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Ost und West · 1920-05-01 · Heft 5-6 (Mai-Juni 1920) · p. Seite 156 - 157

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Journal
Ost und West
Volume
20 (1920)
Issue
Heft 5-6 (Mai-Juni 1920)
Article
Eine alte jüdische Kulturstätte
Date
1920-05-01
Page
Seite 156 - 157 (sequence 3)
Language
German
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156 Eine alte jüdische Kulturstätte 157 Er<te noch im ^Stockwerk ein Gewölbe mieten oder öffnen und in ihm Waren nach Maß, Pfund oder Quart sub poena confiscationis verkaufen. Den Bürgern von Lublin verbieten wir unter schweren Strafen, den Juden ihre Häuser oder Magazine zu vermieten. Kein Jude darf irgend eine Ware in einem Korbe oder auf eine andere Art auf der Straße verkaufen, in Häusern oder Stadttoren feilbieten, Adelige oder Bürger mit denselben vor den Stadttoren erwarten, Gleichzeitig wird der Magistrat angewiesen, seine Beschlüsse betreffs Abschub der Juden aus der Stadt zu erneuern. Die Juden dürfen ihren Handel (mit den in den Verträgen mit der Stadt testgesetzten Waren und Mengen) nicht ausbreiten, auch keinem Lubliner Kaufmann beim Ankauf von Waren vorgreifen. Bei jedem Kauf hat der christliche Kaufmann das Vorrecht, er kann ruhig das Geld hinlegen und ersteht dadurch die Ware. Das war alles schön und gut; allein die Adligen, die in Lublin leerstehende Paläste, Häuser und andere Räumlichkeiten besaßen, die vielen christlichen Hausbesitzer in der Stadt sowie das Konsumentenpublikum im allgemeinen hatte gar kein Interesse daran, die jüdischen Kaufleute von dem Handel in der Stadt auszuschließen. Diese alle paar Jahre erneuerten Lamentationen waren also nicht von dauernder Wirksamkeit, und so erhebt denn ein andermal der „wohlgeborene und ehrenfeste*4 Bürgermeister von Lublin folgende schwere Anklage gegen die Juden: „Wir sehen ultiman cladem dieser Stadt, verursacht durch die vielen Juden, welche in Palästen, Höfen, Häusern, Buden, Kellern, mit einem Worte überall wohnen, frech* am Marktplatz Handelslager, Keller und Buden pachten und sowohl hier wie auch in den Vorstädten in Adelsschlösserh, Klosterhäusern sowie in fundo regionis civitatis unerlaubten Handel treiben, Schnaps und Wein verkaufen, Bier brauen, Brot backen, durch Ausübung von Kunst und Gewerbe den Zünften schaden, mit einem Worte dem Christen jede Lebensmöglichkeit abschneiden, durch mutwillige Zahlung hohen Mietzinses den Christen das Ermieten einer Handlung in der Stadt unmöglich machen.... In der Krakauer Vorstadt wohnen lauter Juden und fuhren dort in christlichen Häusern fast bei der Kirche ihre Schankwirtschaften, singen laut ihre Sabbatlieder und verhöhnen die heiligen Prozessionen, welche vorbeiziehen. Die Juden halten Heu auf den Dachböden, wodurch sie die ganze Stadt ins Unglück stürzen können. Pachten von Jahr zu Jahr das Ausschankrecht für Bier, Meth und Branntwein. Durch die Juden sind die glorreichen Zünfte der Goldarbeiter, Feldscher, Schneider, Kürschner, Bierbrauer, Bäcker, Kesselschmiede usw. gefallen, in der Stadt arbeiten mehr als 90 jüdische Schneider. . . . Aus all den Ursachen wollen wir die Juden in der Stadt nicht mehr dulden und beschließen, banc dolosan gentem adhibito brachio saeculari, tarn civiii quam militari aus den Häusern des Adels, der Bürger und des Klerus, aus der Stadt und den Vorstädten zu vertreiben und zu evakuieren, die Handelspakten zu annullieren und als nichtbestehend zu betrachten. Da aber unsere Stadt gut im Gedächtnis hat, daß, als man vor Jahren die Juden vertreiben wollte, manche hohe Staats-- Würdenträger und Adlige bewaffnete Leute hersandten, die den kommissioneilen Dekreten zum Trotz mit Knütteln und Sensen die Vertreibung vereitelten, daher bitten wir den gnädigen Herrn Schloßhauptmann von Lublin um Beistand, damit wir endlich einmal aus der Knechtschaft der Juden befreit werden.u Dieses köstliche Dokument ist Goldes wert. Wie den jüdischen Kaufleuten, erging es auch den jüdischen Handwerkern. Die christlichen Zünfte führten gegen sie einen unerbittlichen Kampf. In die Zünfte, die einen exklusiven katholischen Charakter hatten, durften die Juden natürlicn nicht aufgenommen werden, die Zünfte aber nahmen für sich ein Monopol auf Arbeit. in Anspruch. Während die christlichen Kaufleute mit ihren jüdischen Konkurrenten Verträge schlössen und ihnen gewisse Freiheiten einräumten, wollten die in den Zünften organisierten Handwerker von solchen Zugeständnissen nichts wissen und forderten die völlige Abschaffung des jüdischen Handwerks. Die Zünfte verboten den christlichen Meistern, jüdische Lehrlinge aufzunehmen, den Das Innere aus der Maharschalschul samt Almemor (Aus dem Buche „Balaban, die Judenstadt von Lublin*4) christlichen Gesellen, bei Juden zu arbeiten und christlichen Meistern an jüdische Meister und Händler Ware zu liefern. Im Jahre 1670 wurde von der Schneiderzunft angeordnet, daß jeder Meister ein leserliches Zunftzeichen (Gemerk) an jedem Stück Arbeit anbringen müsse, damit die eigens zu diesem Zwecke eingesetzte Kommission bei der Kontrolle der auf den Markt gebrachten oder in den Geschäften befindlichen Waren sofort feststellen konnte, ob nicht etwa ein Jude das Verbrechen begangen hatte, ein Kleidungsstück anzufertigen. Diese Forderung wurde alle paar Jahre erneuert. Schließlich wurden den Juden 24, nachher sogar mehr Schneider zugestanden* Früh schon hatte sich das Handwerk bei den Juden in Polen entwickelt. Es ist unklar, was der Verfasser meint, wenn er sagt, daß nach mosaischem Gesetz manche Arbeiten für Juden nur von den Glaubensgenossen angefertigt werden dürfen. „So darf der Jude nur von Juden genähte Kleider tragen und nur von Juden rituell geschlachtetes Fleisch essen." Der jüdische Schochet wurde aber nie zu den Hand-

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