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Ost und West · 1917-09-01 · Heft 9 (September 1917) · p. Seite 445 - 446

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Journal
Ost und West
Volume
17 (1917)
Issue
Heft 9 (September 1917)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1917-09-01
Page
Seite 445 - 446 (sequence 4)
Language
German
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445 Rumänien und seine Juden. 446 Eine solche Tat erwartet die Welt vom Kongresse 1878. Sie entspricht der Tradition europäischer Politik, den Wünschen der Aufgeklärten aller Nationen. Sie wird Europa den Frieden, und den vom Kriege grausam heimgesuchten Ländern den Wohlstand geben. Sie wird für alle Nationen glückliche Ergebnisse zeitigen, und die Erinnerung an diesen Kongreß wird im Gedächtnis der zukünftigen Generationen unauslöschlich fortleben." Die größten europäischen Zeitungen wiederholten den Hauptinhalt dieser Denkschrift und begleiteten ihn mit beifälligen Aeußerungen. Es wurde überall hervorgehoben, daß die Abgesandten der Alliance bei den Kongreßmitgliedern wohlwollendes Entgegenkommen gefunden haben. (Die Nachricht jedoch, Fürst Bismarck hätte sie persönlich empfangen und ihnen Zusagen gemacht, wurde dementiert.) Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung glossierte die Denkschrift in einem langen Artikel sehr freundlich und schloß: „Jedenfalls wäre es ein Widerspruch gegen die Tendenz der ganzen Mission, welcher Europa im Hinblick auf den Orient sich unterzogen hat, wenn nach der Befreiung der christlichen Einwohner von der Bedrückung durch den Islam, nun der Glaubenszwang, den die Christen bisher zu erdulden hatten, gegen andere Konfessionen, sei es nun der Islam oder das Judentum, weitergeführt werden sollte." Die Denkschrift rief zunächst eine Erwiderung von seiten des serbischen Vertreters hervor. Nicht als ob er gegen das Prinzip der Gleichberechtigung protestierte. „Die allgemeine Berechtigung des Schrittes der Alliance," so erklärte er in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung vom 23. Juni, „ist über jeden Zweifel erhaben. Indessen bedürfen einige Aeußerungen dieser Petition nach dem, was davon veröffentlicht wurde, speziell was Serbien betrifft, einer nicht unwesentlichen Berichtigung. Es wird sich wohl kaum ein Land finden, wo die Tendenz religiöser Toleranz mit solchen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte und dennoch so schnell und gründlich betätigt wurde, wie Serbien." Diese Behauptung wird durch eine Reihe von Tatsachen bekräftigt. „Nach alledem ist kaum anzunehmen, daß die Durchführung der rechtlichen Gleichstellung der Juden in Serbien sowohl in privatrechtlicher als in politischer Beziehung einer europäischen Intervention bedürfte. Die Behauptung der Alliance, daß die Juden vom zivilen Staatsdienste ausgeschlossen seien, ist nicht richtig. Kein serbisches Amt ist den Juden unerreichbar, und es bekleiden in der Tat auch einige Juden Staatsämter." Nur widmen sie sich selten dieser Laufbahn. „Es ist Tatsache, daß der Stakt auch zur Erhaltung des jüdischen Kultus das Nötige beiträgt. Zur vollkommenen Gleichberechtigung der Juden in Serbien erübrigt nur noch die Abolition! der alten Verfügung, wonach den Juden die Ansässigkeit im Innern des Landes verboten war. Diese Abolition wurde schon in der letzten Kammer, nicht vom Minister des Innern, wie die Alliance meint, sondern vom Chef des Aeußeren Amtes, Herrn Ristitsch, in Aussicht gestellt und wird jedenfalls von dem demnächst in Kragujewatz zu eröffnenden Parlamente dekretiert werden." (In der Praxis wurde diese Beschränkung seit langem durchbrochen.) * Ganz anders stellte sich die rumänische Diplomatie zu der Denkschrift der Alliance. Schon mit Beginn der Erörterungen über die ^beabsichtigte Anrufung des europäischen Forums zugunsten der Juden bemächtigte sich der rumänischen Presse, mitten in der rosigen Stimmung, eine große Nervosität. Die Rumänen legten njämlich viel Gewichtdarauf, nicht auf dem gleichen Fuß wie Serbien behandelt zu werden, da sie darauf pochten, daß sie schon seit dem 14. und 15. Jahrhundert in der inneren Gesetzgebung der Türkei gegenüber selbstständig waren und in den mit ihr abgeschlossenen Kapitulationen sich ausbedingen durften, daß kein Mohammedaner in den Fürstentümern sich niederzulassen oder gar Grund und Boden zu erwerben berechtigt war. Sie beanspruchten daher, daß die Regelung der Judenfrage, als eine rein interne Angelegenheit, der inneren Landesgesetzgebung überlassen werde, täten aber keinen Schritt zur Verwirklichung ihrer vagen und allgemein gehaltenen Versprechungen, die Emanzipation auf irgend eine Weise ins Werk zu setzen. Umgekehrt, im Juni fing die Praxis der Chikanen von neuem an, indem zu Jassy das Schlachten von Vieh nach jüdischem Ritus verboten wurde. Die Behörde schützte hygienische Maßregeln vor und ordnete an, daß das Vieh nur durch den sogenannten Nackenstich getötet werden durfte; das machte den Juden der Stadt den Fleischgenuß unmöglich. Ein hoher englischer Diplomat, der Rumänien genau kannte, bemerkte hierzu, daß die moldauische Hauptstadt hiermit ganz Europa in der Zivilisation voraneilte und vielleicht besser täte, die öffentliche Gesundheitspflege mit der Einführung der Kanalisation und verwandten Anstalten zu beginnen, die in keinem westeuropäischen Nest fehlten, in ganz Rumänien aber noch immer auf sich warten ließen. Das Schlachtverbot war natürlich unsinnig und mußte bald aufgehoben werden. Aber einstweilen war es kein Beweis finden guten Willen der rumänischen Machthaber. Es klang also nicht sehr überzeugend, als der „Rornanul" das Organ des zeitweiligen Ministerpräsidenten Rosetti, die Denkschrift der Alliance mit folgenden Ausführungen beantwortete (die in mehreren deutschen und französischen Zeitungen wiedergegeben wurden): „Die rumänische Judenfrage steht mit den Aufgaben des Kongresses in keinem Zusammenhang und gehört nicht vor sein Forum; sie ist eine rein innere rumänische Angelegenheit; den Israeliten, sowie ihren Freunden sei der ernste Rat erteilt, diesen Charakter der Judenfrage recht sorgfältig zu wahren, um die Wiederkehr von Animositäten zu vermeiden, die zurzeit nicht mehr bestehen." Die Vertreter der Alliance blieben die Antwort nicht schuldig, und in einem Rundschreiben an die Zeitungen vom 27. Juni wiesen sie mittels einer {Reihe schlagender juristischer Argumente nach, daß die Judenfrage völkerrechtlich und politisch wlohl; vor das Forum des Kongresses gehörte, betonten, daß nicht nur die Interessen rumänischer, sondern, auch westeuropäischer Staatsbürger jüdischen Glaubens auf dem Spiele standen, die um so mehr gefährdet waren, als fortab die Konsulargerichtsbarkeit in Rumänien aufhören sollte; zeigten darauf hin, daß Rumänien es noch immer bei leeren Versprechungen hatte bewenden lassen, und daher eine ernste Lösung der Frage von ihm nicht zu erwarten war. „Was aber die Drohung mit der Wiederkehr

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