Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 19 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1919)
- Article
- Staat und Kirche
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 131 - 132 (sequence 3)
- Language
- German
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131 Staat und Kirche. Menschen in bürgerlicher Hinsicht danach bewerten wollte, ob er sich zur Energetik bekennt oder sie verwirft, ob er ein Anhänger Häckels oder Euckens ist, ob er dem Darwinismus huldigt oder ihn mit Hertwig Bekämpft; ja, es muß ihr sogar gleichgültig sein, ob eines ihrer Mitglieder das kopernikanische oder das ptolomäische Weltsystem für wahr hält; noch weniger darf sie sich bei der bürgerlichen Bewertung des Einzelmenschen darum kümmern, ob er an der Musik von Wagner und Strauß oder an jener von Beethoven mehr Gefallen findet. Aber es ist im höchsten Grade Sache der Oeffentlickkeit, dafür zu sorgen, daß alle materiellen und sozialen Möglichkeiten und Bedingungen hergestellt werden, unter denen Wissenschaft, Philosophie und Kunst blühen und gedeihen und alle ihre sich gegenseitig bestreitenden Richtungen entfalten. Daruni muß es diesen Richtungen allein überlassen bleiben, im friedlichen Wettbewerb um die Seelen der Menschen zu kämpfen und einander den Rang streitig zu machen. Auf die Dauer wird das wertvollste, der absoluten Wahrheit oder dem vollkommenen Kunstideal am nächsten kommende Element das Feld behaupten. In einem noch höheren Grade gilt das von dem Verhältnis der Öffentlichkeit zur Religion, denn weder Wissenschaft, noch Kunst oder Philosophie üben einen so unmittelbaren Einfluß auf die Gesinnung und das Handeln der Menschen, greifen so tief in die lebendige Wirklichkeit hinein, wie die Lehren und Imperative der Religion. Ob der Mensch glaubt, daß die Sonne sich um die Erde dreht, oder umgekehrt, oder ob er sich darüber keine Gedanken macht, ist für die Wirklichkeit am Ende gleichgültig, die Sonne machte es immer, wie sie wollte. Dagegen ist es für das soziale Verhalten des Menschen von tiefgehender Bedeutung, wie er über Gut und Böse denkt, oder über die persönliche Verantwortlichkeit, wie er sich die sittliche Weltordnuhg ausmalt, ob er dem Dasein des Individiums und der Gesellschaften einen Sinn zuschreibt oder nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, daß jeder einzelne über alle diese Dinge genau und fest umschriebene Ansichten und Ueberzeugungen habe, die er zu jedem Moment prompt darlegen könne, sondern darauf, daß diese Fragen im allgemeinen Bewußtsein einen würdigen Platz behaupten, innerhalb gewisser Kreise besondersgepflegt werden. Die neuere Ethnologie und Urgeschichte will festgestellt haben, daß das religiöse Empfinden älter sei als das sittliche, daß es also in der vorgeschichtlichen Zeit eine Epoche gegeben habe, in der die Menschen eine Religion ohne, jede Sittlichkeit hatten. Aber in den historischen Zeiten ist die Religion immer mehr von der Sittlichkeil durchdrungen worden, seit dem Auftreten des Judentums wurde das Sittliche ihre vornehmste, ja einzige Funktion, sie übernahm die Gewähr für das Sittliche, wurde dessen Hort und Beschützerin. Das Sittliche ging in der Religion auf, alle ihre Gebole zielten auf dessen immer vollkommenere Verwirklichung hin; sie übernahm die sittliche Erziehung des Menschengeschlechtes. Alle Versuche, die Sittlichkeit von der Religion völlig loszulösen, sind bisher sowohl theoretisch als praktisch nicht gelungen, und es ist nach menschlichem Ermessen keine Aussicht vorhanden, daß sie in absehbarer Zeit gelingen sollten. AHein nicht nur auf dem Gebiete des Sittlichen ist das Menschengeschlecht bei der Religion tief verschuldet, auch die bildende Kunst und die Poesie, sowie die Musik hat ihre stärksten Impulse vom religiösen Gefühl empfangen, die Philosophie verdankt ihr die einschneidendsten Anregungen, und sogar die Wissenschaft in allen ihren Verzweigungen wurde von ihr freilich vielfach — aus Irrtum und Mißverständnis — gehemmt, aber vielleicht noch mächtiger gefördert. So erscheint die Religion mit allen Zweigen des menschlichen Kulturlebens aufs innigste verflochten. Wer also die Religion allen Ernstes als Privatsache erklärt, müßte konsequenterweise die ganze Kultur als Privatsache erklären, um die sich die Oeffentlichkeit nicht im geringsten zu kümmern habe. Nun hat die geschichtliche Entwicklung bewirkt, daß die Oeffentlichkeit sich im Staat, die Religion sich in der Kirche, Synagoge oder Gemeinde objektiviert. Daher ist eine vollständige Yerhältnislosigkeit zwischen Staat und Kirche ebenso widersinnig wie zwischen Oeffentlichkeit und Kultur. Das Schlagwort „Religion ist Privatsache" ist ein ferner Nachhall jenes Kampfes gegen die K i r c h e, der im Namen der Freiheit geführt werden mußte, weil die Gewalthaber dieser Erde die Religion und ihre Organisationen mißbraucht hatten, um die Völker zu knechten. In Wirklichkeit kommt es nur darauf an, die Religion von der Gewalt des Staates zu emanzipieren und diesem nicht zu erlauben, sich ihrer zu niedrigen Zwecken zu bedienen. Genau dasselbe gilt aberalLen anderen geisteskulturellen Gebieten gegenüber. Doch das Verhältnis darf nicht umgekehrt werden. Der Staat ist verpflichtet, seine äußere materielle Stutze, wie allen anderen Kulturgebieten, so auch der Religion zu leihen, ohne sich in ihren innern Betrieb hineinzumengen und die eine Richtung der andern vorzuziehen. Nicht also die Trennung von Staat und Kirche, sondern die absolute Gleichstellung aller Bekenntnisse und Religionsverbände dem Staat gegenüber ist zuerstreben. Trennung von Staat und Kirche ist indessen zu einem populären Schlagwort geworden. Ein bekannter Staatsrechtslehrer, O 11 o M a y e r, sagt, dieTrennung von Staat und Kirche gehöre zum »/republikanischen Naturrecht", für jede »anständige Republik gelte es als schicklich, dem Beispiel der größten und berühmtesten Schwester, nämlich den Vereinigten Staaten von Nordamerika, zu folgen«. Man vergißt dabei eine Kleinigkeit: als die Vereinigten Staaten 1787 ihre Trennung von der Kirche vornahmen, war das fast eine leere Formalität, denn Staat und Kirche waren dort kaum verlobt, aber keineswegs verheiratet, das Band zwischen beiden war äußerst lose. Auch hatte weder der Staat noch die Kirche fest umrissene Machtgebiete und sehrausgedehnte Befugnisse. Alles war ganz primitiv, im Fluss begriffen. Im übrigen ist in den Vereinigten Staaten der Staat auch jetzt noch nicht nur von der Kirche, sondern von allen Kulturgebieten völlig getrennt. Alles bleibt dort der Privatinitiative überlassen. Die Universitäten, tech-