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Ost und West · 1917-01-01 · Heft 1-2 (Januar-Februar 1917) · p. Seite 41 - 42

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Journal
Ost und West
Volume
17 (1917)
Issue
Heft 1-2 (Januar-Februar 1917)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1917-01-01
Page
Seite 41 - 42 (sequence 5)
Language
German
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41 Die Juden in Rumänien. 42 Er hieß Moses Waldberg und war 1833 in Lemberg geboren. Sein Vater Joel gehörte zu den bescheidensten Kreisen der Gemeinde und machte aus verschiedenen Gründen keinen Anspruch auf besondere Hochachtung, aber seine beiden wohlgeratenen Söhne Samuel und Moses lenkten schon als Knaben durch ihre große Begabung die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich und hielten auch, was sie versprachen. Samuel, der hochbetagt als Rabbiner von Jaroslaw verstarb, erfreute sich wegen seiner umfassenden Bildung eines großen Ansehens. Von seinen vier Werken erheben sich zwei weit über das Niveau der üblichen halachischen Literatur und dürfen einen höheren wissenschaftlichen Wert beanspruchen. Der jüngere, Moses, wurde nach damaliger Sitte mit 17 oder 18 Jahren von einem reichen Mann in Jassy zum Schwiegersohn erkoren. Er widmete sich später dem Handel und brachte es zu einem großen Vermögen. Aber seinen Lieblingsstudien entsagte er nicht. Sein Schwager, Hirsch Mendel Pineles, ein Kaufmann aus Tysmienica, der ebenfalls nach Rumänien übergesiedelt war, verfaßte ein Werk ,,Darkoh schel Thora" über die Entwicklung der jüdischen Traditionslehre, das ungefähr zwischen dem Standpunkt von Frankel und Rapoport einerseits, von Geiger und Schorr andererseits die Mitte hält. Gegen dieses Werk veröffentlichte Moses Waldberg eine Polemik unter dem trotzigen Titel ,,Kach hi darkoh schel Thora!", mehr vom dogmatisch-orthodoxen als vom strengwissenschaftlichen Standpunkte aus, das aber von tüchtigem Können und bedeutendem Wissen zeugt. Seine vielseitigen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiete der Volkswirtschaft und des Handels befähigten ihn, die Verhandlungen zwischen beiden Regierungen durchzuführen, was wohl eine bedeutende Leistung gewesen sein muß, da es mit so> hoher Auszeichnung belohnt wurde. Der Fürst Carol verlieh ihm den höchsten rumänischen Orden. Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte er in Wien. Der merkwürdige Mann, dem der Sprung aus dem Lemberger Ghetto, wo es am ghettohaftesten ist, in den Gothaischen Almanach gelang, blieb bis an sein Lebensende in Gesinnung und Lebensführung der strengsten Orthodoxie zugetan. Trotz seiner ungewöhnlichen Klugheit war er etwas eitel auf sein Freiherrnwappen und ließ es an allen seinen Gebrauchsgegenständen leuchten; seine Freunde neckten ihn darob und rieten ihm, am seinem Tephillimbeutel ebenfalls ein Wappen anzubringen. Er war jedenfalls der einzige Baron unter den Talmudisten und der einzige Talmudist unter den Baronen. Drei Söhne wurden ihm in Jassy geboren. Der eine war mit einer Freiin Hella von Kubinzky aus einer geadelten jüdischen Familie in Prag vermählt; der zweite war Professor der deutschen Literaturgeschichte zuerst in Czernowitz, jetzt in Heidelberg. In einem der ersten Bände der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland veröffentlichte er eine Abhandlung über jüdisch-deutsche Volkslieder. Er heiratete die Tochter eines Berliner Börsenagenten namens Violetta Platschek; der dritte lebt in Wien. Nach dem Tode ihres frommen Vaters (T901) überzeugten sich alle drei Söhne von der Unwahrheit und Planlosigkeit des Judentums und traten sämtlich zum Katholizismus über. Das Stammhaus der Freiherren von Waldberg erhebt sich, wenn es die Russen nicht zerschossen haben, noch heute in Lemberg als große, gelblichbraun angestrichene, ziemlich düstere Mietskaserne an Ider Gabelung der Zolkiewer und Zamarstynower Gasse. Wie man sieht, hat der Handelsvertrag zwischen Oesterreich-Ungarn und Rumänien den Juden eine schwere Niederlage, zugleich aber eine Standeserhöhung, also Ehre und Ansehen, gebracht. Da hatte man wieder einen, der in den hohen Sphären für die Tüchtigkeit des jüdischen Stammes zeugen und die Sache der Juden führen konnte. * * * Im Jahre 1876 wurden die Juden endgültig in den Militärdienst eingezogen. Die Juden der Moldau waren schon nach den älteren Gesetzen zur Ableistung von LIeeresdiensten nach damaliger Art verpflichtet. Das Gesetz von 1868 führte die allgemeine Wehrpflicht ein. Der erste Artikel dieses Gesetzes lautet: „Alle Bewohner des Landes zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahre, mit Ausnahme der Fremden, sind der Militärpflicht unterworfen." Damals war die Theorie, daß die Juden als Fremde zu betrachten seien, noch nicht ganz ausgebaut; wir haben gesehen, daß sie erst im folgenden Jahre von Cogalniceano eine feste Basis erhielt. Daher wurden die Juden zum Militärdienst gezwungen. Das machte nun den zweiten Artikel desselben Gesetzes nötig, der lautet: „Nur jene Rumänen, die im Besitze sämtlicher Bürgerrechte (droits civils) sind, können in der militärischen Hierarchie einen Grad erreichen." Da den Juden alle Bürgerrechte abgesprochen waren, so konnten sie eo ipso in der militärischen Hierarchie keinen Grad erreichen. — Im Jahre 1876 wurde ein neues Militärgesetz erlassen, in diesem lautet der zweite Artikel: „Keiner wird zum Dienst in der Armee zugelassen, der nicht Rumäne durch Geburt oder Naturalisation ist." Hier wird der richtige Standpunkt eingenommen, daß der Militärdienst eine Auszeichnung ist, deren nur der Volibürger teilhaftig werden kann. Aus dem Wortlaut scheint hervorzugehen, daß die Juden dieser Auszeichnung nicht würdig seien. Aber der Gesetzgeber überlegt sich, daß der Militärdienst nebenbei auch eine Last, und zwar eine recht schwere, ist; er will die unwürdigen Juden von dieser Last nicht befreien. Darum fährt das Gesetz fort: „Gleichwohl ist jedes Individuum, welches in der Zeit der Konskription nicht nachweisen kann, daß es einer fremden Nationalität angehört, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfen." Das Gesetz widerspricht also sich selbst. Vom Standpunkt der Rechtswissenschaft ist es gewiß anfechtbar, wie übrigens alle anderen bisher angeführten Gesetze, die, ohne die Juden zu nennen, direkt gegen sie gerichtet sind. In der Verhandlung über diesen Artikel wurden vielfache Bedenken laut, nicht etwa ob der Ungerechtigkeit, die darin liegt, daß eine ganze Bevölkerungsklasse, die von allen bürgerlichen und politischen Rechten ausgeschlossen ist, die Blutsteuer zu tragen gezwungen sein sollte. Das störte keinen. Man machte nur geltend, daß durch die Heranziehung der Juden zum Militärdienst ihnen ein Hinterpförtchen geöffnet wurde, Bürgerrechte zu verlangen. Der Deputierte G. Bratianu, Neffe des gleichnamigen Ministers, sagte: „Sobald Sie dieser Menschenklasse die Militärpflicht auferlegen, geben Sie ihr einen Vorwand, Bürgerrechte zu verlangen.... Darum darf man denFrem-

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