Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1917)
- Article
- Friedensziele der Juden
- Date
- 1917-07-01
- Page
- Seite 221 - 222 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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221 Friedensziele der Juden. 222 Dieser Grundsatz ist theoretisch die logische Folge und praktisch die notwendige Ergänzung des bereits allgemein und ausnahmslos von allen Staaten anerkannten Grundsatzes der Gleichberechtigung ihrer jüdischen mit ihren nichtjüdischen Bürgern vor der Gesetzgebung der einzelnen Staaten. Eine solche Forderung wäre nicht ein Eingriff in die innere Gesetzgebung des einzielnen Staates, denn sie liegt im Bereiche der Beziehungen der Staaten zueinander, Beziehungen, welche doch in erster Reihe den Gegenstand der Beratungen internationaler Kongresse und der völkerrechtlichen Abmachungen bilden. Und nach dem der Grundsatz verwirklicht ist, daß der jüdische Bürger eines jeden Landes dem nichtjüdischen in rechtlicher Beziehung vollkommen gleichgestellt zu sein hat, erfordert es die einfachste logische Folgerichtigkeit, daß der nächstliegende weitere Schritt getan werde, und die einzelnen Staaten auch in der Behandlung der Ausländer den Unterschied zwischen den Konfessionen fallen lassen. Und da alle Forderungen des internationalen Rechtes auf Gegenseitigkeit beruhen, sowird es hier nicht möglich sein, daß, wie es Rußland Rumänien gegenüber im Berliner Vertrag getan hat, ein Staat von einem anderen etwas fordert, was er selber nicht erfüllt, und so seine eigene Forderung ad absurdum führt. Daß die gleiche Behandlung der Konfessionen im Auslande eine Forderung des primitiven Ehrgefühls für den Juden ist, braucht nicht erwähnt zu werden. Nichts ist für einen Juden, der sich in seinem Vaterlande als Vollbürger fühlt, beschämender, als wenn er beim Betreten der Grenze gewisser Länder nach seiner Konfession oder gar nach der seiner Eltern befragt und auf Grund dessen entweder zurückgewiesen oder als minderen Rechtes behandelt wird. Das erinnert ihn lebhaft an die längst überwunden geglaubten Zustände bis zum Zeitalter der französischen Revolution, da der Jude beim Betreten des Bodens einer fremden Stadt einen Leibzoll zu entrichten gezwungen war. Um zu ermessen, welch lächerliche Widersprüche die Beschränkung ausländischer Juden seitens Rußlands zur Folge haben konnte, braucht man sich nur zu vergegenwärtigen, daß z. B. Signor Luzatti, der ehemalige italienische Ministerpräsident, noch etwa anfangs März dieses Jahres nicht nach Rußland hätte eingelassen werden können. Als der Zar im J. 1907 in Paris zu Besuch war, beehrte er auch die dortige Akademie mit seiner Gegenwart; er wurde dabei von Salomon Reinach begrüßt, der als ständiger Präsident der Academie des Inscriptions in jenem Jahre, dem Turnus gemäß, den Vorsitz sämtlicher fünf Akademien führte. Wollte aber derselbe Salomon Reinach um dieselbe Zeit nach Petersburg reisen, so hätte er sich zu diesem Zweck einen Paß als Handlungsreisender einer Pariser Großfirma ausstellen lassen müssen. Im Sommer 1897 sollte in Moskau ein internationaler Aerzte - Kongreß stattfinden. Ein solcher Kongreß war ohne Beteiligung der hervorragenden jüdischen Kapazitäten aus Mittel- und Westeuropa nicht gut denkbar, es erhob sich also die Frage, wie man es mit der Visierung ihrer Pässe halten sollte. Da erklärte Rudolf Virehow im Namen der deutschen Aerzteschaft, daß diese jede Beteiligung ablehnte, falls irgendwelche Ausnahme zu Ungunsten der Juden gemacht würden. Die russische Regierung gab klein bei und hob für die Dauer von sechs Monaten alle beschränkenden Vorschriften für ausländische jüdische Aerzte auf. Als vor einigen Jahren die Vereinigung der sechzehn europäischen Akademien in Petersburg tagen sollte, um über gemeinsame wissenschaftliche Unternehmungen zu beraten, erhielt Prof. Ignaz Goldziher in Budapest durch die Vermittlung, des russischen Botschafters am Wiener Hof eine Einladung: von der Petersburger Akademie der Wissenschaften, deren Ehrenmitglied er ist. Der berühmte Gelehrte antwortete, es ginge bei seinem Alter nicht an, daß er sich einen Paß als Handlungsreisender verschaffe, ohne den ein ausländischer Jude die Grenzen Rußlands ja nicht überschreiten dürfe. Der Botschafter erklärte ihm etwas pikirt, daß er nur sein Diplom als Ehrenmitglied der Petersburger Akademie auf dem Konsulat vorzuzeigen brauche, um sofort das Paßvisum zu erhalten. Goldziher antwortete, er hätte das Papier irgendwo verlegt und verzichtete auf die Ehre. — Das ist aber auch, und darauf muß nachdrückliches Gewicht gelegt werden, von sehr großer praktischer Bedeutung. Denn durch die rechtliche Benachteiligung ausländischer Juden wird nicht nur vielen von ihnen eine gedeihliche Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit unmöglich gemacht, indem z. B. Geschäftsleute nach Rußland, zum Teil auch nac!h Rumänien nur unter großen Schwierigkeiten und Beschränkungen eingelassen werden; es wird dadurch auch ein gesunder Abfluß der infolge natür-