Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar-Februar 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 39 - 40 (sequence 4)
- Language
- German
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39 Die Juden in Rumänien. 40 zuschließen, verpflichtete ihm die rumänischen Staatsmänner zu großem Dank, ohne daß Rußland Grund zur Unzufriedenheit hatte. So legte der große Staatsmann schon damals den Grund zu jener glorreichen Balkanpolitik Oesterreich-Ungarns, die namentlich Rußland und Rumänien ganz unschätzbare Vorteile brachte und bis 1914 den Frieden erhalten half. Freilich nahmen die Ereignisse seit Ausbruch des jetzigen Krieges nicht den Gang, den Andrassy ihnen vorgezeichnet. Aber konnte man von ihm1 verlangen, daß er im Jahre 1875 in der Geschichte des 20. Jahrhunderts bewandert sein sollte? Die Weltgeschichte hat ja seit jeher die üble Gewohnheit, Dinge zu machen, mit denen die Diplomaten allen Grund haben, unzufrieden zu sein. Der Handelsvertrag bot dem ungarischen Staatsmann eine neue Gelegenheit, Rumäniens Dankbarkeit zu erwerben. Es war ein großartiges Geschenk, welches der alte Kaiserstaat dem jungen, eben erst gegründeten und nach jahrhundertelanger Knechtschaft zur Unabhängigkeit emporstrebenden Fürstentum in Freundschaft darbrachte. Fürst Carol war persönlich nach Wien gekommen, um die Sache zu betreiben. Kein Tröpfchen Bitterkeit sollte sich in den Freudenkelch mischen. Darum beharrte Andrassy nicht darauf, daß die jüdischen Staatsbürger Oesterreich-Ungarns1 in Rumänien keiner der Beschränkungen zu unterliegen hätten, denen die Juden in diesem Lande unterworfen waren. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit konnte und sollte er auf der Forderung beharren. Und wenn er auf seinen Gegner einen Druck hätte ausüben wollen, er würde es erreicht haben. Aber er war der Klügere und der Stärkere — und gab nach. In den Vertrag wurde eine Klausel aufgenommen des Inhaltes, daß durch ihn die in Rumänien für Juden bestehenden Beschränkungen nicht aufgehoben wurden. Das war für die rumänischen Juden ein harter Schlag, denn nun hatte eine hochzivilisierte, europäische Großmacht, die bis dahin selber die Einhaltung der Pariser Konvention von 1858 durch Rumänien mit zu überwachen hatte, anerkannt, daß die Beschränkungen der Juden zu Recht bestanden, ihnen ihre Sanktion gegeben. Die österreichisch-ungarischen Juden durften in Rumänien schlechter behandelt werden, als ihre christlichen Mitbürger. Freilich verzichtete die Doppelmonarchie darauf, ihrerseits rumänische Juden schlimmer zu behandeln als rumänische Christen. Obgleich du meinen Juden schlägst, schlage ich deinen Juden nicht. Andrassy war ein alter Achtundvierziger, ein aufrichtiger Liberaler und Freund der Juden; er hatte wacker für ihre Emanzipation gekämpft. Anfang der achtziger Jahre, anläßlich der Beratungen über die Rezeption des jüdischen Bekenntnisses im ungarischen Pariameint, hielt er glänzende Reden für den Gesetzentwurf, in der Affäre von Tisza-Eszlar nahm er energisch Partei für die fälschlich Beschuldigten, beide Male trat er in einen Gegensatz zu seinen Standesgenossen. Aber Rumänien gegenüber gab er nach. Offenbar standen jetzt hochwichtige Lebensinteressen der Monarchie auf dem Spiel, die sich der öffentlichen Kenntnis entzogen. Andrassy duldete es sogar vornehm, daß der rumänische Minister Boeresco vor seinem Parlament öffentlich prahlte, über Oesterreich - Ungarn triumphiert zu haben. In den Parlamenten beider Reichshälften gab es scharfe Interpellationen und stürmische Debatten. Der Liberalismus stand in höchster Blüte und das Zurückweichen vor Rumänien empfand er als eine schwere Demütigung. Doch der österreichische Handelsminister erklärte fast abbittend: „Glauben. Sie mir, keiner bedauert es lebhafter, als die Regierung, üaß es ihr nicht möglich war, in diesem Falle ihre Aufgabe zu erfüllen. Ich bitte Sie, darin einen Beweis zu erblicken, daß es ganz einfach unmöglich war, anders zu handeln; wer die Verhältnisse genau, kennt, wrid mir recht geben." Es gab damals in Rumänien etwa fünfzigtausend aus Oesterreich eingewanderte Juden, die noch das österreichische Staatsbürgerrecht besaßen. Zu diesen hatten sich im Verlaufe der Zeit fast ebenso viele Schutzbefohlene gesellt,;, manche schätzen die Gesamtzahl der beiden Kategorien sogar auf 200000. Diese Juden waren in Rumänien die Träger der wirtschaftlichen und unfreiwillig auch der politischen Interessen der Doppelmonarchie, die meist unbewußten und unwillkürlichen Stützen des Österreich-ungarischen Einflusses in den Donaufürstentümern. Das war das Flauptmotiv des Hasses und des Mißtrauens, mit dem die Rumänen sie bedachten. Nun wurden sie völlig preisgegeben und schutzlos der rumänischen Judengesetzgebung ausgeliefert. Die Wiener Israelitische Allianz tat selbstverständlich Schritte bei der Regierung, aber über deren Erfolg schweigt die Weltgeschichte. Die Umstände waren stärker als die Allianz. * * * Man kann nicht umhin, hier an eine Begebenheit aus der neuesten Zeit zu denken. Kurz vor Ausbruch des Krieges setzte ein einzelner Mann, Jacob H. Schiff in New York, es beim Präsidenten Wilson durch, daß der Handelsvertrag der Vereinigten Staaten mit Rußland gekündigt wurde, weil letzteres sich weigerte, den amerikanischen Juden dieselbe Behandlung angedeihen zu lassen, wie den Nichtjuden. Ein einzelner Mann setzte es durch, und zwar gegen Rußland, das doch ein ganz anderer Partner ist, als dazumal Rumänien war. Offenbar gibt es Fälle, in denen der Mensch stärker ist als die Umstände. Aber der Mensch muß auch danach sein. * * * Der italienische Minister des Aeußeren Melegari gab in einem sehr herzlichen Briefe an die Aeltesten der jüdischen Gemeinde in Rom die Versicherung, daß seine Regierung nie einen Vertrag mit Rumänien schließen würde, der die italienischen Juden benachteiligte, und fügte hinzu, „er werde diesem Lande gegenüber mit einem der unerschütterlichen Ueberzeugung entspringenden Nachdruck eine Sache vertreten, deren Gerechtigkeit für niemanden in Zweifel steht". Das war deutlich genug. Mit Italien und den anderen Westmächten sind denn auch vorläufig nur Handelskonventionen zustande gekommen, die für Rumänien sehr vorteilhaft waren, sich aber erst später zu regelrechten Handelsverträgen entwickelten. * * * Wie hoch übrigens Oesterreich-Ungarn diesen Handelsvertrag einschätzte, beweist die Tatsache, daß der Unterhändler, der ihn durchgeführt hatte, vom Kaiser in den erblichen Freiherrnstand erhoben wurde. Dieser Mann verdient auch aus anderen Gründen ein kurzes Erinnerungsblättchen.