Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 13 (1913)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1913)
- Article
- Die Juden in Russland
- Date
- 1913-06-01
- Page
- Seite 499 - 500 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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m Die Juden in Russland. 500 Es wäre überflüssig-, die Einzelheiten der Verletzungen noch genauer zu beleuchten, wir wollen nur daran erinnern, dass ein Bluterguss im Gehirn als unmittelbare Folge einer Schädelverletzung festgestellt worden ist; dass starke Blutergüsse im Zellgewebe der Luftröhre, ferner in der Scheide des rechten Brust- und Schlüsselbeins gefunden worden sind, Blutergüsse, die — wie der erste Sektionsbericht meldet — so stark gewesen sind, dass die Blutgefässe und die übrigen Teile des Halses eine einzige blutige Masse bildeten. Dieser Bluterguss war ohne jeden Zweifel inrolge einer der Halswunden entstanden. Andererseits sehen wir, dass das Brustfell durchbohrt und die Lungen verletzt worden sind, ohne dass ein Bluterguss im Brustfell vorhanden war; wir sehen ferner, dass der Herzbeutel vier Verletzungen und das Herz sechs Verletzungen aufwies, davon vier an der Spitze, eine in der linken und eine in der rechten Herzkammer, ohne dass im Herzbeutel der geringste Bluterguss entstanden ist. Ebenso zeigte die Leber zwei Wunden, ohne dass sich Blut in die Bauchhöhle ergossen hätte. Alles dies beweist klar und deutlich, dass die Brust- und Rückenwunden dem Kinde erst während des Todeskampfs oder nach dem Tode beigebracht worden sind. Die hier entwickelten Ansichten erweisen, dass ein schweres Verbrechen an dem lebenden Kinde begangen worden ist. nämlich die Knebelung der Handgelenk'e. Die von Dr. Karpinsky vorgenommene Sektion des rechten Handgelenks hat nämlich im dicht unter der Haut liegenden Zellgewebe, in der Höhe des Einschnitts der Fesselung, einen Bluterguss nachgewiesen. 3. Wenn auch ohne weiteres behauptet werden kann, in welcher Reihenfolge die Wunden geschlagen worden sind, so ist die Feststellung, mit welcher W äffe sie gemacht wurden, bedeutend schwieriger, auch der Beweis, ob nur eine einzige Waffe oder zwei verschiedene in Frage kommen. Die meisten Verletzungen sind allerdings gleicher Art. Es sind einige Millimeter lange Ritzen, in ihrer Ausdehnung ganz unbedeutende Wunden, die den Eindruck machen, als wären sie mit einem stechenden Werkzeug, einer dicken Nähnadel oder kurzen Pfrieme gemacht worden. Bei einigen Hautwunden dagegen ist direkt eine dreieckige Form festgestellt worden und wir lesen im Bericht des Doktors Karpinsky, dass auch einige Verletzungen des Schädelknochens eine dreickige- Form aufweisen. Demnach konnte nur ein stechendes Werkzeug mit dreieckiger Klinge diese Verletzungen hervorgebracht haben. Man müsste also a priori annehmen, dass zwei verschiedene Waffen im Spiel waren, doch wäre diese Annahme vielleicht nicht ganz gerechtfertigt. Man muss bedenken, dass in einem ersten Sektionsprotokoll die Beschreibung der Verletzungen nicht immer von ausreichender Präzision sein kann. Ausserdem darf man annehmen, dass ein stechendes, selbst dreischneidiges Werkzeug, das nur sehr oberflächlich die Haut berührt, ohne tief hinein zu stechen, ein einfaches Auseinanderweichen der Hautfasern hervorbringt, das heisst also, eine ritzenartige Wunde. Eine Stelle im Bericht des Dr. Karpinsky, wo von den regelmässigen schwachen Zwischenräumen zwischen einzelnen Hautwunden die Rede ist, würde die Idee von der Anwendung eines kleinen Instrumentes geben, das einer Gabel ähnlich wäre. Aber die Angaben sind so ungenau, dass es überflüssig ist, dieser Frage näher zu treten. Man sieht also, dass nach den gegebenen Mitteilungen die Erörterung über die Art der angewendeten Waffe ziemlich zwecklos ist. Die Eigenart verschiedener Wunden, zum Beispiel die Gelbfärmmq; des Wundrandes, lässt voraussetzen, dass das betreffende Instrument mit einem Stiel versehen war, der mehrere Male die Haut getroffen hat. 4. Da wir unmöglich feststellen können, ob eine oder mehrere Waffen und welche Waffe oder welche Waffen benutzt worden sind, ist es auch nicht leicht zu entscheiden, ob für den Ueberfall eine Person od er mehrere in Frage kommen. Eine einzelne Waffe setzt einen einzelnen Täter voraus; zwei Waffen setzen gewöhnlich zwei Angreifer voraus, obgleich man bei mehr als einem Verbrechen die Anwendung von zwei verschiedenen Waffen durch einen einzelnen Mörder erlebt hat. Wir wollen nur sagen, dass die im vorliegenden Falle so bemerkenswerte Verschiedenartigkeit der Wunden durchaus nicht die Annahme ausschliesst, dass es sich um einen einzelnen Mörder handelt. 5. Wir kommen nun zu der Hauptfrage, die an alle Personen gestellt worden ist, die sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt haben: handelt es sich hier um einen gewöhnlichen Mord oder um einen Mord aus besonderen Beweggründen? Diese besonderen in Frage kommenden Beweggründe können nur zweierlei Art sein: a) Ritualmord, das heisst, um es ganz genau auszudrücken, ein Mord zu dem Zweck, um sich das Blut eines menschlichen Opfers zu verschaffen. b) Sadistischer Mord. a) Ritualmord. Es wäre eine merkwürdige Art, sich das Blut eines menschlichen Opfers in genügender Menge zu verschaffen, wenn man ihm eine Reihe von Verletzungen beibringt, deren Mehrzahl nicht tief ist und von denen keine einzige eine direkte und ausreichende Verbindung zwischen de1 Körperoberfiäche und einem grossen Blutgefäss hergestellt hat. Die Absurdität eines solchen Vorgehens richtet sich im vorliegenden Fall selbst. b) Sadistischer Mor d. Die Hypothese eines sadistischen Verbrechens kann mit weit grösserer Wahrscheinlichkeit aufrecht erhalten werden. Der Sadist martert sein Opfer, um sich den sexuellen Genuss zu verschaffen. Er verletzt es lebend, er verletzt es noch tot und so ist es bei dem jungen Justschinski geschehen. Gegen diese Hypothese Hesse sich einwenden, dass der Leichnam des jungen Justschinski keine Spuren eines sexuellen Angriffs aufwies: aber viele Sadisten brauchen zur Befriedigung ihrer Leidenschaft gar keinen direkten sexuellen Angriff auf ihr Opfer. Das sadistische Verbrechen ist demnach möglich, es ist aber viel schwieriger zu sagen, dass es erwiesen ist. Man könnte noch an ein Verbrechen aus Rachsucht denken, das darin bestand, das Opfer durch zahlreiche Verwundungen zu martern, nachdem man es durch Knebeln unbeweglich gemacht hatte; auch das wäre eine zulässige Hypothese. Indessen gibt die grosse Anzahl der Verletzungen im allgemeinen und diese grosse Anzahl in derselben Körpergegend die Vorstellung von einem Menschen,