haben, wodurch die Heirat von selber ausgeschlossen war. Man brachte nun das Mädchen in das rlaus des Rabbi Ismael, pflegte sie und putzte sie heraus; dann wurde der junge 'Mann gerufen, und Rabbi Ismael, auf das Mädchen weisend, rief: „Mein Sohn, sieh sie dir doch genau an; hast du diese dir verbieten wollen?" „Wenn sie so aussieht, habe ich sie mir nicht verbieten' wollen," Daraufhin löste R. Ismael ihm das Gelübde. (Nedarim 66a.) — Kalba Sabua verschwor seiner Tochter durch ein Gelübde den Genuß seiner Güter, weil sie gegen seinen 'Willen seinen Schafhirten Akiba ben Josef geheiratet hatte. Die junge Frau verlebte Jahre in tiefstem Elend. Ais aber der Schwiegersohn ein vielgefeierter und berühmter Gelehrter wurde, gereute den hartherzigen Vater sein Gelübde; er suchte um Lösung nach und erhielt sie. (Kethubboth 62b; Nedarim 50a.) — Ein Mann schwor im Zorn über seine Frau, keinen Genuß von ihr zu haben; dem Gesetze gemäß war er verpflichtet, der Frau einen Scheidebrief zu geben und ihr die volle Kethubbah4) auszubezahlen, die 400 Sus betrug; das machte aber das ganze Vermögen des Mannes aus und er wollte ihr nur die Hälfte geben. Rabbi Akiba aber -entschied: „Und wenn du die Haare von deinem Kopfe herab verkaufen müßtest, du bezahlst ihr die ganze Summe." „Wenn ich das gewußt hätte, ich hätte das Gelübde nicht getan," antwortete der Mann, worauf R. Akiba ihm das Gelübde löste. (Nedarim 65b.) — 'Ein Mann verbot durch ein Gelübde seiner Frau "den Genuß seiner Person, wenn sie nicht von den beiden; größten Richtern und Gelehrten Rabbi Jehudah und Rabbi Simeon ihre Brühe kosten ließe. Rabbi Jedudah tat es, indem er sagte: „Wenn Gott selber seinen heiligen Namen wegzuwaschen befahl, um Frieden zwischen Mann und Weib zu stiften (bei der Sotah), wie soll ich mich nicht zu dem Verkosten des Gerichtes dieser Frau hergeben, um sie mit ihrem Gatten auszusöhnen?" Der andere aber weigerte sich hartnäckig aus persönlichen Gründen, aber auch, damit das Volk 'sich das Geloben abgewöhne (ibidem 66b). — Aus der Zeit der- Amoräer sind (Nedarim 22b ff.) Fälle weitgehender Erleichterung der Gelübdelösung, namentlich ernsten und zuverlässigen Männern gegenüber, bekannt geworden. Aus der Zeit der Geonim (zweite Hälfte des ersten Jahrtausends) wird folgender Fall überliefert: Ein Mann in Babylonien gelobte, nach Palästina zu pilgern. Das Gelübde wurde ihm gelöst, da seine Frau inzwischen guter Hoffnung geworden war (was als ein „nölad dischechiach" angesehen werden mußte) und eine so weite Reise Gefahr für Mutter und Kind mit sich brachte; ohne die Frau aber die Reise machen durfte er nicht, „da du nicht das Recht hast, sie allein zu lassen und ihr Untertan (mescliuabad) bist". (Haggahoth Mai. Schcbuoth VI, 8.) Indessen waren die Geonim äußerst streng in dieser Beziehung. Ihre Anschauungen finden sich kurz zusammengefaßt bei Alfasi (1013 bis 1103) Ende Nedarim: „Rab Jehudai Gaon (Mitte des 8. Jahrhunderts) war streng und lehrte, daß unter uns sich keiner befinde, der Nedarim und Schebuoth zu lösen verstünde, und seit den Zeiten des Mar R. Jehudai wurde der Talmudtraktat Nedarim im Lehrhause nicht vorgetragen; die nachfolgenden Geonim vermieden es, Nedarim zu losen, außer, wenn es sich um eine Mizwah handelte, z. B. Friedenstiftung zwischen Eheleuten, und nur solche, die im voraus auf einem Irrtum beruhten, aber Charata allein genügte nicht . . . Und der Nassi Albargeloni schrieb an R. Haj Gaon (998—1038): Wir handeln nur ähnlich wie Rab Asse (s. oben). Rab Jehudai Gaon hat gelöbnisartige Schwüre überhaupt nicht gelöst, und seine Nachfolger sagten: „Wir haben keine Macht, das zu tun, was R. Jehudai vermied, nur wenn ein Fall vorkommt, der eine Thakkanah (religiöse Institution) oder eine 'Mizwah anbetrifft, wie z. B. Stiftung von Frieden zwischen Eheleuten 4) Die vor der Trauung der Frau verschriebene ^"mrac für den Fall seines Ablebens oder der Scheidung,

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