Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-05-01
- Page
- Seite 167 - 168 (sequence 3)
- Language
- German
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167 Rumänien und seine Juden. 168 in die Enge zu treiben. Den Anstoß gab Waddington, der im Namen der französischen Delegation für Bulgarien zwei Zusatzartikel beantragte, die die vollständige Gleichheit aller Bewohner des Landes ( ohne Unterschied der Religion in bürgerlicher und politischer (Beziehung, sowie die völlige Freiheit der Religioiisübung festlegte. Bismarck schlug .vor: da dieser Antrag auf den Fortschritt der Zivilisation hinziele und gewiß keines der Kabinette gegen ihn Einspruch erheben werde, so möge man es den iAntragstellern überlassen, den Zeitpunkt zu wählen, wann er zur Diskussion gestellt werden sollte. Ihm schloß sich, diesmal, sowie in der nächsten Sitzung, in welcher die Diskussion stattfand, Lord Salisbury an, der dem Wöinsch Ausdruck gab, das Prinzip der iReligionsifreiheit auf alle Provinzen des türkischen Reiches' in Europa wie in Asien ausgedehnt zu wissen. Der l türkische Vertreter Karatheodory Pascha erklärte,-v daß dies Prinzip mit der allgemeinen Gesetzgebungder Türkei sowie mit den Verträgen und Konventionen übereinstimme. Bismarck betonte wiederholt, daß die deutschen .Vertreter sich diesen Ansichten und Wünschen anschlössen und beendete die Debatte mit den Worten: „Es wird ins, Protokoll eingetragen werden, daß der Kongreß einstimmig die Vorschläge Frankreichs sich zu eigen mache und daß die Mehrheit der Bevollmächtigten den Wunsch ausgesprochen habe, daß die Religionsfreiheit eine möglichst große Ausdehnung erfahre." Da es nicht gut anging, den Juden, die sich unter türkischer Herrschaft vollkommener Freiheit und Gleichheit erfreuten, diese in dem neugeschaffenen Bulgarien zu verweigern, so erhoben die russischen Bevollmächtigten diesmal keine Einwendungen. Aber am 28. Juni stand die Unabhängigkeit Serbiens auf der Tagesordnung und in diesem Lande hatten die Juden viel zu leiden gehabt. Der türkische Bevollmächtigte und noch nachdrücklicher Lord Salisbury verlangte, daß für Serbien „das große Prinzip der Religionsfreiheit" stipuliert werde. Waddington wollte die Unabhängigkeit Serbiens ausdrücklich an die gleichen Bedingungen geknüpft wissen, wie die Bulgariens. Das brachte die Russen in Harnisch. Fürst Gortschakow, der erste russische Delegierte, bemerkte, daß diese Fassung sich hauptsächlich auf die Israeliten beziehe und da müsse er, ohne den hier ausgesprochenen allgemeinen Prinzipien zu widersprechen, doch wünschen, daß in der Judenfrage, die erst später zur Verhandlung kommt, nicht jetzt schon ein Präjudizium geschaffen werde. Gegen die Freiheit der Religioiisübung habe auch er nichts einzuwenden; wenn es sich aber um bürgerliche und politische Rechte handele, so dürfe man die Israeliten von Berlin, Paris, London oder Wien nicht mit denen von Serbien, Rumänien oder manchen Gegenden Rußlands verwechseln; ersteren würde auch er keinerlei .Rechte verweigern, letztere aber seien nach seiner Ansicht eine "wahre Geißel für die eingeborene Bevölkerung. Man sieht, Gortschakow kannte schon vor vierzig Jahren die Theorie von dem Unterschied zwischen Ostjuden und Westjuden. Nun leistete sich Bismarck den hübschen Spaß, die russischen Juden gegen Gortschakow, den er nicht leiden mochte, tzu verteidigen. Er sagte: vielleicht müsse jener bedauerliche Zustand der Israeliten gerade ihrer politischen und bürgerlichen Rechtslosigkeit zugeschrieben werden. Worauf Gortschakow, dersich nie beherrschen konnte, herausplatzte, daß die russische Regierung unter dem Drucke der absoluten Notwendigkeit in gewissen Provinzendie Juden einer Ausnahmegesetzg-ebung zu unterwerfen gezwungen war, um die Interessen der Bevölkerung zu schützen; die Erfahrung habe dieses Vorgehen gerechtfertigt. Das machte geringen Eindruck und Waddington bemerkte kühl: Es ist von Wichtigkeit, daß diese feierliche Gelegenheit ergriffen werde, um die Grundsätze der Religionsfreiheit durch die Repräsentanten von Europa anzuerkennen. Serbien, welches in die europäische Völkerf amilie als gleichberechtigtes" Mitglied aufgenommen zu werden wünscht, muß im-.-voraus die Grundsätze sich zu -.eigen Ynachen,-welche die Basis der sozialen Organi- ■ satioh aller.- europäischen Sta-ateh -sind; das ist die unerläßliche Bedingung der Gunst,^die Serbien erlangen" will..:; fürst Gortscliakow jedoch bliebl mit greisenhaftem Starrsinn bei seiner Ansicht, daß den J uden in Serbien die bürgerlichen und. politischen Rechte auf eine .absolute Weise nicht zuerkannt werden dürfen. Der zweite russische Bevollmächtigte, Graf Schuwalow suchte den schlechten Eindruck der Worte seines Chefs abzuschwächen: Die Bemerkung des Fürsten Gortschakow soll keine Opposition gegen den französichen Antrag sein; in gewißen Gegenden Rußlands sei das israelitische Element viel zu zahlreich und mußte darum Gegenstand besonderer Reglementation 'werden; doch hoffe er, daß man in Zukunft den vom Fürsten Gortschakow angedeuteten unzweifelhaften Mißständen werde begegnen können, ohne die Religionsfreiheit anzutasten, deren Ausbreitung auch Rußland wünsche. Fürst Bismarck schloß sich dem französischen Vorschlag ohne Vorbehalt an und erklärte: Deutschlands Zustimmung] sei im." voraus jeder Anregung zugesichert, die die Religionsfreiheit begünstige. Der Graf de Launay erklärte im Namen Italiens, daß es ihn (dränge, dem Prinzip der Religionsfreiheit zuzustimmen, welches eine ider Hauptgrundlagen der Einrichtungen seines Vaterlandes bilde, und daß er sich den Deklarationen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens vollinhaltlich anschließe. Im gleichen Sinne äußerte sich Graf Andrassy; auch die Vertreter der Türkei erhoben keine Einwendungen. Gortschakows Niederlage war vollständig. Fürst Bismarck stellte nun das Ergebnis der Abstimmung* fest und erklärte, daß der Kongreß' die Unabhängigkeit Serbiens anerkenne, aber unter der Bedingung, daß in diesem Fürstentum die Re'- ligionsfreiheit eingeführt werde. Fürst Bismarck fügte hinzu, daß die Redaktionskommission bei der Formulierung dieses Kongreßbeschlusses die Aufgabe haben wird, zu konstatieren, daß der Kongreß zwischen der Unabhängigkeit Serbiens und der Anerkennung der Religionsfreiheit eine rechtliche Verbindung (connexite) hergestellt hat. Nun sollte endlich Rumänien an die Reihe kommen. Arn! 28. Juni abends gab Bülow in einem Gespräch mit Netter nochmals die entschiedene Versicherung, daß „alle Bevollmächtigten übereinstimmend entschlossen sind, von Rumänien das Gleiche zu verlangen, was sie (von Serbien verlangt haben; das ist nun einmal eine Prinzipienfrage." Allein von Rumänien verlangte man außerdem noch etwas anderes,