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Ost und West · 1918-08-01 · Heft 8 (August 1918) · p. Seite 283 - 284

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Journal
Ost und West
Volume
18 (1918)
Issue
Heft 8 (August 1918)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1918-08-01
Page
Seite 283 - 284 (sequence 8)
Language
German
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283 Rumänien und seine Juden. 28t merkwürdigerweise derselbe Graf Westarp, der das( Pro-Palästina-Komitee mitbegründet hat. Dies'es Komitee hat sich zum Ziele .gesetzt, in Palästina einen Judenstaat izu gründen, in dem sechs bis sieben Millionen „Ostjuden" angesiedelt werden sollen. Palästina gehört faktisch1 dem Ottomanisch'en Reich, jetzt halten es die Engländer besetzt, aber der Graf Westarp schenkt es den sechs oder sieben Millionen „OstjudörL", die Weder staatlich noch sonst irgendwie mit ihm zusammenhängen. So sehr liebt der Graf Westarp die „Ostjuden", und so herzlich ist er um1 die Zukunft des Judentums besorgt. Dabei empört er sich dagegen, daßj in Rumänien; mit dem das Deutsche Reich soeben einen Vertrag geschlos'sen hat, mit dem es fortab in Freundschaft und Frieden leben will, daß| in eben diesem Rumänien einer Viertelmillion „Osfcjuden" die ihnen wider Recht und Vernunft entzogene primitive Heimatberechtigung wieder zuerkannt wurde! Die „Ostjuden" dürften gut daran tun, dieses famose Pro-Palästina- Komitee, welches' in so großmütiger Weise für ihre Zukunft sorgen will, sich sehr genau zu besehen. Es ist auch nicht ohne Interesse, zu beobachten, wie die Konservativen stets bemüht sind, die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden, überall zu hintertreiben, nicht nur in Deutschland, sondern auch im fernen Auslande; dabei machen sie den deutschen Juden die bittersten Vorwürfe, weil sie nicht ihre, der Konservativen, Politik mitmachen. — Der Abgeordnete Warmuth hält es zwar für „eine ethisch berechtigte Forderung! ersten Ranges1, die Gleichberechtigung der Konrj fessionen überall, wo möglich, durchzuführen". Aber vor den rumänischen Juden soll diese ethisch1 berechtigte Forderung ersten Ranges haltmachen. Er versichert, daß| Deutschland sich durch diese Forderung bei den rumänischen Bauern, mißliebig mache, denn bei diesen seien die Juden, verhaßt. Daran ist nun kein! wahres1 Wort! Gerade die Bauernbevölkerung lebt mit den Juden im besten Einvernehmen. Bauern haben oft ihre jüdischen Nachbarn mit bewaffneter Hand gegen, die Schergen Bratianus und Boerescos geschützt. Oft und oft haben siel in Eingaben an die Regierun'g gegen die Ausweisung der Juden aus den Dörfern protestiert. Unter den „Verpächtern" (soll heißen: Zwischenpächtern), mit denen die Bauern, häufig im Streite liegen, befindet sich nur eine verschwindende Minderheit Juden, und diese werden von der rumänischen Judengesetzgebung am allerwenigsten betroffen. — Der Graf Praschma, in einem gewissen Sinne Nachfolger Windhorst s, verstieg sich sogar zu einer schwerwiegenden Denunziation der rumänischen Juden! Er sagte im Hauptausschuß:: „Der Haßt und die Mißachtung gegenüber den Juden ist in Rumänien derart groß und ist im Kriege durch das1 zum Teil charakterlose Benehmen der Juden noch gesteigert worden, daß! 