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Ost und West · 1917-09-01 · Heft 9 (September 1917) · p. Seite 413 - 414

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Journal
Ost und West
Volume
17 (1917)
Issue
Heft 9 (September 1917)
Article
An den Pforten der Ewigkeit
Date
1917-09-01
Page
Seite 413 - 414 (sequence 4)
Language
German
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413 An den Pforten der Ewigkeit. 414 Licht entzündet werde. Das ist bis auf den heutigen Tag der Brauch geblieben. Das „Seelenlicht", d. h. das zur Erinnerung an den Abgeschiedenen angezündete Licht spielt während der Trauerwoche, dann während des ganzen Trauerjahres, sowie an den alljährlichen Gedenktagen eine grosse Rolle. An dieses Licht, sowie an alle anderen Totenbräuche haben sich eine Menge abergläubischer Vorstellungen geknüpft, die aber mitunter in ihrer Naivität poetisch wirken. Es ist Sitte, alle sieben Trauertage hindurch irn Sterbegemach ein Lämpchen brennen zu lassen. Da aber an allen diesen Tagen im Gemach auch Gottesdienst gehalten wurde, so stellte man ein Gefäss mit Wasser auf und daneben legte man ein Handtuch hin, damit das vorgeschriebene Waschen und Abtrocknen der Hände vorgenommen werden konnte. Die abends Gottesdienst konnte indessen nur selten ausgeführt werden. Aber das Wassergefäss und das Handtuch blieb bestehen, nur schrumpfte es immer mehr zusammen, bis daraus ein kleines Wasserglas und ein winziger Leinenfetzen wurde. Daran knüpft sich nun die kindliche Vorstellung, dass die Seele des Verstorbenen in der ersten Trauerwoche allnächtlich herabkommt, um im Wasserglas ein Bad zu nehmen und sich dann mit dem Leinenfetzen zu trocknen. Erich Wolfsfeld schöne Sitte, alltäglich im Sterbezimmer Alter Jude früh und abzuhalten, Gleich wie der Krankenbesuch, gilt auch das Beerdigen des Verstorbenen als eine heilige Pflicht, eine grosse Mizwah, und auch sie wurde Gott selber zugeschrieben. Das war übrigens die Empfindung aller Völker höherer Kultur. Eines der edelsten griechischen Kunstwerke, dessen Heldin die lieblichste und reinste aller poetischen Gestalten der Antike bildet, Antigone von Sophokles, hat zum Vorwurf den Kampf für die Pflicht, dass man »einem Verstorbenen sein Recht tue", wie ein einfacher Jude sich ausdrükken würde, d. h. dass ihm ein ehrliches Grab bereitet werde. — Das ist der wahre Liebesdienst (chesed schel emeth), da der Verstorbene ihn ja nicht zu vergelten imstande ist. Auch zu diesem Liebesdienst war man Heiden so gut wie Juden gegenüber verpflichtet. Noch älter als die Krankenpflege- Bruderschaft ist die Begräbnis - Bruderschaft in den jüdischen Gemeinden, die den Titel »Heilige Genossenschaft <« (chebra kaddischa) führt, und die seit jeher eine Sonderstellung einnahm, eigene Vorrechte genoss. Ihre Mitglieder versahen die Funktionen am Bett des Sterbenden bis zur Bahre und zum Grabe und sogar über dieses hinaus. Sie führten auch bis zu einem gewissen Grade die Aufsicht über die Friedhöfe. Da alles, was mit Tod und Grab zusammenhängt, eine gewisse Scheu, sogar ein Gruseln einflösst, so ist es natürlich, dass auf diesem Gebiete alte Sitten und Unsitten, Glaube und Aberglaube, sich am zäher j Radierung

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