Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 3-4 (März-April 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-03-01
- Page
- Seite 129 - 130 (sequence 4)
- Language
- German
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129 Rumänien und seine Juden. 130 Weile vergehen. Dazu gehörte nämlich eine konstituirende Versammlung, die die Befugnis hatte, die Verfassung zu revidieren. Solche „Revisionskammera." konnten sich mit der Frage erst im Oktober 1879 'befassen. Und in der Sitzung vom 23. Oktober 1879 beschlossen die rumänischen Revisionskammern nicht, daß den Juden fortab die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte wie den Chiisten zuteil werden sollten, gemäß dem Artikel 44 des Berliner Vertrages, sondern etwas ganz, ganz anderes. Sie beschlossen, daß fortab alle Juden in Rumänien, gleichviel ob sie erst vor kurzem eingewandert waren, oder seit Jahrhunderten im Lande wohnten, auch wenn sie niemals unter dem Schutze eines anderen Staates gestanden, als Landfremde zu betrachten seien, denen nicht nur keine politischen Rechte zustanden, sondern die auch auf keine bürgerlichen Rechte Anspruch hatten, also keine Freizügigkeit und keine Gewerbefreiheit genossen, und von denen jeder nach Belieben ausi dein Lande ausgewiesen werden durfte, obgleich ihnen alle Bürgerpflichten, namentlich die Blutsteuer, obliegen sollten. Den Juden wurden also auch die Rechte genommen, die ihnen die Pariser Konvention von 1858 ganz unzweideutig 'und unbestreitbar zugesichert hatte. Die Juden in Rumänien wurden nicht nur völlig rechtlos, sondern völlig heimatlos gemacht. Und das sind sie bis auf den heutigen Tag geblieben. Haben die Signatarmächte, die am 13. Juli 1878 im 'Namen des allmächtigen Gottes den Berliner Vertrag Unterzeichnet und garantiert hatten, gemäß dem Wortlaut des Artikels 44 dem Staate Rumänien die Anerkennung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit verweigert? Oesterreich-Ungarn war die erste Großmacht, die schon im Oktober 1878 Rumänien anerkannte, die Türkei und Rußland taten desgleichen. Im Dezember desselben Jahres folgte Italien diesem Beispiel. England, Frankreich und das Deutsche Reich sprachen die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens anfangs Februar 1880 aus. Der Fürst nahm lalsbald das Prädikat Königliche Hoheit" an. Im März 1881 wurde das Fürstentum Rumänien zum Königreich erhoben. Am 10. Mai 1881 fand die Krönung König Carols I. statt. Für die Juden ist das Land seither zur wahren Hölle geworden. Wie das gekommen ist, bildet eines der interessantesten und merkwürdigsten Kapitel der neueren Geschichte der Juden, zugleich aber auch der diplomatischen Geschichte Europas, und verdient ausführlich erzählt zu werden. Seit seiner Niederlage im Krimkriege hatte Rußland sich 'gerüstet, sein Ansehen im Orient durch einen großen Krieg wieder aufzurichten, die Balkan-Halbinsel seiner Botmäßigkeit zu xmterwerfen und Konstantinopel mit den Meerengen in seinen Besitz zu bringen. Das hieß im ideologischen Stil die Befreiung der Christen vom' drückenden Türkenjoch. Von den Griechen, die längst frei waren, abgesehen, waren alle diese noch zu befreienden Christen, Slawen, mit Ausnahme der Rumänen, die auf ihre vorgebliche Herkunft von Kaiser Trajan stolz waren, und sich für Romanen hielten. Zu diesem Umstände kam auch noch das Verhältnis der Fürstentümer Moldau und Walachei zur Pforte, das sich auf alte Kapitulationen aus dem 14. bis 16. Jahrhundert gründete und ihnen dem Souverän gegenüber weit größere Bewegungsfreiheit sicherte, als den anderen unterworfenen Provinzen. Daher bildete Rumänien für die Russen ein ernstliches Hindernis auf ihrem Wege nach dem Balkan. Für Rußlands ewigen ^Rivalen, die österreichisch-ungalische Monarchie, Waren die Fürstentümer aus dem gleichen Grunde ein Gegenstand steter Aufmerksamkeit. Beide Nebenbuhler umwarben die beiden, seit 1859 vereinten Kleinstaaten, gleichzeitig hörten sie nicht auf, sie zu unterwühlen und in ihre Beziehungen zur Türkei sich immerziu hineinzumengen. Frankreich, welches sich bis 1871 als die Vormacht auf dem europäischen Kontinent betrachtete, und besonders unter Napoleon III. die Prestigepolitik aufs äußerste trieb, außerdem sich das Protektorat über sämtliche Christen des Orients beimaß, spielte die Rolle des uneigennützigen Beschützers und Vormundes der rumänischen Nation. Für England wiederum war es eine Lebensfrage, die Meerengen uni keinen Preis in den Besitz Rußlands gelangen zu lassen, welches dadurch in die Beherrschung des Weges nach Indien gelangen konnte. England war also der traditionelle Freund und Beschützer der Türkei und der nnerbitterliche Gegner aller russischen Gelüste nach ottomanischem Besitz. Seitfdem der Drang des {Deutschen Reiches nach Ausdehnung seiner Interessensphäre auf den nahen Orient sich geltend zu machen anfing, sieht sich England von einem viel 'gefährlicheren Rivalen als Rußland bedroht, und gönnt daher diesem den Besitz Konstantinopels mitsamt den Meerengen, um sie nur Deutschlands Einfluß zu entziehen. Mit Rußland hofft es (nämlich im gegebenen Falle, viel leichter fertig zu werden. In den siebziger Jahren jedoch galt ihm dieses als der alleinige Gegner, dessen Gang nach dem Balkan und dem Mittelmeer unbedingt aufgehalten werden mußte. Alle diese komplizierten Verhältnisse muß man sich vor Augen halten, um die Ereignisse jener Tage im Zusammenhang zu verstehen. Russische Emissäre hörten nicht auf, die Balkanvölkerschaften gegen die Pforte aufzuwiegeln und den türkischen Behörden Anlaß zum Einschreiten zu geben, wobei es häufig zu Uebergriffen und Gewalttätigkeiten kam; sogleich ging durch ganz Europa ein Schrei der Entrüstung über türkische Grausamkeiten. Rußland rief das Gewissen der Welt an, Frankreich machte platonisch-demokratisch sein Protektionsrecht geltend und England hatte Gelegenheit, der Pforte zu beweisen, wie nützlich ihr die britische Freundschaft war. Als Rußland 1876 sich genügend gegen die Türkei gerüstet glaubte, brachen die Aufstände auf der Balkanhalbinsel aus. Der Krieg war beschlossene Sache. Midhat Paschas Konstitution, die allen Mißbrauchen einen Riegel vorschob1, und den christlichen Völkerschaften völlige Freiheit innerhalb des osmanischen Reiches sicherte, konnte den Gang der Dinge nicht mehr aufhalten. Die Konstantinopeler Konferenz ging unverrichteter Sache auseinander. Für die österreichisch-ungarische Monarchie war damals ein Augenblick von höchster geschichtlicher Bedeutung gekommen . In der Voraussicht, daß Rujßland sich einmal unweigerlich auf sie stürzen würde, um sie zu zertrümmern, konnte sie damals den geeigneten Moment abwarten, um Rußland im Rücken anzugreifen, Polen zu befreien, ganz Südrußland sich