Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 3-4 (März-April 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-03-01
- Page
- Seite 125 - 126 (sequence 2)
- Language
- German
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125 Rumänien und seine Juden. 126 geordnet, daß dem deutschen Bevollmächtigten in Konstantinopel die für die Mitglieder der Konferenz bestimmte Denkschrift übermittelt werde. Die Deutsche Regierung wird mit Vergnügen die Wünsche betreffend die Gleichstellung der israelitischen Untertanen der Türkei unterstützen. In dem gleichen Sinne wird sie auch vorgehen für den Fall, daß die Lage der israelitischen Bevölkerung Rumäniens und Serbiens in den Rahmen der Beratungen der Konferenz einbezogen werden sollte." Herr W. Seligmann aus New York hatte dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Kordamerika in Konstantinopel, Horacc Maynard, der nicht zu den Teilnehmern der Konferenz gehörte, ebenfalls ein Exemplar der Denkschrift überreicht. Der Botschafter antwortete ihm u. a. : ,,Ich werde mit Vergnügen dem Gegenstand des Memorandums meine Unterstützung leihen. In einer Unterredung, welche ich gestern mit dem Marquis Salisbury hatte, versicherte dieser mir seine Sympathie für diese Frage. Ich bin überzeugt, daß jede Maßregel, die zugunsten der nichtmuselmanischen Bevölkerung in der Türkei ergriffen werden wird, den israelitischen Bewohnern dieser Länder ebenso wie den anderen zugute kommen wird." Nur die Antwort der österreichisch-ungarischen Regierung allein ist nicht bekannt geworden. Auf jeden Fall Avar die ganze Konferenz für die Sache der Juden in Rumänien gewonnen. Die Mitglieder der Reunion durften sich sagen, daß sie ein großes und nützliches Stück Arbeit geleistet hatten. In Rumänien gingen die Dinge inzwischen ihren gewöhnlichen Lauf. Seit Oktober 1876 bis Januar 1877 wurden ungefähr hundertsiebenundsechzig Familien, zusammen über achthundert Personen, aus dem Distrikt von Vaslui ausgewiesen, darunter zahlreiche, die seit vielen Jahren am Orte wohnten, unter ihnen auch viele österreichische Untertanen. Hs kam hierbei vielfach zu brutalen Handlungen von sehen der untergeordneten Organe. Es hatte offenbar den Anschein, daß die rumänische Regierung diese Ausweisungen absichtlich ins Werk setzte, um der Welt zu demonstrieren, daß sie sich um die von der Alliance in Paris einberufene Reunion und ihre Schritte bei den Großmächten nicht kümmerte. Die auswärtige Presse bemächtigte sich dieser Tatsachen, und anstatt sich strikt an die Wahrheit zu halten, die an sich ja traurig genug war, übertrieb sie die Tatsachen bedeutend und berichtete Dinge, die, bei Lichte besehen, sich als phantastisch herausstellten. Damit leistete sie den Juden nur den denkbar schlechtesten Dienst. Sie gab der rumänischen Regierung einen Vorwand, alles in Abrede zu stellen, die Juden in den Augen der Bevölkerung als Vaterlandsfeinde hinzustellen, die das Land in ausländischen Zeitungen anschwärzten und gegen seine volle. Abhängigkeit intrigierten. Dadurch wurde auch der friedliche^jund den Juden geneigte Teil der Rumänen zum_Haß_ gegen sie angestachelt. Unter den Juden selber entstand eine Spaltung. Mehrere von ihnen sahen sich veranlaßt, gegen die Uebertreibungen zu protestieren und übertrieben ihrerseits, indem sie behaupteten, „mit den Rumänen in der besten Harmonie zu leben und nicht das geringste Uebel zu leiden"' und „mit Entrüstung jegliche Solidarität mit jenen auswärtigen Journalen ' zurückzuweisen, die Verleumdungen und Beleidigungen gegen Rumänien verbreiteten." Die Regierung ihrerseits dementierte alle Anklagen und versicherte, daß sie nur in einem einzigen Fall einem Juden verwehrt habe, einen Branntweinverkauf zu eröffnen, bevor er die Bedingungen des Gesetzes erfüllte. Im österreichischen' Reichstag sowie im englischen Parlament wurden Interpellationen eingebracht, die im rumänischen Senat einen Widerhall fanden. Ein Senator erklärte, daß die Judenfrage in der ganzen ausländischen Presse einen Haß gegen die Rumänen hervorgerufen habe, da die Juden, die Feinde der Rumänen, Herren der Presse seien; in Rumänien gebe eis aber überhaupt keine religiöse Intoleranz, — wobei nur die Frage offenblieb, weshalb denn die Juden Feinde der Rumänen seien. Die ausgewiesenen Juden (die nach der Versicherung der Regierung ja überhaupt nicht vorhanden waren) richteten an den Senat eine Petition, welche nach reiflicher Debatte mit erdrückender Majorität an die Petitionskommission zurückgeleitct, d. h. für immer begraben wurde. Petitionen zugunsten der ausgewiesenen Juden richteten aber an die Regierung auch viele Bauern und rumänische Grundeigentümer. Die ganze Sache komplizierte sich eigentümlich durch den Umstand, daß sehr mächtige Faktoren der europäischen Politik ein lebhaftes Interesse daran hatten, den Rumänen die Erlangung ihrer vollen Unabhängigkeit so schwer als möglich zu machen und ihnen allerlei Hindernisse in den Weg zu legen. Je größer die Schwierigkeiten waren, die sich den Rumänen entgegenstellten, um so größer war die Dankbarkeit, zu der man sie für die endgültige Erlangung ihres Zieles verpflichten konnte, um so größere Kompensationen durfte man von ihnen verlanjgen. Nicht zuletzt war dies der Gedankengang der traditionellen Beschützer der Fürstentümer, Frankreichs und Englands. Allen diesen Faktoren war die Judenfrage ein sehr willkommener Anhaltspunkt und Vorwand, und je mehr sich die Lage der Juden verschlimmerte, je heftiger die Klagen über ihre Mißhandlungen tönten, desto größer war das Verdienst derer, die für die Rumänen eintraten und desto größere Ansprüche konnte man im Falle des Erfolges an sie stellen. Die Juden, auch die führenden Geister unter ihnen, gaben sich von diesen Zusammenhängen offenbar keine Rechenschaft und lieferten den Beschützern wie den Geg*- nern Rumäniens unwissentlich Material für ihre' Operationen. In den Rumänen aber, vom Politiker bis hinab zum einfachen Mann aus dem Volke, steigerte sich darüber nur der Groll gegen' die Juden ins Ungemessene. Inzwischen kam die Pforte dem Drängen der Konferenz in einer eigentümlichen Weise zuvor. Der Großvcsir Midhat Pascha erließ im Namen des Sultans eine Konstitution, die an Stelle des Absolutismus ein parlamentarisches Regime einführte: die Gleichheit aller Untertanen vor dem Rechte, die Zulassung aller ohne Unterschied der Konfession und der Nationalität zu den Staatsämtern, die Freiheit der Religionsübung wurde proklamiert. Die Konferenz jedoch fuhr fort, an die Pforte Forderungen zu stellen, deren Erfüllung