Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1920-05-01 · Heft 5-6 (Mai-Juni 1920) · p. Seite 158 - 159

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
20 (1920)
Issue
Heft 5-6 (Mai-Juni 1920)
Article
Eine alte jüdische Kulturstätte
Date
1920-05-01
Page
Seite 158 - 159 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2583875-2584094-2584097-2606894--17884-2606942
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

153 Eine alte judische Kulturstätte 159 vverkern gerechnet, und in Kleidern darf sich nur kein „Schaatnes" finden, aber man hat nie und nirgends gehört, daß ein Jude von Nichtjuden genähte Kleider nicht tragen dürfe. Der Brodneid der Zünfte führte ebenfalls zu Pogromen. Der Adel hatte kein Interesse an einem Monopol der Christen und stand auch hier auf Seiten der Juden. In Warschau z. B. durften die Juden nicht wohnen. Allein während der l agung des Reichstages sowie 6 Wochen vorher wurde jüdischen Händlern und Handwerksmeistern der Aufenthalt in der Stadt erlaubt. Während nun im Jahre 1791 der große Reichstag über die neue Verfassung beriet, die das polnische Reich erneuern sollte, entstanden in der Stadt große Unruhen, die Kürschner, Schneider und Hutmacher rotteten sich zusammen, überfielen die Juden, plünderten deren Läden. Man hatte einen Juden erwischt, der eine Militärmütze für einen Offizier angefertigt hatte, ein anderer wurde beschuldigt, Militärblusen auf Bestellung gearbeitet zu haben, Es wurde auch festgestellt, daß die Anfertigung eines neuen Daches und neuer Fenster für eine Käser» e einem jüdischen Handwerksmeister übertragen worden war. Es kam zu Schlägereien und Blutvergießen. Der im Reichstag versammelte Adel war empört über die Frechheit der bürgerlichen Kanaille, die unter ihrem Bürgermeister D e c k e r t sich solches herausnahm, schickt einige Kompanien Soldaten aufs „Schlachtfeld" und stellt die Ruhe wieder her. So ging der Kampf zwischen Juden und Bürgern Jahrhunderte lang dahin. Die Vertreter der Bürgerschaft, die deren „berechtigte Interessen" vor den Behörden wahrzunehmen hatten, machten dabei gute Geschäfte. Der Verfasser teilt eine Rechnung aus dem Jahre 1780 mit, die beweist, daß die Herren Schöffen und Advokaten ihre juristische Weisheit nicht billig verkauften. Es ist wiederum ein Prozeß im Gange, und die Lubliner Bürger schicken ihre Sachwalter nach Warschau: Plötzliche Abreise nach Warschau, unterwegs Wasser 15 Dukaten; Konferenz mit den Warschauer Advokaten 16 Dukaten; dem Stadtbevollmächtigten 4 Dukaten; Ankündigung, daß die Juden schon nach Warschau gekommen sind, 8 Dukaten; Extrakte und Gesuche, 13 Dukaten; macht zusammen 56 Dukaten. Ein fetter Prozeß. (Smolenski hat in seiner vor kurzem* erschienenen Geschichte des Warschauer Bürgertums mehrere solcher Dokumente mitgeteilt). Da aber alles schließlich ein Ende nimmt, so nahmen diese Streitigkeiten auch ein Ende. „Als Oesterreich nach der dritten Teilung Polens diesen Landstrich übernahm, wurden die Juden, ähnlich wie in Krakau und Lemberg, aus der Stadt gewiesen und in die Judenstadt und die Vorstädte eingepfercht. Nach knapp 150 Jahren des Kampfes mußten sie den Platz räumen und in das sumpfige und enge Ghetto ziehen, wo sie in Finsternis und Schmutz 70 Jahre lang verlebten. Erst die Reform des Marquis Alexander Wi eispol ski 1862 öffnete den Juden, die Silberner Wasserschöpfer für die Totenwaschung (Aus dem Buche „Balaban, die Juden Stadt von Lublin") verrammelten Stadttore und ließen Luft und Licht in das Ghetto hinein. Lublin war auch der Sitz des Krontribunals, welches König Stephan Bathory 1578 als höchste Instanz für alle Strafprozesse eingerichtet hatte. Diese Institution trug viel zum Aufschwung der Stadt bei, was auch den Juden zugute kam, allein sie hatte für sie auch ihre Schattenseiten. Alljährlich beim Beginn der Tribunalssitzungen rottete sich die Dienerschaft und - das Gefolge der Magnaten zu einer Bande zusammen und zog unter Führung des „Obristen" in die Judenstadt, um dort ihre Kurzweil zu haben. Die Judengemeinde bezahlte alljährlich der Bande ein beträchtliches Lösegeld in Barem und Getränken. Doch das waren nur Kleinigkeiten im Vergleich zu den Schrecknissen, die die häufigen Hostienschändungs- und Ritualmordprozesse mit sich brachten. Die Untersuchungsmittel jener Zeit gegen alle Nichtadligen waren ausgesuchte Foltern, die allemal raffinierter wurden, um aus dem Delinquenten ein Geständnis zu erpressen. Das Krontribunal verfügte aber weder über Folterkammern noch über Henkersknechte und übertrug in jedem einzelnen Falle diese Tätigkeit dem Schöffengericht. Bei dem stets gespannten Verhältnis zwischen Christen und Juden war das Ergebnis der Folterung immer dasselbe: ein Geständnis der „Missetäter". Auf Grund dieses Geständnisses wurde fast immer vom Tribunal ein Todesurteil gefällt und dessen Vollstreckung wieder den Schöffen übertragen. Die Todesurteile wurden mit raffinierter Grausamkeit meist am Sabbate vor der Synagoge vollstreckt. Die ganze JudeDgemeinde sollte die Hinrichtung ihrer Glaubensgenossen mit ansehen und sich ein abschreckendes Beispiel für die Zukunft nehmen. Aber nur die wenigsten Juden erschienen. Dagegen versammelte sich zu diesem „Theatrum" die gesamte Stadtbevölkerung und oft kam es nachher zu Ueberfällen auf die Judenhäuser, Pogromen und Plünderungen. „Der aufgeregte Pöbel sah im Urteil die wahrheitsgemäße Bestätigung des Blutmärchens und wollte endlich mit den Juden aufräumen. . Die Mütter fürchteten um ihre Kinder und das Wort „Jude" wurde zum Inbegriff eines Kindermörders und Blutvergießers." Der Verfasser bereitet ein umfangreiches Werk über die Geschichte der Ritualmordprozesse in Polen vor, einen solchen teilt er hier mit, der im Hergang und Ergebnis an Grauenhaftigkeit nichts zu wünschen übrig läßt.. Kein Wunder, daß das Krontribunal die Juden mit Schrecken erfüllte. Die Rabbiner von Lublin setzten den Tag der.Eröfinung dieses obersten Gerichtshofes für alle Zeiten zum Fasttag ein. Auch war es eingeführt, daß sofort nach der Konstituierung des Tribunals die Aeltesten der jüdischen Gemeinde in öffentlicher Audienz beim Tribunalsmarschall mit reichen Gaben (dona charitativa) erschienen, zu denen alle Gemeinden Polens ihr Schärflein beitrugen. Die Hüter der Gerechtigkeit ließen sich gern wachsam erhalten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.