Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 19 (1919)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1919)
- Article
- Staat und Kirche
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 127 - 128 (sequence 3)
- Language
- German
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327 Staat und Kirche. 128 liehe, nicht aber jüdische Religionszwecke förderte, indem er wohl für Christen, nicht aber für Juden Gebethäuser; errichtete und unterhielt und dergl. mehr. Diese parteiische, nur einem Teil der Volksgenossen dienende Pflege drängte die Religion in die Stellung hinter die unparteiisch gepflegten, die ganze Welt fördernden Künste und Wissenschaften, womit bewiesen sein «dürfte, daß der Kirche eine Vorrechtsstellung nicht gebührt, daß sie sich mit der unparteiischen Pflege zu begnügen hat, die der Staat allen andern Kulturfaktoren einräumt Deshalb, und weil überdies der Staat außerstande ist, die verschiedenen religiösen Bedürfnisse seiner Bürger zu erkennen, abzuschätzen und unparteiisch zu befriedigen, ist auch die Aufwendung öffentlicher Mittel für Religionszwecke im Gegensatze zu Aufwendungen für Kunst und Wissenschaft unangäugig. — Die Forderung „Trennung von Staat und Kirche" findet noch eine besondere Stütze in der Tatsache, daß Kunst und Wissenschaft zu allen Zeiten die Menschheit zu friedlichem Wirken angeregt haben. Die Geschichte der Religion aber ist vielfach durch Blut gekennzeichnet. Von der Christenschlächterei unter Nero und ron den übrigen Christenverfolgungen in den ersten ■drei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung bis zu den von der römischen Kirche gegen andre, nichi christliche Völker geführten Kriegen und Kreuzzügen, in deren Dienst sogar Kinder unter der Flagge eines Kinderkreuzzuges gestellt wurden, von der Inquisitionszeit an, die unter Folterzwang und Feuertod Andersgläubige hunderttausendfäch zur vermeintlichen Ehre Gottes'mordete, bis zu dem durch religiösen Gegensatz im, Protestantismus und imKatholizismüsentflammten 30jährigen Krieg, in dem Deutschland die Hälfte seiner Bewohner und zwei Drittel -seines beweglichen Vermögens verlor und zahlreiche Juden wegen ihres Glaubens auf, furchtbare Weise hingemetzelt wurden, von den 'russischen Progromveranstaltungen des vorigen Jahrhunderts bis zu den jetzigen Judenverfolgungen in Rußland, Polen, Ungarn und anderwärts ist die Geschichte der Religion im Gegensatz zu derjenigen von Kunst und Wissenschaft mit Strömen unschuldig vergossenen Blutes befleckt. Um so entschiedener ist der Kirche jetzt die ihr bisher eingeräumte Vorzugsstellung im Staate zu versagen und ihre Trennung vom Staate durchzuführen, die noch insofern geboten erscheint, als nur ein von ihr unabhängiger Staat die Fähigkeit und die Macht besitzt, dem zeitweise auftretenden unfriedlichen Wirken der Kirche erfolgreich zu begegnen. Im übrigen aber verbleibt ihr auch nach solcher Trennung das- Recht, ihre Angelegenheiten vollkommen selbständig und frei von jeder staatlichen Einspruchs- und Aufsichtsbefughis zu ordnen, Glaubenssätze aufzustellen und zu lehren und das gesamte religiöse Leben nach eigenen Grundsätzen zu gestalten. STAAT UND KIRCHE. Von B. S.aphra. „Du sollst modern sein: du sollst alle Schlagworte des Tages laut nachschreien, gleichviel, ob sie dir selbst förderlich oder schädlich sind!« Das scheint das ungeschriebene elfte Gebot zu sein, welches wir Juden uns einbilden, unbedingt befolgen zu müssen. So verhält es sich auch mit dem Schlagwort der Trennung von Staat und Kirche. . Im Grunde geht das uns Juden als solche nichts an: das Judentum bildet keine Kirche und die jüdischen Organisationen, die man im übertragenen Sinne zur Not so nennen könnte, nämlich die jüdischen Gemeinden, waren mit dem Staat niemals verbunden, brauchen also von ihm nicht erst getrennt zu werden. Sie genossen höchstens staatlichen, dazu sehr unvollkommenen Schutz, eine höchst minimale Geldunterstützung und einige unerläßliche Beihilfe in der Verwaltung. Die Geldunterstützung entsprach nicht im entferntesten unserer Steuerleistung- und die administrative Beihilfe beschränkte sich im allgemeinen auf den Steuerzwang; die jüdischen Gemeindesteuern konnten gleich wie alle anderen eingetrieben werden, ohne daß die Gemeinde erst den Prozeß weg betreten mußte, wie wenn sie etwa ein privatrechtlicher Verein wäre. Diese Beihilfe, steht in gar keinem Verhältnisse zu den großen und mannigfachen Aufgaben auf sozialem, humanitärem und kulturellem' Gebiete, die die jüdische Gemeinde erfüllt — vom rein Religiösen ganz zu schweigen. In seinem Verhältnis zur jüdischen »Kirche« hat sich also der Staat gär nicht angestrengt, und die Trennung von ihr wird ihm nicht die geringste Erleichterung bieten; er wird nicht glücklicher dadurch werden. Trotzdem verlangt es die Tagesmode von uns, daß wir in das allgemeine Feldgeschrei einstimmen, welches die Trennung verlangt, damit wir uns selber beweisen, daß wir so fortschrittlich denken und bereit sind, im Namen des Prinzips den Staat höher zu stellen als die Religion. Da wir jetzt Redefreiheit haben, so wird es wohl gestattet sein, die Handlungen der neuen Regierungen ebenso zu kritisieren, wie die der alten. Und da muß man sagen, daß sie den leichteren Teil der Arbeit^ nämlich das Abschaffen und Niederreißen ungleich