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Ost und West · 1920-01-01 · Heft 1-2 (Januar-Februar 1920) · p. Seite 49 - 50

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Journal
Ost und West
Volume
20 (1920)
Issue
Heft 1-2 (Januar-Februar 1920)
Article
Schwüre und Gelübde, deren Heiligkeit und deren Auflösung nach jüdische Lehre
Date
1920-01-01
Page
Seite 49 - 50 (sequence 2)
Language
German
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49 Schwüre und Gelübde, deren Heiligkeit und deren Auflösung nach jüdischer Lehre. 50 letzt.) Der Chacham .antwortete: Wenn da Vergebung erlangen willst, nimm dir fest vor, nie den Namen Gottes auszusprechen, auch nicht zur Bekräftigung einer Wahrheit, und in keiner Sprache, außer wenn du in der Bibel liesest; und beim Abschließen von Geschäften gib acht, es so einzurichten, daß keiner nötig hat, dir jemals einen Eid aufzuerlegen. — Es heißt (im Psalm 119, Vers 35): „Ich schwöre, um deine gerechten Gesetze .einzuhalten." Aber heutzutage schwöre man lieber nicht, denn wir sind schwach1 und laufen Gefahr, den Schwur zu übertreten. Doch die Alten, auch wenn man sie getötet hätte, sie würden ihren Schwur nicht verletzt haben. — Ein mächtiger Herr verfolgte die Juden seiner Stadt. Sie wollten fliehen, er aber fing sie ein, marterte sie und erpreßte ihnen einen Eid, daß sie nicht entfliehen würden. Obwohl dies nun ein erpreßter Eid war und sie um dessen Lösung: bei einem Chacham nachsuchen konnten, taten sie das nicht, denn das wäre eine Entweihung des göttlichen Namens gewesen (da es vor der Welt ausgesehen hätte, als ob die Juden ihre Schwüre brächen), und praktisch hätte es zur Folge gehabt, daß der betreffende Herr in einem ähnlichen Fall den Juden nicht getraut hätte. Es blieb ihnen also nichts übrig, als sich beim König oder bei einem viel mächtigeren Herrn (als der ihrige) zu bemühen, daß er sie von dort gegen den Wülen ihres Herrn herausnehme. — In einer Stadt war ein böser Herr, der die Juden zwingen wollte, ihre Religion zu verlassen; sie flohen, und die anderen Gemeinden sollten nun einen Bann erlassen, daß kein Jude fortab in dieser Stadt wohnen dürfe in alle Ewigkeit. Der Chacham aber sagte: Damit könntet ihr den kommenden Geschlechtern einen Anstoß zur Sünde geben (da sie einmal gezwungen sein könnten, trotz dem Bann, der auch für sie bindend ist, dort zu wohnen). Fasset es also milder, daß man dort nicht wohnen dürfe, solange jener Herr am Leben ist. (Diese zwei Ermahnungen bieten in trockener, kondensierter Form, ohne Pathetik, ein Bild der jahrhundertelangen Schicksale der Juden im Mittelalter.) — Wisse, obgleich (im Talmud) gesagt wurde, man dürfe von der Wahrheit abweichen, um den Frieden zu erhalten (mutthär leschannoth mippn6 ha schalom), wenn aber ein Nichtjude oder ein Jude von dir Geld borgen will und du fürchtest, daß-er es dir nicht zurückzahlt, so darfst du ihm nicht sagen: ich habe keins, sondern mußt ihm die Wahrheit sagen; denn jener Satz gilt nur für vergangene Dinge, nicht aber für gegenwärtige. — Wenn Juden und Nichtjuden unter einander ausgemacht haben, sich gegenseitig beizustehen und die Nichtjuden die Vereinbarung halten, müssen die Juden ihnen auch gegen Juden beistehen. — Wenn ein Jude einen Nichtjuden töten will, der Nichtjude aber nichts dergleichen im Schilde führt, so ist ein dritter Jude verpflichtet, sich mit dem Nichtjuden gegen seinen Glaubensgenossen zu verbinden. — Wenn ein Jude und ein Nichtjude beisammen sind und letzterer nach einem