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Ost und West · 1920-09-01 · Heft 9-10 (September-Oktober 1920) · p. Seite 254 - 255

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Journal
Ost und West
Volume
20 (1920)
Issue
Heft 9-10 (September-Oktober 1920)
Article
Die älteste jüdische Katakombe in Rom
Date
1920-09-01
Page
Seite 254 - 255 (sequence 5)
Language
German
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254 Die ältesteejüdische Katakombe in Rom 255 Abbildung 5 auf ihren Gräbern anzubringen, haben die Juden wohl erst von ihrer Umgebung in der Diaspora angenommen. Neben der Inschrift tragen diese Grabsteine oft noch bildlichen Schmuck. Besonders beliebt waren Darstellungen kultischer Gegenstände, unter diesen wiederum der siebenarmige Leuchter, den Nikolaus Müller auf 70 von 83 Grabsteinverzierungen fand. Aber auch andere Geräte aus dem Tempel sind abgebildet, so z. B. Oelbehälter, Lichtschere. Schofar usw., ferner Lulab und Ethrog, das Symbol des Laubhüttenfestes, einmal die Omargarbe, das Symbol des Wochenfestes. Was endlich die Sprache der Epitaphien anbetrifft, so ist die Mehrzahl griechisch, was ja mit der Tatsache übereinstimmt, daß die Muttersprache der Juden, besonders der unteren Klasse, der sie zumeist angehörten, das Griechische war. Viel weniger zahlreich sind die lateinischen Inschriften, die von den wenigen Juden aus höheren Ständen herrühren mögen; aber auch diese verraten den Einfluß des Griechischen. Hebräische Inschriften haben sich nur vereinzelt gefunden. — Zum Schluß seien noch die hier abgebildeten Inschriften kurz besprochen. Abb. 1 (bei Müller Nr. 1). Diese lateinische Inschrift stammt aus der Zeit 90-110 n. Chr. und ist die älteste aus der Katakombe von Monteverde. Sie lautet in der Uebersetzung: „Dem Lucius Maecius, des Lucius [Sohn], Constantins und derMaecia, des Lucius [Tochter], Lucianis und dem Lucius Maecius Viktorinus und der Lucia Maecia Sabbatis, seinen Kindern,, und der Julia Alexandria, seiner Gattin, errichtet [diesesGrabmal] in Anerkennung ihrer Verdienste Lucius Maecius, erster Archont des Hohen Rates/' Der Errichter dieses Grabmales, Lucius Maecius, wird, wie aus dem Namen zu schließen ist, im Besitz des römischen Bürgerrechts gewesen sein. Einer älteren republikanischen Sitte folgend, führte er keinen Beinamen (oognomen), wie es bei seinen Kindern der Fall ist. Daß er zu den vornehmen Juden Roms gehörte, geht auch aus seinem Titel hervor: Erster Archont des Hohen Rates, was wohl erster Vorsteher der Gemeinde bedeuten dürfte. Abb. 2 (bei Müller Nr. 173). Dieses Grabmal aus dem 4. Jahrhundert ist wegen seiner bildlichen Abbildung 6

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