Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-05-01
- Page
- Seite 173 - 174 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2583875-2584069-2584073-2605765--16577-2605795- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
173 Rumänien und seine Juden. 174 sation. Wir taten es mit dem Bewußtsein, eine Pflicht der Billigkeit zu erfüllen, zu welcher die Initiative zu ergreifen (der Beruf unseres teuren Frankreichs, des Organs jeder liberalen und großmütigen Sache war, '.und wir hatten das Glück, die Zustimmung und das einhellige Volum der Mitglieder des Kongresses zu erwirken. Die Freiheit der Bekenntnisse, die (Achtung vor allen Religionen, die Gleichheit der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ohne Unterschied des Glaubens, die Freiheit der Berufe, das sind große Prinzipien, welche überall zur Geltung zu bringen uns am Herzen lag und zu deren Gunsten wir zu unserer Freude allgemeine Zustimmung fanden. Nochmals Dank, teurer und ehrwürdiger Kollege, für Ihr herzliches Telegramm und seien Sie meiner Hochachtung und Ergebenheit versichert. Saint-Vallier, Berlin, 2. Juli 1878." Berthold Auerbach schrieb am 2. Juli an seinen Vetter Jakob: „Wir waren sehr bewegt, wir hatten lange und tapfer für die [Sache gekämpft und es ist eine Freude, daß der Erfolg ein so voll schöner ist." Ludwig Philippson brachte in seiner Allgemeinen Zeitung des Judentums Nr. 31 einen Leitartikel unter der Ueberschrift „Der Sieg durch den Kongreß", in welchem ausgeführt wird: der Kongreßbeschluß sei von einer großen allgemeinen humanen und politischen Bedeutung. „Man muß es uns gestatten, hierauf in der gegenwärtigen Zeit einen besonderen Nachdruck zu legen. Zu heftig, zu schmählich waren in den letzten Jahren die Angriffe und Verleumdungen der Ultramontanen, Pietisten, Deutsch-Konservativen, aller reaktionären Parteien überhaupt gegen die Juden, als daß es uns nicht zu einer großen Befriedigung gereichen müßte, die Beschlüsse des höchsten europäischen Rates das Prinzip der bürgerlichen Gleichheit und der Glaubensfreiheit allen jenen unermüdlichen Invektiven gegenüber sanctionieren zu sehen. Hierzu nun das besondere Interesse, unsere Glaubensgenossen in den gedachten Ländern von dem Joche der Ausschließung und gesetzlichen Beschränkung befreit zu wissen, so daß hiermit abermals ein dunkles Stück Mittelalter aus der Welt geschafft ist. Wahrlich Gründe, um dem Berliner Kongreß in der Geschichte der Humanität und in der iGeschichte des Judentums besonders einen rühmlichen Platz zu gewähren." Auf der nächsten Jahresversammlung der Alliance beantragt Grand Rabbin Astruc, eine Medaille auf die Gleichstellung der Juden im Orient prägen zu lassen und jedem Mitglied des Kongresses ein Exemplar zu überreichen. Noch viele Jahre nachher schrieb Narcisse Leven: „Das Werk des Berliner Kongresses war bedeutend: er hatte die von der französischen Revolution durch die Erklärung der Menschenrechte aufgestellten Prinzipien in das Völkerrecht eingeführt; das vereinte Europa hatte sie anerkannt. Rußland hatte Furcht, sich außerhalb der zivilisierten Nationen zu stellen und brachte diesem Prinzip schließlich seine Huldigung dar. Es war also erreicht worden, daß diese Prinzipien durch den Willen von Europa zur Grundlage des1 öffentlichen Rechtes in den neuen Staaten gemacht wurden und für die anderen zur Bedingung ihrer Unabhängigkeit. Das war eine Wohltat für alle Völker, für das Judentum aber ein einzig dastehender Akt in seiner Geschichte, die feierliche Charta seiner Befreiung. Fünfzehn Jahre der Anstrengungen und der ausdauernden Kämpfe hatten nun ihre Belohnung gefunden." Als Lord Beaconsfield, gekrönt von den größten Triumphen seines ruhmreichen Lebens, in London eintraf, gereichte es ihm zum Stolz, daß zu seiner Begrüßung sich auch der in ganz England wie ein biblischer Patriarch verehrte Moses Montefiore einfand und ihm die Hand drückte, zum Dank für seine Bemühungen um die Befreiung seiner Stammesgenossen in Rumäniens Man sieht: der Himmel hing voller Geigen. Nur Sir Francis Goldsmid, der unermüdliche Interpellant im englischen Unterhaus hatte den Kongreß nicht mehr erlebt. Er war am 2. Mai zu London infolge eines Eisenbahnunfalles im 71. Lebensjahre gestorben, betrauert nicht nur von seinen gesamten Glaubensgenossen, sondern auch von der ganzen englischen Gesellschaft. DIE RECHTLICHE VERBINDLICHKEIT DES ARTIKELS 44 DES BERLINER VERTRAGES. Es hatten sich recht früh Zweifel geregt, ob und in wie weit der Artikel 44 des Berliner Vertrages für Rumänien verbindlich sei, und durch welche Mittel seine Durchführung nötigenfalls erzwungen werden könnte. Im Kongressprotokoll Nr. 17 vom 10. Juli berichtet der Referent der Redaktionskommission, Mr. Desprez: Der Artikel über die Gleichberechtigung und die Freiheiten der Kulte gab Anlaß zu Redaktionsschwierigkeiten. Dieser Artikel ist gemeinsam für Bulgarien, Montenegro, Serbien und Rumänien, es galt also eine einheitliche Formel für verschiedene Situationen zu finden; besonders schwierig war es, darin die Israeliten Rumäniens zu umfassen, deren Lage in bezug auf die Staatsangehörigkeit unbestimmt ist. Um allen Mißverständnissen vorzubeugen, schlug Graf de Launay vor, folgenden Satz einzufügen: Die Israeliten Rumäniens, insofern sie nicht im Besitz einer fremden Staatsangehörigkeit sind, treten in den Vollbesitz der Rechte der rumänischen Staatsangehörigkeit. Bismarck wies auf die Schwierigkeiten hin, die es böte, die vom Kongreß als Grundlage der Arbeiten der Redaktionskommission angenommenen Beschlüsse zu modifizieren; der Kongreß müsse sich jedem Versuch, auf den Ursprung zurückzukommen, widersetzen. Bismarcks Ansicht war wohlbegründet, denn schon erfaßte Fürst Gortschakow die Gelegenheit, um das ganze {Prinzip der Gleichberechtigung in Frage zu stellen, indem er auf seine die rumänischen Juden betreffenden Bemerkungen zuriick'griff; er wollte zwar seine Einwände nicht wiederholen, legte aber Gewicht darauf, von neuem zu erklären, daß er die Meinung des Kongresses in diesem Punkte nicht teilte. Der Referent Desprez berichtete weiter, daß die Kommission sich schließlich für die ursprüngliche Fassung entschied und Graf de Launay sich begnügte, die Aufnahme seiner Anregung ins Protokoll zu verlangen. Graf de Launay hat gut daran getan, denn in der Folge stellte es sich heraus, daß das Fehlen der von ihm vorgeschlagenen Formel im Vertrag