'wir, meiner Meinung nach, sogar befürchten müssen, durch die Bewilligung weiterer Rechte Anlaßf zu geben zu gewaltsamen Ausbrüchen, die natürlich nicht in unserem Interesse liegen." (Als) ob die „Bewilligung weiterer Rechte" nur von ihm abhinge!) Was ihm der Abgeordnete Gothein erwiderte, war sehr matt. Diese ganze Frage werden wir weiter unten, auf Grund authentischer Berichte, eingehend behandeln. Es darf natürlich auf den rumänischen Juden eine so schwere Verleumdung nicht sitzen bleiben. Würde Graf Praschma Zeuge sein, wie jemand gegen einen Abwesenden, der sich nicht verteidigen kann, der sich noch dazu in Not befindet, da es sich1 gerade um sein Dasein handelt, und die geringste Anschwärzung ihn. in größte Gefahr bringen kann, — eine unsubstanziierte, allgemein gehaltene, unbeweisbare Anklage vorbringt, so würde dem' Grafen Praschma sein ritterliches Empfinden gebieten, eine solche feige und hinterhältige Verleumdung gebührend in die Schranken zu weisien. Aber da es sich bloß um Juden handelt, wenngleich um eine ganze Gemeinschaft, die eben 'erst die fürchterlichsten Leiden durchgemacht hat — sb ist das etwas1 arideres, etwas; ganz anderes ... * Neben der bodenlosen Gehässigkeit, die die Debatte verunziert hat, kennzeichnet sie eine erstaunliche Unkenntnis des Gegenstandes, die besonders in den Reden! der Wohlwollenden schmerzlich berührt. Die Herren reiten sämtlich auf dem Artikel 44 des: Berliner Vertrages herum und merken nicht, daß! sie ein totes Pferd reiten. Der ganze Berliner Vertrag War wenige Jahre nach, seinem Entstehen ein Fetzen Papiers; mit Ausnahme von Deutschland haben ihn, sämtliche Signatarmächte gebrochen. Besonders den Artikel 44 haben die drei nächsten Nachbarn Rumäniens sofort für null und nichtig erklärt, indem sie dessen Unabhängigkeit anerkannten, noch bevor es den ersten Schritt zur Erfüllung des famosen Artikels tat. Es1 gehört ein hoher Grad von Naivität dazu, von Rumänien die Einhaltung eines Vertrages zu fordern, den die meisten Kontraheinr ten längst wie ein Sieb durchlöchert haben. Was hat es übrigens für einen Sinn, daß. die Redner immer wieder darauf zurückkommen, Rumänien habe die Verpflichtungen nicht eingehalten, die» es im Berliner Vertrag auf sich genommen? Im Berliner Vertrag hat Rumänien nichts auf sich genommen, sich zu nichts verpflichtet, sondern die Großmächte haben untereinander etwas ausgemacht, was1 Rumänien zu erfüllen hätte, ohne daß; dieser Staat uml seine Einwilligung gefragt worden wäre. Auf dem1 Berliner Kongreß; wurde über Rumänien ohne Rumänien, verhan^ delt und Beschluß! gefaßt. Es war, wie wenn Erwachsene beschließen, was ein unmündiges1 Kind in Zukunft zu tun hätte, und die Kleinigkeit übersehen, daßj das1 Kind mit der Zeit ebenfalls: ein Erwachsener wird, und sich dann um die verjiährten Beschlüsse der anderen einen Pfifferling schiert? Wer die Verpflichtungen des Artikels 44 nicht eingehalten, sondern sich „in unerhörter Weise um sie herumgedrückt", „gegen Treu-und Glauben verstoßen hat", das war nic'hJt Rumänien, das' ja gar keine Verpflichtungen übernahm, sondern eben die Groß.mächte! Sie hatten sich verpflichtet, die Unabhängigkeit Rumäniens nicht eher anzuerkennen, als bis dieser Staat dievolle Emanzipation durchgeführt haben würde, brachen aber ihre Verpflichtungen und sprachen die Anerkennung aus, obgleich Rumänien das Gegenteil von demi tat, was die Signatarmächte beabsichtigt zu haben versicherten; sie beruhigten sich damit, daßl Rumänien dem Wortlaut des Artikels 44 entsprochen hatte. Daß. dieser Wortlaut mit dem, was die Signatarmächte zu beabsichtigen versicherten, sich ganz und gar nicht deckte, lag eben an der leichtfertigen, stümper-

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