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Ost und West · 1913-11-01 · Heft 11 (November 1913) · p. Seite 861 - 862

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Journal
Ost und West
Volume
13 (1913)
Issue
Heft 11 (November 1913)
Article
Der Verband der deutschen Juden
Date
1913-11-01
Page
Seite 861 - 862 (sequence 3)
Language
German
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'861 Der Verbund der .Deutschen Juden — zu seiner Hauptversammlung in Hamburg am 9. November. 862 Bruchteil der deutschen Juden, der jüdische Zeitungen liest, und von den Tageszeitungen nehmen im wesentlichen nur die judengegnerischen ernstlich Notiz gerade von den Angelegenheiten der deutschen Judenheit So beschränkt sich das, was die meisten deutschen Juden von dem Wirken des Verbandes erfahren, auf die Berichte, die die Presse und zwar die allgemeine wie die jüdische, alle zweiJahre der Hauptversammlung des Verbandes widmet. Und immerhin ist es bezeichnend und erfreulich, dass diese zweijährliche Hauptversammlung des Verbandes als unmittelbare Kundgebung der deutschen Judenheit stets einen Widerhall in der gesamten deutschen Presse findet. Dass der Verband nicht selber häufiger von seiner Tätigkeit reden macht, ist ihm hier und da in jüdischen Zeitungen sogar verdacht worden, doch wohl mit Unrecht. Denn was er zu wirken hat, leidet meist nicht die öffentliche Erörterung, ehe es getan ist. Die Gegner in dem Kampf ums Recht, den die deutsche Judenheit und für sie der Verband zu führen hat, sind seit der Zeit, wo die masslose Heftigkeit ihrer Hetze schliesslich die deutsche Judenheit zu kraftvoller Abwehr zusammenschloss, an Zahl zusammengeschmolzen.— Das deutlichste Zeichen hierfür ist der klägliche Niedergang der Antisemitenparteien im Reichstage. — Um so ängstlicher ist ihre Wachsamkeit gegenüber jeder jüdischen Bestrebung nach der berechtigten staatsbürgerlichen Gleichstellung, und laute oder versteckte antisemitische Agitation antwortet auf jede Aeusserung solcher Bestrebung. Darum verzichtet der Verband mit Recht darauf, jede seiner Massnahmen durch die Presse der Oeffentlichkeit kundzutun und so seiner Popularität unter den Glaubensgenossen auf die Gefahr hin zu dienen, dass er dadurch die Förderung ihrer Sache erschwere oder schädige. Daher ist denn wohl nur aufmerksamen Lesern der Parlamentsberichte bekannt geworden, wie vielfach der Verband sich bemüht und auch vermocht hat, bei den gesetzgebenden Faktoren im Reich und in Preussen dem Recht der jüdischen Glaubensgemeinschaft Geltung zu verschaffen. So ist es beispielsweise Anträgen des Verbandes zu danken, wenn im Reichserbschaftssteuergesetz (1906) die den „Kirchen" zugedachte Steuervergünstigung ausdrücklich auf alle „inländischen öffentlich zugelassenen Religionsgemeinschaften, denen die Rechte juristischer Personen zustehen", mithin auf die jüdischen Gemeinden erstreck^wurde, für deren mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfende Mehrheit es von grosser Bedeutung ist," dass ihnen testamentarische Zuwendungen möglichst ungeschmälert zufliessen. — So hat der VerBand zum Tierquälereiparagraphen der sogenannten kleinen Strafgesetznovelle (1909—11) eine ganze Reihe von Eingaben mit einem Zusatzantrag gemacht, den in der zweiten Lesung der Abgeordnete Groeber in eingehender Rede vertrat und durchbrachte, und der — wenn jene Novelle überhaupt Gesetz geworden wäre—gehindert hätte, dass ein Gericht die rituellen Schlachtvorkehrungen eines Schächters als „Tierquälerei" ansähe. — So hat die jährliche Wiederholung von Materialsammlungen, Eingaben und Verhandlungen des Verbandes es doch dahin gebracht, dass im Reichstage nicht mehr nur ein einzelner Abgeordneter der Linken, sondern nach und nach Vertreter auch des Zentrums, der Nationalliberalen und schliesslich'sogar der Reichspartei die gesetzwidrige Zurücksetzungder jüdischen Einjährigen verurteilten, dass der Kriegsminister von Heeringen seine eigene Verteidigung dieses Missstandes aufgeben und ihn „missbilligen" musste, und dass schliesslich — in diesem Jahre — die immer von neuem angeregten Resolutionen gegen die Zurücksetzung wegen des Bekenntnisses wieder eingebracht und angenommen wurden. — So hat der Verband beim preussischen Schulunterhaltungsgesetz 1906, abgesehen von seiner sonstigen Einwirkung auf die Regelung der die jüdischen Volksschüler und Volksschullehrer betreffenden Bestimmungen, den Resolutionsantrag vorbereitet, der zur Einstellung eines Betrages von 40000 Mark in den preussischen Etat führte, „um leistungsschwachen Synagogengemeinden die Beschaffung des Religionsunterrichts durch Gewährung von Beihilfen .... zu erleichtern..." — So hat er gelegentlich des preussischen Pfarrerbesoldungsgesetzes 1908 den Antrag Cassel und in diesem Jahre wiederum den Antrag Cassel —v. Campe veranlasst und mit einer Eingabe begleitet (der sich dann übrigens die beiden Sondervertretungen sowohl der orthodoxen wie der liberalen Juden in weiteren Eingaben ausdrücklich anschlössen), einen Antrag, der darauf abzielt, dass angesichts der Mitverwendung des hohen Steueranteils der Juden für die Einrichtungen der christlichen Kirchen ein angemessener Staatsbeitrag auch für die der Unterstützung dringend bedürftigen jüdischen Kultuseinrichtungen bewilligt werde. — So hat der Verband bei der Beratung des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch eingehende Information der Reichstagsabgeordneten sowie durch eine ganze Reihe von Eingaben veranlasst, dass die Ausnahmebehandlung jüdischer Naturalisationsgesuche, insbesondere in Preussen, im Reichstag dargetan und verurteilt und der Reichsregierung das Zugeständnis abgenötigt wurde, dass das Religionsbekenntnis als solches einen Grund zur Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen nicht bilden dürfe, und dass noch in dritter Lesung (nach erneutem Vorgehen gemeinschaftlich mit dem Verbände Berliner Synagogenvereine) an einer Stelle eine Fassungsänderung beschlossen wurde, durch die auch in diesem Reichsgesetz die für Angestellte im „Kirchendienst'' vorgesehene Erleichterung der Einbürgerung auch den Kultusbeamten der jüdischen Gemeinden, zugutekommt. — In stetiger und ständig sich erweiternder Arbeit hat, wie durch seine Eingaben, Vorstellungen und parlamentarischen Verhandlungen, so durch seine — statistischen, rechtswissenschaft-

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