Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 13 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Article
- Der Verband der deutschen Juden
- Date
- 1913-11-01
- Page
- Seite 859 - 860 (sequence 2)
- Language
- German
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859 Per Vcrb;uid der Deutschen .luden — zu seiner Hauptversammlung in Hamburg am 9. November. 8G0 alle die Aufgaben zu erfüllen, welche von den Sonderorganisationen nicht erfüllt werden, und er will das geistige Band 2wischen den Sonderorganisationen herstellen, damit die Gleichberechtigung zur Wahrheit werde und das Judentum keinen Schaden leide". Diese Sätze treffen den Kern dessen, was den Verband der Deutschen Juden zu einer Notwendigkeit machte, trotz des Bestehens und der verdienstlichen Wirksamkeit der damals bereits vorhandenen grossen Organisationen, wie der Deutsch-Israelitische Oemeindebund und der Centraiverein, trotz und wegen des Bestehens eines Rabbinerverbands, eines Lehrerverbands und zahlreicher anderer Verbände, die alle, sei es örtlich, sei es sachlich, sei es durch ihre bestimmte Sonderrichtung innerhalb des Judentums auf einen gewissen Teil des grossen Aufgabenkreises beschränkt bleiben müssen, der der deutschen Judenheit aus ihrer gegenwärtigen Situation erwächst Dieser Notwendigkeit eine Vertretung der Gesamtheit der deutschen Juden zu bilden, hat sich die Organisation des Verbandes auf Grund seiner Satzung ausserordentlich glücklich angepasst In seinem Ausschuss wie in seiner Hauptversammlung finden satzungsmässig sowohl die Gemeinden und Gemeindeorganisationen wie die wichtigen sonstigen Verbände ihre Vertretung, und das Zuwahlrecht des Ausschusses zu seiner eigenen Körperschaft wie das Recht, die Hauptversammlung um V4 der zu ihr berufenen Gemeinden- oder Körperschaftsvertreter durch Einzelpersonen zu ergänzen, gibt dem Verbände die Möglichkeit, Angehörige auch derjenigen Organisationen zur Mitwirkung heranzuziehen, die aus juristischen oder sonstigen Gründen im Verband offiziell nicht vertreten sind, hierdurch auch mit diesen in Zusammenhang zu bleiben und auch den von ihnen gepflegten Interessen den gebührenden Einflusss auf die Gesamtrichtung seiner Tätigkeit zu gewähren. — Und so vereint der Ausschuss seit der Begründung des Verbandes in der Tat »Rabbiner und Laien, Orthodoxe und Reformjuden, Konservative und Liberale, Centralvereinler und Zionisten" zu gemeinsamer Arbeit. Ein notwendiges Korrelat dieser Vertretung der Gesamtheit ist natürlich, dass der Verband nicht jeden Wunsch jeder Einzelgruppe dem Staat gegenüber vertreten kann. Er kann es nicht immer allen einzelnen recht machen, gerade weil er der Gesamtheit zum Besten dienen soll. Nirgends trifft dies so zu wie bei einer Gemeinschaft, die, aus der Notwendigkeit der Abwehr erwachsen, einer Minderheit zu ihrem Recht gegenüber einer überlegenen Macht verhelfen soll, einer Gemeinschaft, die immer nur, wenn auch mit noch so gutem Recht, fordern aber nichts erzwingen kann. So ist es die aus der Neutralität des Verbandes über allen Einzelorganisationen und Gruppen der deutschen Judenheit ihm erwachsende Aufgabe, alle diejenigen berechtigten Wünsche, die auf die Durchführung der durch Verfassung und Gesetz gewährten Gleichberechtigung der Staatsbürger aller Konfessionen zielen, gegenüber den gesetzgebenden Faktoren und den Verwaltungsbehörden zu vertreten. Er kann aber die Bestrebungen einzelner Gruppen nicht über ein Mass hinaus unterstützen, jenseits dessen sie das berechtigte Interesse anderer Teile der deutschen Judenheit beeinträchtigen könnten; er muss vielmehr erst etwa vorhandene Gegensätze zur Ausgleichung bringen, um sich mit Anträgen an die Staatsgewalt wenden zu können, deren Erhörung er in der Tat namens „der deutschen Juden" verlangen kann, und um zu hindern, dass dem Antrag der einen der Gegenantrag der andern auf dem Fusse folgt und so den Staatsbehörden oder den Vertretern gegnerischer Parlamentsparteien die bequemste Handhabe gibt, die Wünsche aller unbeachtet zu lassen. Von ausserordentlicher Bedeutung war daher der im Anschluss an die Hauptversammlung des Verbandes in Frankfurt 1907 vom Ausschuss gefasste Beschluss, dass in Zukunft die dem Verbände der Deutschen Juden angeschlossenen Körperschaften und Vereine, und soweit dies erreichbar, auch die ihm nicht angeschlossenen, bevor sie mit einem auf Erlass von Gesetzen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften zielenden Antrag an die Staatsbehörden herantreten, ihre Absicht dem Ausschuss des Verbandes mitteilen,und ihm Gelegenheit geben sollten, auf etwa entgegenstehende Bedenken aufmerksam zu machen. — Und ein befriedigendes Zeichen des erstarkenden Gemeinschaftsgefühls ist es und der sich durchsetzenden Einsicht, wie verhängnisvoll die Zersplitterung der Bestrebungen in der deutschen Judenheit wirkt, dass mehr und mehr die Organisationen sich gewöhnt haben, den Verband um Uebermittlung ihrer Anträge an die Behörden zu ersuchen und ihren Inhalt einer Erörterung in den Ausschüssen des Verbandes zugänglich zu machen. Der Verband hat dadurch wiederholt die Möglichkeit gehabt, durch Beratungen in Kommissionen, die von den verschiedenen Interessentengruppen beschickt wurden, die erwünschte Einigung über Richtung und Mass des der Staatsbehörde vorzutragenden Begehrens zu erzielen. Was der Verband in dem fast vollendeten Jahrzehnt seines Bestehens zur Vertretung der jüdischen Interessen im Deutschen Reich oder in einzelnen Bundesstaaten oder Landesteilen unternommen hat, kann hier nicht aufgezählt werden, so wünschenswert es wäre, dem weiten Kreise der Leser ein umfassendes Bild seiner Arbeit zu geben. Zwar versendet der Verband alljährlich Geschäftsberichte an die jüdischen Gemeinden und Organisationen sowie an die Zeitungen. Aber die Zahl der Geschäftsberichte, die an die Gemeinden und Organisationen verschickt werden kann, unterrichtet nicht die unverhältnismässig grössere Zahl ihrer Mitglieder; die jüdischen Zeitungen, die regelmässig den Bericht besprechen, unterrichten gleichfalls — leider — nur den allzu geringen