Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 20 (1920)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar-Februar 1920)
- Article
- Schwüre und Gelübde, deren Heiligkeit und deren Auflösung nach jüdische Lehre
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 47 - 48 (sequence 1)
- Language
- German
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47 Schwüre und Gelübde, deren Heiligkeit und deren Auflösung nach jüdischer Lehre. 48 SCHWUERE UND GELUEBDE, DEREN HEILIGKEIT UND DEREN AUFLOESUNG NACH JUEDISCHER LEHRE. Von Binjamin Segel. PFLICHT DER WAHRHAFTIGKEIT NACH RABBINISCHER LEHRE. (Schluß.) Von den Lehren des Talmud über Eide .und Schwüre mögen hier einige in Erinnerung gebracht werden. Maimuni (Hilchoth Schebuoth II, 1) schreibt: Die Sünde des Meineides wird niemals verziehen, denn es heißt: „Gott reinigt das nie und nimmer", es gibt dafür keine Reinigung vor dem himmlischen Gericht, bis der Meineidige bestraft wird, wegen des großen und heiligen Namens, den er entweiht hat, wie es heißt: „Du hast den Namen des Ewigen, deines Gottes, entweiht^ ich vbin der iEwige 1" Darum, muß der Mensch vor dieser Sünde sich mehr in acht nehmen als vor jeder andern. Die Sünde des Meineids^ gehört zu den allerschwersten, wie wir in dem Buche von der Buße auseinandergesetzt haben, und obgleich die Bibel darauf weder Todesstrafe durch das himmlische noch durch das irdische Gericht gesetzt hat, ist darin die Sünde der Entweihung! des göttlichen Namens mitinbegriffen, welche die schwerste unter allen Sünden ist. Im Talmud finden sich diese Anschauungen in das Gewand der Sage und des Volksglaubens gekleidet. Als Gott auf dem Sinai das dritte Gebot verkündete, erbebte die ganze Welt in ihren Grundfesten. Von allen in der Thora aufgezählten Sünden heißt es: „Durch Buße werden sie getilgt"; vom falschen Eide jedoch heißt es: „Die Sünde wird nie' ganz getilgt." Alle anderen Sünden werden nur an dem Sünder heimgesucht, diese aber an dem Sünder und seinen Angehörigen, sogar an der ganzen Welt. Mit der Heimzahlung aller anderen Sünden wartet Gott, wenn der Sünder gute Werke getan, zwei oder drei Generationen lang; die Sünde des Meineides dagegen wird in Bälde heimgezahlt. (Babli Schebuoth 39a.) (Im Sepher Chassidim [erste Hälfte des 13. Jahrhunderts] wird ernstlich die Frage diskutiert, warum auf den Meineid nicht die Todesstrafe gesetzt sei, da doch diese Sünde den Tod Unschuldiger herbeiführe.) — Was Wasser und Feuer nicht zerstören können, die Sünde des Meineides zerstört es. (Ibidem.) Oft wird im Talmud, z. B. Gittin 35a, die Geschichte jener Mutter erzählt, die eine wahre Tatsache überflüssigerweise beschworen hatte und dafür bestraft wurde, daß sie eines ihrer Kinder verlor. Man soll daher, so lehrt der Talmud, jeden Anlaß vermeiden, der zu einem Schwur nötigen könnte, nur „Ja, ja" oder „Nein, nein" sagen und durch seine ganze Lebensführung bewirken, daß dies allein zur Bekräftigung der Wahrheit genüge. Diese Worte gelten eigentlich schon so viel wie ein Schwur. (Baba mezia 49a; Schebuoth 36a.) (Nicht zu schwören war auch die moralische Forderung der Stoiker.) Gott, der die Sünder der Vorzeit, wie das Geschlecht der Sintflut, die Bewohner von Sodom und Gomorra, gezüchtigt, ward auch den züchtigen, der sein Wort nicht einhält. (B. mezia 48a.) Jerusalem ist deswegen zerstört worden, weil aas ihm Männer, die ihr Wort streng einhielten, verschwunden waren. (Schabbath 19b.) Man darf einem Kinde nicht etwas versprechen und es ihm am Ende nicht geben, weil man dadurch das Kind an die Lüge gewöhnt. (Sukkah 46b.) Wer anders spricht, als er denjst, den haßt Gott. (Pessachim 113b.) Von den 60 Städten des Königs Jannäus wird oftmals erzählt, daß sie der Zerstörung anheimfielen, weil ihre* Bewohner allzu häufig mit Schwüren und Eiden um sich warfen, obgleich sie stets nur die Wahrheit beschworen. Aus dem obengenannten Sepher Chassidim mögen noch einige Grundsätze angeführt werden; sie sind um so bezeichnender, als dieses 'Buch seit Jahrhunderten zu den populärsten und verbreitetsten gehört und mit seiner jüdischen Uebersetzung selten in einem jüdischen Hause fehlte. Ich zitiere aus dem sehr alten Exemplar im Besitze meiner Mutter, auswelchem aber wohl schon meine Urgroßmutter ihren Kindern an Sabbatnachmittagen vorzulesen pflegte: Wohne nicht an Orten, deren Insassen im Ver- * dachte stehen, es mit Schwüren leicht zu nehmen, denn jede Sünde kann durch Buße getilgt werden, mit Ausnahme der Sünde des falschen Eides, die auf dieser Welt nie ganz vergeben wird, wenn auch Buße getan worden ist. Auch ist es ja unmöglich, unter solchen Leuten zu wohnen, und nicht von ihnen einen Genuß zu haben. Ueberdies gibt es Raub an solchen Orten, denn die ehrlichen Leute müssen der Regierung die Steuern für die unredlichen bezahlen, welche sie unterschlagen. — Wer oft Schwüre hervorbringt, ohne gesetzlich] dazu gezwungen zu sein, mit dem darf man nicht verkehren. — Ein Jude war von Gerichts wegen verpflichtet, einem Nichtjuden einen Eid zu schwören. Er sagte: Was soll ich anfangen? Wenn ich schwöre — und es ist natürlich wahr, was ich beschwören soll —, werde ich mein Geld erhalten, dann gebe ich die Hälfte für Arme. Einer sagte * zu ihm: Selbstverständlich sollst du schwören, da es doch wahr ist. Der Chacham dagegen sagte: Selbst wenn du die ganze Summe den Armen widmest und noch von deinem baren Vermögen zulegst,ist es immerhin besser, daß du nicht schwörst, denn viele Städte sind (nach der oben erwähnten Tradition) vom Erdboden verschwunden, weil ihre Bewohner wahrheitsgetreue Eide (allzuoft) leisteten. Darum soll sich jeder in acht nehmen, mit Juden sowie mit Nichtjuden nur vor Zeugen Geschäfte zu machen, damit nicht die Notwendigkeit eines Schwurs erwachse. — Ein Jude wurde einmal von Nichtjuden beschuldigt, etwas (Strafbares) angestellt zu haben, und er mußte schwören, daß es nicht wahr sei. Er sagte zum Chacham: Ich bedaure, geschworen zu haben, obgleich ich wahr geschworen habe und unter Androhung des Todes zu schwören gezwungen war; aber mein Vater und meine Mutter haben Zeit ihres Lebens vermieden, zu schwören. (Er hatte also eine Art Familientradition, sich des Eides zu enthalten, ver-