Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 19 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1919)
- Article
- Staat und Kirche
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 135 - 136 (sequence 5)
- Language
- German
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135 Staat und Kirche. 136 Anspruch erheben, daß wir glauben, er sei lediglich aus rein ideellen Motiven ausgetreten. Gleichwie der Staat werden sich auch die Religionsgenossenschaften auf Jahre hinaus in Geldnot befinden; und gleichwie der Staat der Steuerflucht und Vermögensverschleppung auf gesetzlichem Wege vorbeugt, indem er z. B. jeden Auswanderer verpflichtet, für eine Reihe von Jahren im voraus die Vermögenssteuer zu entrichten, so ist er verpflichtet, die Religionsgenossenschaften vor der Steuerflucht ihrer Mitglieder zu schützen. Der obligatorische Religionsunterricht an der öffentlichen Schule ist für uns Juden zunächst eine Frage der Parität. Wir empfinden es als eine Hintansetzung, als eine Verletzung des Prinzips der Gleichberechtigung, wenn der Staat wohl christliche, aber nicht jüdische Religionslehrer anstellt. Mit aller Energie müssen wir uns dagegen wehren, daß der jüdische Religionslehrer im Lehrerkollegium nicht als gleichberechtigt behandelt werde, indem er an den Gesamt- und Klassenkonferenzen nicht teilnimmt, und zu Sonderkonferenzen, die einen jüdischen Schüler betreffen, nicht eingeladen wird. Diese Hintansetzung ist geeignet, das Ansehen des Judentums in den Augen der Lehrer sowie der Schüler herabzusetzen, die Autorität des Lehrers über seine jüdischen Schüler zu schwächen. Es bedeutet eine Kränkung für die jüdische Lehrerschaft, unter der sich oft hervorragende pädagogische Kräfte finden. An sich aber ist vom jüdischen Standpunkt der obligatorische Religionsunterricht nicht als besonders wichtig zu betrachten, weil er nämlich ganz ungenügend ist und nicht ausreicht, um der heranwachsenden Generation erforderliche Kenntnis des Judentums zu vermitteln. AI9 Ergänzung hierzu wirkt segensreich die jüdische Religionsschule, welche von den jüdischen Gemeinden unterhalten wird. Als ganz abstrus und widersinnig muß der neueste Ministerialerlaß bekämpft werden, der die Entscheidung darüber, ob der Schüler am Religionsunterricht teilnehmen soll, dem Schüler selber nach vollendetem 14. Lebensjahre überläßt, Das wirkt wie ein Hohn auf den gesunden Menschenverstand. Der junge Mensch soll gerade, wenn er in die Flegeljahre tritt, über eines der wichtigsten Probleme entscheiden. Warum soll man ihm nicht die Entscheidung überlassen, ob er überhaupt an irgend einem Unterricht teilnehmen soll oder nicht? Die Vierzehnjährigen, zumal jetzt, da die Jugend infolge des Krieges so arg verwildert ist, möchten wohl am liebsten jeden Unterricht überhaupt ablehnen und sich nur für Sport und Ausflüge begeistern. Wenn die Autorität der Eltern in einer so wichtigen Sache wie die Religion, nichts zu besagen hat, dürfte sie dem jungen Menschen z. B. in betreff der alten Sprachen, der Astronomie und dergleichen, die die Jugend nur langweilen, und fürs praktische Leben nicht unmittelbar wichtig sind, um so weniger gelten. Alle Vorteile, die sich der Jude als Einzelmensch oder gar das Judentum als Gemeinschaft von der Trennung versprechen, sind Null im Vergleiche zu den Nächteilen, die daraus erwachsen können. Die Vorteile lassen sich übrigens erreichert durch die Forderung strengster Gleichheit des einzelnen sowie der verschiedenen Religionsgemeinschaften vor dem Gesetz. Das ist eine gerechte Forderung, und sie liegt im Interesse der Angehörigen aller Konfessionen. So z. B. müßten wir Juden besonders darauf dringen, daß der vorgeschriebene wöchentliche Ruhetag nicht auf einen bestimmten Tag der Woche festgelegt, sondern daß dessen Wahl jedem einzelnen freigelassen werde. Es gibt in Deutschland zahlreiche Angehörige christlicher Sekten, die gleich uns den Sabbat feiern. Wir Juden haben mit dem strengen Innehalten des wöchentlichen Ruhetages nicht erst auf das Gesetz des Staates gewartet, die ganze Idee stammt aus dem Judentum, und nun bringt uns der Staat durch die Vorschrift der Sonntagsruhe in den schwersten Gewissenskonflikt, indem er uns zwingt, entweder zwei Tage der Woche zu feiern, also uns wirtschaftlich zu schädigen, oder aber eines der heiligsten und ältesten Gebote unserer Religion zu verletzen. Manche glauben, daß mit der Trennung von Staat und Kirche und dem Verschwinden des Schlagwortes vom »christlichen Staat" dem Antisemitismus eine scharfe Waffe gegen uns aus der Hand genommen werden würde. Sie vergessen, daß an Stelle des «christlichen« der «arische", der Rassenstaat treten kann, der naturgemäß eine ganz unversöhnliche Haltung uns gegenüber einnehmen muß. Das christliche Element, wenn es nicht zur Intoleranz aufgestachelt wird und sich selbst treu bleibt, nimmt uns Juden gegenüber oft eine ausgesprochene freundliche Haltung ein. Mit dem Christentum hat das Judentum sehr vieles gemeinsam, mit der arischen Rassentheorie gibt es keine Verständigung. Unsere unerbittlichsten Feinde sind die Wodans-Anbeter. Indessen dürfen wir die Frage der Trennung von Staat und Kirche nicht engherzig vom jüdischen Standpunkte allein betrachten. Als Staatsbürger sind wir verpflichtet, die Wirkung dieser Maßregel auf unsere andersgläubigen Mitbürger in Betracht zu ziehen. Und da muß man sagen, daß alle religiösen Minoritäten durch diese Mäßregel gehemmt und geschädigt würden. In Deutschland aber ist der Katholizismus ebenfalls eine Minorität, wenn auch eine sehr mächtige. Sogar einzelne protestantische Kirchen sind hie und da Minoritäten, die eines gewissen Schutzes und einer Unterstützung durch die staatlichen Verwaltungsorgane nicht entbehren können, wenn sie ihre, für die allgemeine, kulturelle und moralische Entwicklung unentbehrlichen Funktionen ungehindert üben wollen. „Religion ist Privatsache" versichert die Sozialdemokratie, aber sie hat eine eigene Religion in Bereitschaft, die sie nur zu gern der Allgemeinheit aufzwingen möchte. Frau Luise Zietz hat sie in der Nationalversammlung verkündet. „Die herrliche Weltanschauung des Sozialismus" solle in den Schulen an Stelle der historischen Religion den Kindern beigebracht werden. Auch Genosse Adolf Hoff mann huldigt dieser Ueberzeugung. Beide sind gewiß bra/e und ehrenhafte Menschen, aber die wissenschaftlichen und philosophischen Leistungen der Frau Luise Zietz und des Genossen Hoff mann, die bestimmt sein