Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 9 (September 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-09-01
- Page
- Seite 447 - 448 (sequence 5)
- Language
- German
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447 Rumänien und seine Juden1. 443 von jetzt angeblich nicht mehr »bestehenden Animositäten betrifft, so wird gerade durch die Wegräumung der Restriktiv-Gesetzgebung die Quelle derselben" (nämlich der Animositäten) „verstopft, und einer wohlmeinenden Regierung sind dann die Mittel an die Hand gegeben, deren Wiederkehr für immer zu verhindern. Wir sind schließlich der Ueberzeugung, daß die Entscheidung dieser Frage durch den Kongreß dem Wunsche vieler einsichtsvoller Rumänen entspricht und dem Lande selbst zum Heil und Segen gereichen wird." Durch diese öffentliche Erklärung begaben sich die Verteidiger der Emanzipation auf das Gebiet der theoretischen Erörterungen und bekundeten zugleich ihr unbedingtes Vertrauen in die Wunderkraft des 'Kongresses, dessen Machtwort die Restriktiv-Gesetzgebung auf immer beseitigen und Heil und Segen spenden könnte. Wir wissen schon, wie sehr dieses Vertrauen getäuscht wurde. * * * Kurz darauf, knapp bevor die rumänische Angelegenheit im Kongreß zur Verhandlung kam, richteten die Vertreter derAlliance an diesen noch einen letzten Appell, der folgendermaßen lautete: „An den Herrn Präsidenten und die Herren 'Mitglieder des Kongresses zu Berlin. Ein letzter Aufruf, ein dringender und aus bedrängtem Herzen, zugunsten der Juden in Rumänien, möge am Entscheidungstage wohlwollend von ihnen aufgenommen werden! Zu den Gründen des Rechts und der politischen Notwendigkeit, welche in dem von der Alliance Israelite Universelle überreichten Memoire auseinandergesetzt sind, erlauben wir uns heute, mit Rücksicht auf die eingetretene Veränderung der Dinge hinzuzufügen: l.Die Organisation der neuen Donaustaaten bestimmt die Gleichheit aller Kulte und Rassen. Das Bestehenlassen der Beschränkungen in 'Rumänien würde nur einen ,grellen und schreienden Widerspruch bilden, und notwendig eine Verschlimmerung der Lage der rumänischen Juden 'nach sich ziehen. 2. Nach den früheren, von den Traktat-- mächten eingelegten Protesten gegen inhumane Behandlung der rumänischen Juden unter Mißachtung des Art. 46 des Pariser Vertrages von 1858 seitens Rumäniens wäre ein nunmehriges Schweigen des Kongresses ein Gutheißen der inhumanen Gesetze. 3. Noch inhumaner würde diese Behandlung sich gestalten, wenn durch die Unabhängigkeitserklärung" Rumäniens das Einmischungsrecht der Großmächte in Rumänien beschränkt werden wird. 4. Durch Einverleibung der Dobrudscha in Rumänien würden außerdem 6000—10 000 Israeliten ihre bisherigen Rechte einbüßen. Mit tiefer Herzbewegung harren die Juden der ganzen Welt, und insbesondere die Rumäniens, Ihrer Entscheidung, und sie hegen die Zuversicht, daß die reinen Grundsätze der wahren Religion und Humanität, sowie die einer gesunden 'und gedeihlichen Entwicklung in den neuorganisierten Staaten, aus Ihrem Munde, durch Ihre Stimme, ihren gerechten Wahrspruch finden werden, r— Empfangen Sie im voraus den Dank der Tausende, die den Segen des Himmels für Sie herabflehen und sich der ihnen gewordenen Rechtsgleichheit immer würdiger erweisen wollen." In diesem Dokument konnte besonders Ider 3. Punkt den Anschein erwecken, als wünschten die Juden, daß das Einmischungsrecht der Großmächte in die innere Gesetzgebung Rumäniens, trotz der Unabhängigkeitserklärung, auf ewig beibehalten würde. Das war ein stilistischer Mißgriff. Von nun ab gewann der Kampf um die Emanzipation der Juden in Rumänien den Charakter eines Duells zwischen der Alliance und der rumänischen Diplomatie, in welchem jede Partei sich bestrebte, zu beweisen, daß sie die stärkere war. Auf dem Kongreß siegte bekanntlich die erstere. Verhängnisvoll für die Juden war es, daß derselbe Areopag, der die Emanzipation der Juden dekretierte, auch ein Glied vom rumänischen Staatskörper lostrennte; der Groll der Rumänen gegen den Berliner Kongreß mußte sich naturgemäß auch gegen die Judenemanzipation richten, und da er gegen Rußland ohnmächtig war, tobte er sich ganz gegen die Juden aus. EMPOERUNG GEGEN DEN BERLINER KONGRESS. Die Sitzung des Kongresses, in der über das Schicksal Rumäniens entschieden wurde, fand am 1. Juli statt. Aber schon einige Wochen zuvor stand es fest, wie die Beschlüsse ausfallen würden. In Rumänien gingen die Wogen des allgemeinen Zornes immer höher. Mitte Juni kamen Berichte aus Bukarest, wonach die Regierung fest entschlossen war, sich einem Beschluß des Kongresses, Beßarabien abzutreten, mit Gewalt zu widersetzen, „da man es vorzog, in Ehren unterzugehen, als sich einer europäischen Felonie zu unterwerfen; in dieser Beziehung waren Fürst und Volk eines Sinnes." Am 18. und 20. Juni verzeichnet der Fürst in seinem Tagebuch, was für einen niederschmetternden Eindruck die Nachrichten aus Berlin von Bratiano und Cogalniceano machten, denen alle Kongreßmitglieder, zuletet Graf Andrassy, erklärt hatten, Beßarabien sei verloren und die Judenemanzipation solle ausgesprochen werden. ,,Die Lage, welche der Kongreß hierdurch Rumänien schafft, ist sehr schwierig und wird noch schlimmer, als vor dem siegreichen Krieg . . . Denn über die Judenfrage wird die größte Aufregung im Lande entstehen," fügte der Fürst mit ahnungsvoller Seele hinzu. Er versichert, Cogalniceano habe ihn am 20. Juni von Berlin aus telegräphisch ersucht, sich von seinem Sommeraufenthalt nach Bukarest zu begeben, Um durch seine persönliche Anwesenheit den Ausbruch von Unruhen zu verhindern, „denn die Judenfrage werde das ganze Land aufs tiefste aufregen." Hierzu muß gleich jetzt zweierlei bemerkt werden: Erstens hat, wie wir oben gesehen haben, die persönliche Anwesenheit des Fürsten nicht nur niemals Unruhen gegen die Juden verhindert:,sondern, sie eher veranlaßt. Zweitens sei konstatiert, daß im Verlaufe der ganzen aufregenden Judendebatten, die während des folgenden Jahres in Versammlungen, Presse und Parlament tobten, keine einzige Ausschreitung des rumänischen Volkes gegen die Juden gemeldet wurde. Der ganze wüste Hader spielte sich nämlich im Kreise der Politiker ab, das Volk nahm seelisch keinen Anteil daran; sein ganzes politisches Interesse, insofern es ein solches hatte, war der beßarabischen Frage zugewandt. Die emotionellen Beweggründe; zu Gewalttätigkeiten gegen die Juden waren also nicht vorhanden; der