Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 20 (1920)
- Issue
- Heft 9-10 (September-Oktober 1920)
- Article
- Die Akademie für die Wissenschaft des Judentums und ihre Aufgaben
- Date
- 1920-09-01
- Page
- Seite 224 - 225 (sequence 3)
- Language
- German
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224 Die Akademie für die Wissenschaft des Judenturas und ihre Aufgaben 225 Stoft zuläßt, geradezu heischen und fördern. Es würde sogar nicht schaden, wenn sie über dasselbe Themia gleichzeitig zwei Autoren zu Worte kommen ließe, welche diametral entgegengesetzte Anschauungen vertreten. Worauf sie achten muß, ist lediglich, daß die Anschauungen hinreichend wissenschaftlich fundiert seien und in vornehmer, tadelloser Form vorgetragen würden. Darauf wird sie gewiß sehr streng achten. Daruber hinaus mag sie sich an den Grundsatz -halten, dem, mit den meisten gelehrten Körperschaften, auch die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums huldigt, indem sie „den Herren Verfassern die Verantwortung für die von ihnen ausgedrückten wissenschaftlichen Meinungen überläßt", was an der Schwelle eines jeden von ihr herausgegebenen Buches ersichtlich gemacht wird. KLASSEN UND SEKTIONEN Die Akademie soll sich in neun Sektionen 'gliedern: eine biblische, eine hellenistischrömische, eine talmudische, eine historische, eine literarhistorische für Mittelalter und Neuzeit, eine islamische, eine sprachwissenschaftliche, eine religionswässenschaftliche eine philosophische. — Hier vermißt man einen einheitlichen Gesichtspunkt. Warum soll die literarhistorische Sektion sich nur auf Mittelalter und Neuzeit beziehen? Bibel, Talmud und hellenistische Periode müssen ja ebenfalls vom literarhistorischen Gesichtspunkt aus behandelt werden. Eine besondere islamische Sektion scheint überflüssig. Zwar wird uns versichert: „'Das hebräische Schrifttum ist einige Jahrhunderte hindurch so eng mit dem islamischen verknüpft gewesen, daß jeder Federstrich auf diesem Gebiete der Kontrolle und Mitarbeit des Islamisten bedarf." Allein darin liegt eine gewaltige Uebertreibung. Ueberdies ist es nicht der Islam als solcher, sondern vorwiegend zwei islamische Völker, mit "denen die Juden in tiefem, geistigen Verkehr standen: "Perser und Araber; mit turanischen, chinesischen, indischen und malaiischen Islamiten^ gab es so gut wie Iceinen Kontakt. Da aber die Juden mit Persern und Arabern lange vor der islamitischen Zeit in inniger Berührung waren, so wäre es praktischer, die Stoffe nach Völkern zu gliedern. Die gegenseitige Einwirkung zwischen Judentum und Christentum war ungleich tieter und dauerte viel länger, als zwischen Judentum und Islam. Man hat es vermieden, eine besondere ,,christliche" Sektion zu schaffen, offenbar, weil diese Bezeichnung zu allerlei Mißverständnissen Anlaß geben könnte. Durch den oben bezeichneten Ausweg würde diese Schwierigkeit ^behoben werden. Vielleicht würde es sich empfehlen, dem Beispiel anderer Akademien zu folgen und zunächst drei Klassen zu schaffen: eine philologische, eine historische und eine philosophische (zu denen noch eine, weiter unten zu erwähnende hinzukommen müßte). Jede Klasse zerfällt in Sektionen; Klassen und Sektionen sind natürlich nicht durch undurchdringliche Wände von einander getrennt, sondern gehen ineinander über und arbeiten einander in die Hände. Die philologische Klasse umfaßt die sprachwissenschaftlichen, textkritischen und literargeschichtlichen Stoffe aller Zeiten und Länder, in einzelne Sektionen gegliedert; die historische Klasse umfaßt die politische, soziale, wirtschaftliche, und Rechtsgeschichte samt deren Nebenfächern; die philosophische um'faßt die eigentliche Philosophie und das ganze damit verwandte Gebiet der Religionswissenschaft: Religionsgeschichte, Religionsphilosophie, Religionspsychologie. Die rechtsgeschichtliche Sektion der historischen Klasse hätte ein weites und vielfältiges Gebiet zu bearbeiten, das merkwürdigerweise von allen Problemen der Wissenschaft des Judentums bisher die geringste Beachtung gefunden hat, obgleich die Rechtswissenschaft unter uns mit Vorliebe gepflegt wurde und aus unserer Mitte eine große Anzahl der bedeutendsten Juristen hervorgegangen ist. Ein System des talmudischen Rechtes gibt es noch nicht einmal in den Umrissen; hier wäre zuvörderst eine Reihe von erschöpfenden Monographien nötig, die die einzelnen Probleme bearbeiteten und einer zusammenfassenden Darstellung die Wege bahnten. Sodann wäre die Entwicklung des talmudischen Rechtes in den Ländern der Diaspora zu verfolgen, wo die Rechtsschöpfung halb autonom, halb heteronom gedieh, durch das Mittelalter hindurch brs in die Neuzeit hinein, zur Schwelle der "Emanzipationsepoche, da die rabbinischen Gerichtshöfe langsam, auch in den Ländern des Ostens, erlöschen. Die meisten Studierenden der Wissenschaft des Judentums .rekrutierten sich aus der philosophischen, nur äußerst selten kam einer aus der juridischen Fakultät, daher ist eine gediegene juristische und soziologische Vorbildung im Vereine mit talmudischem und rabbinischem Wissen so schwer zu finden. Es wäre Aufgabe der Akademie, sich unter der jüngeren Generation Persönlichkeiten dieser Art zu erziehen, damit sie geeignet werden, diese Aufgaben zu bewältigen. "Allein die Akademie müßte ihren Stolz daran setzen, nicht nur solche Gebiete zu pflegen, die bisher am meisten vernachlässigt wurden, sondern auch daran, Probleme in Angrift zu nehmen, die von den Menschen der Gegenwart als brennend empfunden werden, und aut die sie nach einer Antwort dürsten. Ein Problem dieser Art, welches in die philo-