Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 9 (September 1917)
- Article
- Friedensziele der Juden
- Date
- 1917-09-01
- Page
- Seite 389 - 390 (sequence 3)
- Language
- German
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389 Friedensziele der Juden. 390 daß der Eroberer eines Landes oder einer Provinz die darin vorgefundenen Juden als eine Art Staatseigentum betrachtet, von welchem er kraft des Siegerrechtes Besitz ergreift, gleich wie wenn es sich um Salinen oder um ein Gestüt handelte. Sie werden aus der Masse der anderen Einwohner herausgehoben, ausgesondert, häufig unter dem Vorwand, es solle ihnen ein besonderer Schutz angediehen oder gar eine Gunst erwiesen werden. In Wirklichkeit geht man darauf aus; sie von der übrigen Bevölkerung zu isolieren, zu ihr in einen Gegensatz zu bringen und als Sturmbock gegen sie zu gebrauchen. Divide et impera! Dadurch wird der Haß gegen die Juden wachgerufen, wo er nicht existiert, und wo er vorhanden ist, gesteigert, zur lohenden Flamme entfacht. Im Kampfe gegeneinander schwächen sich beide Teile um so leichter und werden um so leichter unterjocht. Ist dieses Ziel erreicht, dann versöhnt sich der Sieger mit dem Besiegten nur allzu schnell und gibt ihm die Juden preis; nachdem das Werkzeug gebraucht worden, wird es fortge'worfen. Ein paar konkrete Beispiele aus dem Anfang und dem Schluß unserer Zeitepoche mögen für viele dienen und das Gesagte illustrieren: Gegen Ende des Jahres 1812, nach dem Zusammenbruch der großen Armee Napoleons, besetzten die Truppen des Zaren Alexander I. das damalige, 1807 auf dem Tilsiter Frieden gegründete Herzogtum Warschau und machten der sächsischen Regierung daselbst ein Ende. Der Oberste Provisorische Rat wurde eingesetzt, zu dessen Präsidenten der GeneralJGouverneur Lanskoj ernannt wurde; die wirkliche Macht jedoch ruhte in den Händen des Senators Nikolaj Nikolaj ewitsch Nowosilzow. Diesem Nowosihjow gebührt , ein besonderes Blatt in der neueren Geschichte der Juden, nicht nur der polnischen. Er war freilich nicht der Erfinder des Prinzips, die Juden im Kampfe gegen die übrige Landesbevölkerung zu mißbrauchen, aber weder vor ihm noch nach ihm ist dieses Prinzip so skrupellos angewendet worden, wie er es tat. Er vereinigte in sich tartarische Heimtücke mit moskowitischer Brutalität Da er ein Trinker und Prasser war und viel Geld verbrauchte, war er in einem selbst für russische Verhältnisse ungewöhnlichen Grade bestechlich; mehr noch, er erschlich und erpreßte die Bestechungen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln. (Er stand denn auch bei Alexander I. und Nikolaus I. in hoher Gunst, erklomm die obersten Stufen der Leiter russischer Staatswürden und starb in Petersburg 1838 an den Folgen seiner Ausschweifungen, tief betrauert von seinem Herrn.) Sofort nach der Besetzung Polens konfiszierte er förmlich die dortigen Juden für sich und seinen Monarchen, machte sie zu einer reichen Einnahmequelle für seinen ewig leeren Geldbeutel und gab sich alle Mühe, sie zu einem Keil zu gestalten, der in die Bevölkerung des unterjochten Landes getrieben werden und sie spalten sollte. Er setzte sich also gleich mit den Aeltesten der Warschauer jüdischen Gemeinde in Verbindung} und gab ihnen zu verstehen, daß, sie von der Landesregierung nichts, aber alles von ihm, dem allmächtigen Vertreter des obersten Herrn in: Petersburg, zu erhoffen hätten; es sei demnach für die Juden ratsam, sich in allen Angelegenheiten an ihn zu halten, widrigenfalls die Juden sich das Mißfallen des Gebieters zuziehen und dann schutzlos dastehen würden. Alexander I. schillerte bekanntlich in den ersten Jahren seiner Regierung sehr liberal. Es hieß sogar, daß er auf dem Wiener Kongreß der Fürsprecher der Juden vor den deutschen Teilnehmern war — mit welchem Erfolg, ist übrigens männiglich bekannt.; Sein vertrauter Ratgeber in allen das künftige jKönigreich Polen betreffenden Dingen war der vornehme und wohlwollende Adam Czartoryski, der auch anfänglich zum Vizekönig von Polen bestimmt war, aber durch die heimlichen Ränke Noiwosilzows verdrängt wurde. In den Leitsätzen für die künftige Verfassung des Königreichs Polen, die Alexander schon in Wien am 25. Mai 1815 unterschrieb, befand sich der sehr liberale Artikel 36, welcher die Juden betraf und folgendermaßen lautete: „'Dem jüdischen Volke werden alle ihm durch die gegenwärtigen Gesetze und Einrichtungen zugesicherten Bürgerrechte gewahrt bleiben; besondere Bestimmungen werden die Bedingungen festsetzen, unter denen ihm eine erweiterte Teilnahme an den politischen und staatlichen Rechten gewährt werden soll."' Aber in der endgültigen Fassung der Konstitution des Königreichs war dieser Artikel verschwunden. Die Juden Polens ermangelten dazumal jeglicher politischer .Schulung lund hatten keine Ahnung von dem Gang der Staatsangelegenheiten hinter den Kulissen. In Nowosilzow sahen sie den allmächtigen Vertreter des legitimen Königs von Polen (als welcher der Zar sich später krönen ließ), dem die polnischen Großen feierlich gehuldigt hatten, dessen intimer Freund der Fürst Czartoryjski, das anerkannte politische Oberhaupt der polnischen Nation war, und der überdies bei jeder Gelegenheit den Judenfreund spielte, sogar den ihm von