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Ost und West · 1918-07-01 · Heft 7 (Juli 1918) · p. Seite 239 - 240

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Journal
Ost und West
Volume
18 (1918)
Issue
Heft 7 (Juli 1918)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1918-07-01
Page
Seite 239 - 240 (sequence 9)
Language
German
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239 Rumänien und seine Juden. 240 2. Das jüdische Aktionskomitee überreicht die ihm anvertrauten dreitausend Naturalisationsgesuche der Regierungnicht eher, als bis diese dem Parlament die übernommene Verpflichtung mitgeteilt hat, die Aufhebung aller Restriktivgesetze und Wiederherstellung der bürgerlichen Rechte der nichtnaturalisierten Juden zu bewirken. Erst dann darf die Regierung sich der Naturalisationsgesuche bedienen, um das Drängen der Großmächte zu erfüllen und die Anerkennung der Unabhängigkeit zu erlangen. Nun bat Marcus den Minister, diese Abmachungen auch vom Ministerpräsidenten Bratianu bestätigen zu lassen. Cogalniceano erbot sich gern, die jüdische .Kommission im vollen Ministerrat einzuführen, damit der Präsident in Gegenwart aller Mitglieder seines Kabinettes die den Juden gegenüber übernommene Verpflichtung bekräftige. In der Tat wurde die jüdische Kommission tags darauf, am 17. Oktober, von Bratianu im Beisein aller Minister in feierlidh'er Audienz empfangen. Der Premier hielt eine prachtvolle Rede, 'in der er den Mut und den Patriotismus der Juden feierte. Er ging zwanzigmal soweit als Cogalniceano und versicherte, daß die Regierung-, wenn nur die Opposition keine Schwierigkeiten machen wollte, bereit wäre, nicht an dreitausend, sondern an sechzigtausend Juden die Naturalisation zu erteilen, in 'der Ueberzeugung, daß sie sechzig1tausend gute und treue Bürger gewinnen würde. „Seit 1846 kenne ich den 'glühenden Patriotismus der Juden, ich habe sie bei der Arbeit gesehen, mutig im Kampfe auf unserer Seite, um unsere Freiheiten und Rechte zu verteidigen." Es schien da ein ganz anderer Bratianu zu sprechen, als -jener, der seit dreizehn Jahren die Juden unbarmherzig drangsalierte und verfolgte — und dies weiterhin bis ans Ende seines Lebens zu tun.nicht aufhören sollte. Er riet den Juden auch, die dreitausend zu naturalisierenden Personen unter den Gebildetsten und Fähigsten in ihrer Mitte auszuwählen, besonders aber solche zu berücksichtigen, die auf Grund ihrer Vermögenslage in den ersten Wahlkörper eingereiht werden könnten. Diese werden dann gewissermaßen als Vortruppe in 'die Bresche eindringen und den anderen, die vorläufig noch nicht naturalisiert sind, die Bahn zur vollen Gleichberechtigungebnen." Bezüglichder künftigen Rechtslage der Naturalisierten sagte Bratianu folgendes: ,.Die Regierung erklärt Ihnen, daß sie in Zukunft weder gesetzliche noch administrative Beschränkungen gegen rumänische Untertanen jüdischen Glaubens zur Anwendung bringen werde, gleichviel, ob diese naturalisiert oder nicht naturalisiert sind. Es ist selbstverständlich, daß a 11 e j e t z t geltenden Restriktiv gesetze aufgehoben werde n. Die Regierung billigt auch den von Ihnen gewählten Modus des Verfahrems: Sie werden uns Ihre Gesuche erst überreichen, nachdem wir in der Kammer die Erklärung betreffend die Aufhebung der Beschränkungen und Ausnahmegesetze abgegeben haben." ,,Damit war zwischen der Regierung und uns ein klares und unzweideutiges Uebereinkommen besiegelt worden", schließt Marcus. Indessen hatte sich am Abend zuvor folgender bezeichnender Vorgang abgespielt. Als bekannt wurde, daß die jüdische Notabein- Versammlung >mit iHeraclidi paktiert und leine Deputation an die Regierung entsandt hatte, bemächtigte sich derT jüdischen Massen eine große Erregung, die sich besonders* gegen Saniel Marcus richtete. Er war es nämlich gewesen, der es durchgesetzt hatte, daß das Aktionskomitee jedem eingeborenen Juden aufs strengste verbot, ein Gesuch um individuelle Naturalisation zu überreichen. In einer großen, von Juden und Christen besuchten Versammlung hatte er jeden, der diesem Beschluß zuwiderhandelte, im voraus als Verräter gebrandmarkt. Und nun war die Notabeln-Versammlung unter Führung desselben Marcus von diesem Grundsatz abgewichen und hatte eingewilligt, daß eine kleine Anzahl Begünstigter auf Schleichwegen! der Naturalisation teilhaftig" werden, während alle anderen £n der Rechtlosigkeit verbleiben solltejn. Dije Beweggründe und Einzelheiten der Abmachungen waren ihnen unbekannt, doch witterten sie Verrat, in dem Glauben, daß eine kleine Clique sich auf Kosten der Allgemeinheit Vorteile verschaffcln wollte. Die Juden hielten große Massenversamm1lungen ab und protestierten gegen das ,.illoyale" Vorgehen der Notabein. In einer Versammlung, welcher der nachher zu europäischem Ruhm gelangte Forscher Dr. Moses Gaster (jetzt Oberrabbiner der Londoner portugiesischen Gemeinde und Mitglied der Royal Society) präsidierte, verlangten die Redner, man solle auf die Straße geh ein und in Massenumzügen gegen die Kommission demonstrieren. Saniel Marcus begab sich in die Versammlung und es gelang ihm leicht, durch Mitteilung der Einzelheiten die Anwesendem zu beruhigen. Um die vollkommene Uneigennützigkeit seiner Motive zu beweisen, verpflichtete er sich feierlich, daß sein Name sich nicht unter den dreitausend zur Naturalisation Vorgeschlagenen befinden werde. Trotz seinen nahen Beziehungen zu den einflußreichsten Regierungskreisen, und obwohl er im Kampfe für die Rechte der Juden seit Jahren in erster Reihe stand, verzichtete er darauf, der errungenen Freiheit teilhaftig zu werden und zog es vor, bei seinen nichtnaturalisierten Glaubensgenossen zu bleiben. Wären diese Abmachungen getreulich eingehalten worden, die rumänische Judenfrage wäre von der Bildfläche verschwunden. Ob und wie weit die naturalisierten Juden von ihren politischen Rechten Gebrauch machten, ob den ersten Dreitausend weitere gefolgt wären, das war die persönliche Angelegenheit der einzelmein oder eines kleinen Kreises und ging die Allgemeinheit nicht an. Das Hauptübel, die Ausnahmegesetze und drückenden administrativen Verordnungen wären beseitigt. Mochte die Opposition triumphieren, daß es ihr gelungen war, den Grundsatz, daß die Juden Ausländer seien, zur Geltung zu bringen, das war eine alberne und lächerliche Fiktion ohne reale Bedeutung angesichts der Tatsache, daß die Juden allen Bürgerpflichten, einschließlich der Militärpflicht, genügten und im Besitz aller Bürger*- rechte waren. Nach politischen Rechten und nach Großgrundbesitz trug keiner ein sonderliches Verlangen. Waren ja. 95»/o der christlichen Rumänen ebenfalls vom politischen Leben ausgeschlossen, obgleich ihnen niemand das Heimatrecht abzusprechen wagte.

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