Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1917)
- Article
- Friedensziele der Juden
- Date
- 1917-07-01
- Page
- Seite 223 - 224 (sequence 6)
- Language
- German
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223 Friedensziele der Juden. 224 licher Vermehrung oder wirtschaftlicher Prozesse überschüssig gewordenen jüdischen Bevölkerung nach Gegenden verhindert, wo sie zum eigenen und des Landes Gedeihen leben und wirken könnte; ganz so, wie dies bei den Bevölkerungen anderer Konfessionen der Fall ist, deren Verbreitung über die verschiedenen Länder allein nach den treibenden wirtschaftlichen Kräften geschehen darf, ohne von durchaus unsachlichen und daher widerrechtlichen konfessionellen Gesichtspunkten behindert zu werden. Daß es aber notwendig ist, den Grundsatz der Gleichberechtigung des Ausländers ohne Unterschied der Konfession ausdrücklich in das Völkerrecht aufzunehmen, beweist der Umstand, daß sogar hochzivilisierte und äußerst liberal regierte Staaten, aus deren innerer Gesetzgebung die letzte Spur einer konfessionellen Engherzigkeit geschwunden ist, sich noch immer nicht scheuen, den jüdischen Ausländer dem nichtjüdischen hintanzusetzen. In Osterreich z. B. werden ausländische Juden in keiner Weise schlechter behandelt, als Nichtjuden; aber schon in Ungarn wurden oftmals große Unterschiede gemacht. Namentlich forderten die stark antisemitisch angehauchte Volkspartei und ihr nahestehende Gruppen durch den Mund des Abgeordneten Huszar, daß den Juden aus Rußland und Galizien die Einwanderung verboten würde. Dabei ist es interessant, festzustellen, daß der genannte Abgeordnete sich scheute, ein direkt gegen die Juden gerichtetes Verbot zu beantragen. Er hüllte daher seine Forderung in das Gewand anthropologischer Gelehrsamkeit und verlangte, die Regierung solle den „Chazaren", einem fremden nichteuropäischen Volksstamm, der in diesen Erdteil verschlagen worden, verbieten, in das schöne Ungarland einzuwandern. Er stützte sich dabei auf einen „Gelehrten", der in einem verworrenen Buch den Nachweis geführt haben wollte, daß sämtliche „Ostjuden" in Rußland, Polen und Galizien von den Chazaren abstammen, die an den Ufern des Schwarzen Meeres wohnten und um die Mitte des 8. Jahrhunderts das Judentum annahmen. Der ungarische Politiker übersah dabei eine Kleinigkeit, nämlich, daß die Chazaren mongolischer Rasse gewesen sind; sollten also die heutigen „Ostjuden" wirklich von ihnen abstammen, so könnten sie sich auf die sehr nahe Blutsverwandtschaft mit einer so edlen und ritterlichen Nation wie die magyarische berufen, und dann hätten sie. um so mehr ein Recht darauf, die Ebenen der Donau und der Theiß zu bewohnen, wo die Nachkommen Arpads auch erst seit tausend Jahren angesiedelt sind, also nicht einmal halb so lange Zeit, als seit dem Erscheinen der Juden in West- und Mitteleuropa verflossen ist. Ein förmliches Einwanderungsverbot für „Ostjuden" nach Ungarn ist zwar nie erfolgt, aber es ist häufig vorgekommen, daß vonseiten untergeordneter Behörden fremde Juden drangsaliert und ihnen der Aufenthalt im Lande erschwert worden ist. Man sieht, weitgehender Liberalismus in der Behandlung der eigenen jüdischen Landsleute hindert nicht, daß ausländische Juden schlechter als solche Nichtjuden behandelt werden. So sehr man ferner dem Freiheits- und Gerechtigkeitssinn der russischen Revolutionsführer vertrauen mag, man darf nicht vergessen, daß nicht immer die Urheber einer Revolution auch die endgültigen Vollstrecker ihres Willens sind. Ueberdies herrscht unter den führenden Schichten Rußlands ein starker Chauvinismus .und Imperialismus, zwei Strömungen, die ihrer Natur nach fremdenfeindlich sind und die Neigung, haben, sich vorzugsweise gegen die Juden zu richten. Es ist also gar nicht undenkbar, daß bei einer endgültigen Neuordnung der Dinge in Rußland die Führer sich sagen, daß sie mit der Gleichstellung der einheimischen Juden mit den Nichtjuden. alle Anforderungen der revolutionären und freiheitlichen Grundsätze völlig Genüge getan, und es nicht nötig haben, noch weiter zu gehen und auch den ausländischen Juden gleiche Rechte wie den Nichtjuden zu gewähren. Es könnte also geschehen, daß Rußland auch fernerhin für Einwanderer aus Polen und Galizien verschlossen bliebe. Ja, noch mehr. Da Polen fortab Rußland gegenüber als Ausland gelten wird, so wäre es nicht unmöglich, daß die ungefähr dreihunderttausend Juden, die in den letzten Jahren durch die russische Judenpolitik aus Rußland nach Polen hineingedrängt wurden und nunmehr als polnische Staatsbürger zu gelten haben, nicht mehr nach ihrem früheren, zwangsweise verlassenen Vaterlande zurückkehren dürften. Diesen und ähnlichen Möglichkeiten kann nur dadurch ein Riegel vorgeschoben werden, daß in das Völkerrecht und in die internationalen Abmachungen ausdrücklich und auf unzweideutige Weise der Grundsatz aufgenommen wird, daß kein Staat ausländische Juden in irgendeiner Hinsicht anders behandeln darf, als Nichtjuden. Da das oben angeführte Bei-