Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 19 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1919)
- Article
- Staat und Kirche
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 125 - 126 (sequence 2)
- Language
- German
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Staat und Kirche. 126 BORIS KEITH Stilleben Berlin es auch in der staatlichen Wissenschafts- und Forschungspflege keine auf religiösen Erwägungen beruhende Einschränkung, es gilt Voraussetzungslosigkeit der Forschung, und ihre Ergebnisse sind willkommen, auch wenn sie den Gesetzen eines Religionsbekenntnisses widersprechen. Ohne diese Voraussetzungslosigkeit der Wissenschaft und Forschung böte der Staat uns kaum Gelegenheit dazu, Darstellungen des »Iguanodon" zu bestaunen, jenes Riesenreptils aus einem 20 Millionen Jahre zurückliegenden Entwickelungsabschnitte unserer Erde, die nach der Bibel nur 6000 jähre alt sein'soll! Wie könnte fernerhin ein die wissenschaftliche Forschung nach dem christlichen Bekenntnisse — also parteiisch —- beurteilender Staat darin willigen, daß einwandfreie Nachweise - wiez. B. die Menschenskelettfunde in den 60 000 Jahre alten Ablagerungen des Mississippideltas - für ein mindestens 30.000-jähriges Alter des Menschengeschlechts bekanntgegeben werden angesichts der dem widersprechenden biblischen Angaben über die Zeit der Entstehung der Menschen? Auch hätte sich ein der Kunst und Wissenschaft parteiisch gegenübertretender Staat kaum an der Deutung des Steins von Rosette .beteiligt, durch den uns im vorigen Jahrhundert erstmalig die Zeichen der ägyptischen Bilderschrift und damit eine der ältesten Kulturen mit ihrer-Sonnengottverehrung wieder erschlossen wurden, die dem Christentum und andern Konfessionen fremd ist! Aus all dem wird zu entnehmen sein, daß diejenigen Kulturfaktoren sich als die wertvollsten erweisen, die sich der unparteiischen und besten staatlichen Pflege erfreuen. Soll nun die Religion im Werte als Kulturfaktor über Kunst und Wissenschaft emporgehoben werden, so müßte zuvor erwiesen sein, daß sie noch besser und unparteiischer wie Kunst und Wissenschaft in. staatlicher Pflege steht. Ergeben aber einwandfreie Feststellungen, daß vom Staate parteiisch stets nur das eine oder das andre von mehreren, unter seinen Bürgern vertretenen Religionsbekenntnissen gefördert worden ist — unter Benachteiligung der Bürger andrer Bekenntnisse — so. ist schon dadurch bewiesen, daß eine derart geförderte Religion als Kulturfaktor keineswegs im Werte höher steht wie Kunst oder Wissenschaft, zumal der aus der Pflege eines jeden dieser beiden Faktoren quillende Segen stets der ganzen Welt zugute kommt, während jede parteiische Förderung der Religion nur deren Anhängern dient. - Für die Annahme, daß unser Staat unter Herrschaft der Monarchie die Religion nur parteiisch gepflegt hat, spricht die Tatsache, daß er mit den von Bürgern aller Bekenntnisse erlegten Steuerbeträgen wohl christ-