andern Orte gehen will, um Geschäfte zu machen, und den Juden nach der Redlichkeit seiner dortigen Glaubensgenossen fragt, ist der Jude verpflichtet, ihm zu sagen: dieser und jener sind nicht redlich, laß dich mit ihnen nicht ein. — Verzeichnet sei noch folgende Kleinigkeit: In den „Haggahoth Majmunijjoth" (zu Maimuni, Nedarim IV, 3) lesen wir folgendes: „Die Redensart, die man im täglichen Verkehr sowohl mit Juden als mit Nichtjuden zu gebrauchen pflegt: „Bei meiner Emünah, ich werde das und das tun oder lassen"10), gehört eigentlich zu der Gattung der sog. „Anspornungsgelübde" (die von keiner Seite ernst genommen werden); aber gleichwohl bedarf sie einer förmlichen gesetzmäßigen Lösung (wenn sie nicht eingehalten werden kann). Indessen bewirkt das Kol Nidre, daß sie einer Lösung nicht bedarf; aber das ist nur dann der Fall, wenn man beim Gebrauch dieser Redensart an das Kol Nidre nicht gedacht hat, sonst hat man ja die (im Kol Nidre ausgerückte) Vorausbedingung aufgehoben und die volle Verbindlichkeit des Wortes als eines förmlichen Gelübdes auf sich genommen." Was würden unsere „europäischen" Zeitgenossen dazu sagen, wenn Religion, Sitte oder Gesetz ihre leicht hingeworfenen ehren wörtlichen Zusagen so furchtbar ernst nehmen wollten, daß es eines förmlichen Gerichtsverfahrens bedürfte, um sie rückgängig zu machen? * * * Es wäre frevelhaft, noch ein Wort darüber zu verlieren, was die jüdische iV.ligion und das jüdische Volksbewußt sein, wie es sich in seinen repräsentativen Männern aller Zeiten ausspricht, über df% Heiligkeit des Eides, des Gelübdes, der Verpflichtung, der Zusage des Schwurs, des verpfändeten Wortes lehrt. Nur auf einen Punkt sei noch hingewiesen. Der Text des Kol Nidre ist uns, wie wir gesehen haben ,von mehreren Autoren überliefert worden, bei keinem Autor fehlt das Wort „al n a ph s c hat ha na" (im heb. des R. Amram und des R. Saadja: „al naphschöth'enu"). Das Wort durfte ja nicht fehlen, denn es ist ja die Hauptbedingung sowohl für die Hapharah als für die Hatharah, und entspricht nur dem Wort „al naphschö" oder fem. „al naphschah", welches in den sechzehn Versen des 30. Kapitels von Numeri, die vom Gelübde handeln, nicht weniger als e 1 f m a 1, doch wohl nicht zwecklos, wiederholt wird. Nur zwei Autoritäten sind es, die das Wort als unwesentlich betrachten und daher einfach streichen. Das sind Rabbi Fritsch, der Verfasser des Antisemiten-Katechismus, und Rabbi Schütze, der die Ansicht des ersteren approbiert. Es ist nicht leicht anzunehmen, daß die Bekenner des Judentums die Ansicht dieser beiden Geonim zu der ihrigen machen werden. Im Grunde müssen wir diesen beiden großen Gelehrten, die sich sogar unterfangen, das jüdische Religionsgesetz zu ändern, Dank wissen, daß sie das Wort nicht auch in der Bibel gestrichen haben. Vielleicht kommt aber nächstens ein höherer Bibelkritiker und führt den Nachweis, daß das Wort ursprünglich in der Bibel gar nicht stand und erst im 19. Jahrhundert, um den christlichen Völkern Sand in die Augen zu streuen, von den Juden hineingefälscht worden sei. Natürlich haben wir Juden mit dem Uebersetzen unserer Gebete nicht auf den Herrn vom Antisemiten-Katechismus gewartet. Seit unsere Vorfahren eine deutsche Mundart als Umgangssprache gebrauchen, übersetzten sie Siddur, Machsor und Bibel in das sogenannte Judendeutsch. Ich 10) Emünah Ehr' und Treu'; das Wort bedeutet demnach soviel wie „meiner Treu'** oder „auf Ehrenwort".

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