Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 19 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1919)
- Article
- Staat und Kirche
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 123 - 124 (sequence 1)
- Language
- German
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Staat und Kirche. 124 STAAT UN E Von Patentanwalt Geo Die sozialdemokratische Partei Deutschlands fordert nach Nr. 6 ihres 1891 er Programms: 1. Erklärung der Religion zur Privatsache, 2. Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu kirchlichen und religiösen Zwecken, 3. die kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sind als private Vereinigungen zu betrachten, welche ihre Angelegenheiten vollkommen, selbständig ordnen. Diese Forderungen sind auch unter der Formel: «Trennung von Staat und Kirche" bekannt, die von ihren Gegnern u. a. mit folgender Angabe bekämpft wird: ' . Religion sei — wie Kunst und Wissenschaft — ein Kulturfaktor. Da der Staat mit öffentlichen Mitteln die Kunst und Wissenschaft pflegt, müsse er in gleichem Maße auch die Religion mit öffentlichen Mitteln pflegen. Insbesondere habe auf diese staatliche Pflege die christliche Religion Anspruch, da in Deutschland bis auf etwa 600000 Juden fast ausschließlich Christen wohnen. Begründungen dieser Art wären ei nwandsf rei, wenn je Zweifel bestanden, hätten an der Verpflichtung des Staates zur Ausübung einer allen Kulturfaktoren gleichmäßig zuteil werdenden staatlichen Pflege. Aber niemand hegt solche Zweifel, und niemand gedenkt die Religion aus ihrer Stellung als wertvoller Kulturfaktor zu verdrängen. Nur dort, wo die Kirche in ihrem Verhältnisse zum Staate eine Vorrechtsstellung geltend macht, die andern Kulturfaktoren nicht eingeräumt ist, soll diese durch »Trennung von Staat und Kirche" auf das gebotene, auch anderwärts gültige Maß begrenzt werden. Zu einer Vorrectitsstellung der Kirche im Gegensatz zu Kunst und Wissenschatt hat vermutlich die Erwägu ng geführt, daß durch die Kirche die Kultur stärker gefördert werde, wie durch Kunst und Wissenschaft Ob Erwägungen dieser Art auf Tatsachen beruhen,, läßt sich-nur nach Untersuchungen darüber feststellen, in welchem Grade jene 3 Kulturfaktoren zur Veredelung des Menschen und zur Vervollkommnung der menschlichen Gesellschaft beitragen, .Als Ergebnis solcher Untersuchungen wird von den Künsten übereinstimmend und einwandsfrei eine hervorragend kulturfördernde Wirkung festzustellen sein, die schon äußerlich an dem Wetteifer um die gründlichste Kunstpflege kenntlich ist, der zuliebe die meisten Staaten, mit erheblichen öffentlichen Mitteln Kunstwerke aller Art erwerben und zu unserer Belehrung in Museen oder öffentlich ausstellen. So werden wir dank staatlicher, durch bürgerliche Betätigung unterstützter Förderung über die Entwicklung der Kunst von ihren Uranfängen bis zu ihren höchsten Leistungen ") Anm. d. Red. Zu der brennenden Frage „Trennung von Staat •und Kirche" bringen wir zwei Äußerungen, die das Thema von ver- «chirdenen Standpunkten aus betrachten. KIRCHE.*) g Neu mann, Berlin'.' unterwiesen, und wohl uns, denen es dadurch Vergönnt ist, sowohl die Jahrtausende alten, ersten ägyptischen Kunstwerke kennen zu lernen und wahr-j zunehmen, daß damals die Künstler, da ihnen das- Perspektivgesetz noch unbekannt war, bei ihren Relief-i bildwerken und Malereien die menschlichen Füße und Beine von der Seite, Brust, Schultern und Hände aber von vorn, den Kopf wieder von der Seite, sein Auge aber von vorn zeichneten, und daß wir andererseits an den Werken der griechischen Kunst und der Renaissance höchste, Vollendung und Naturwahrheit erkennen und bewundern dürfen.. Diese bewährte staatliche Kunstförderung belehrt uns auch darüber,, daß die Kunst, die von jeher zü ihrer Entwicklung der Anregung durch Umstände aller Art bedürftig war|. solche Anregung vornehmlich von der Religion aller Völker und Zeiten erhalten hat, und daß deshalb unsere Museen vielfach Kunstwerke über Einrichtungen und Gebräuche aller Religionen enthalten. Dementsprechend besitzen wir neben Darstellungen aus den ägyptischen, indischen, griechischen, römischen, germanischen und andern Religionskulten namentlich diejenigen des christlichen Zeitalters. Trotz Abweichung im Inhalt, die dem abweichenden Religionskulte entspringt, sind diese Werke sämtlich vollwertige Ergebnisse der Kunst, die überzeugend dartun, daß ihr von ihren Jüngern zu allen Zeiten leidenschaftlich aber unter Wahrung des Friedens gedient worden ist. Daher und weil der Kunst in höchstem Grade die Fähigkeit zur Veredelung des Menschen eigen ist, beginnt der Staat mit der Kunstpflege bereits bei der Jugend in der Schule, sorgt er ferner dafür,. daß durch Theater und Konzertdarbietungen, Büchereien und Museen auch nach beendeter Schulzeit die Kunst gepflegt wird. — Mit dem Kulturfaktor Kunst eng verknüpft ist der Kulturfaktor Wissenschaft, der staatlich so offenkundig in stetig wachsendem Maße gefördert wird, daß die Aufzählung der hierbei zur Anwendung gelangenden Mittel und Wege für vorliegende Untersuchung sich erübrigt, die nur zu Feststellungen darüber führen soll, ob die Religion als Kulturfaktor vorzugsweise eine staatliche Förderung beanspruchen darf. — Nur darauf sei als Maßstab für den Umfang der staatlichen Wissenschaftspflege verwiesen, daß ,an Schulgeld und dergl. in Preußen für jeden Elementarschüler etwa 290 M, für jeden Gymnasiasten etwa 2800 M, für jeden Studenten etwa 6500 M aus öffentlichen Mitteln als. Zuschuß aufgewandt wurden, und daß dieser Zuschuß den Schülern und Studenten aller Bekenntnisse züsteht. Wie der Staat zur Pflege der Kunst unparteiisch deren Schöpfungen erwirbt, gleichviel, ob sie den heidnischen, buddhistischen, mohammedanischen, christlichen oder jüdischen Kult verherrlichen, so gibt