Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 13 (1913)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1913)
- Article
- Die Juden in Russland
- Date
- 1913-06-01
- Page
- Seite 497 - 498 (sequence 3)
- Language
- German
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497 Die .Juden in Russlsmd. 498 uns lediglich auf die in den Berichten "her die Autopsie enthaltenen Tatsachen stützen. Wir werden demgemäss den Bericht des Dr. Sikorski nicht erörtern, der uns. wie auch allen unseren Kollegen als sehr gewagt erscheint, da er einzig auf Hypothesen beruht, von denen keine auch nur zur Hälfte bewiesen werden kann. Man geht also keineswegs über die Wahrheit hinaus, wenn man den Bericht des Dr. Sikorski einfach als Roman einschätzt, und zwar als gefährlichen Roman. 1. Was war die Todesursache des Knaben Justschinski? Es ist schwer, über diesen Punkt eine unzweideutige Auskunft zu geben, wie es überhaupt schwierig ist. auf Grund von Akten zu urteilen. Im gegenwärtigen Fall ist durch die Ungenauigkeit des Hau'ptsehriftstücks, des von Dr. Karpinsky über die erste Autopsie angefertigten Protokolls, die Schwierigkeit noch erhöht worden. In der Tat sind in diesem Schriftstück die Verletzungen unvollständig und ungenau beschrieben. Es haben offenbar Auslassungen stattgefunden, auch Irrtümer sind begangen worden, die in das Protokoll der zweiten Autopsie wieder aufgenommen wurden. .Aber diese zweite topsie kann uns keine vollständigen Aufklärungen geben, denn ihr Resultat ist sozusagen durch die erste Operation im voraus falsch beeinflusst. Die zweiten Operateure haben zwar die von dem ersten Operateur gegebene Schilderung der äusseren Verletzungen berichtigen können, aber der durch die erste Autopsie sehr veränderte Zustand der Eingeweide ist ihnen fast vollständig entgangen. Mit diesen Vorbehalten sind wir über die Todesursache zu folgender Auffassung gelangt: A. Die Herren Obolonsky und Tufanow haben die Meinung ausgesprochen, dass die Todesursache bei dem jungen Justschinski eine plötzliche Blutleere gewesen ist. die in Folge der zahlreichen Wunden eingetreten war, dazu kam eine vom Verschluss der Luftwege herrührende mechanische Erstickung. Die von den Herren Obolonsky und Tufanow aufgestellte Hypothese des Ablebens infolge von Verblutung wird unterstützt durch die Abwesenheit, oder deutlicher ausgedrückt, durch den schwachen Grad der Leichenflecke und die grosse Anzahl der Wundes , Es trifft zu, dass die Flecke an dem Leichnam des jungen Justschinski sehr wenig deutlich gewesen sind, aber das genügt noch nicht zu der Feststellung des Todes durch Verblutung. Gegen diese Hypothese gibt es zahlreiche Argumente: a) Die meisten Wunden sind, wie noch später ausgeführt werden soll, dem Kinde während der Agonie oder erst nach dem Tode beigebracht worden. b) Der grösste Teil der Verletzungen ist nur oberflächlich gewesen: kein grosses Blutgefäss war geöffnet worden, nicht einmal am Hals, wo sich eine der schwersten Wunden befand; und wenn auch das Herz verschiedentlich durchbohrt war, so ist dies erst nach dem Tode erfolgt, wie das Fehlen jedes Blutergusses im Herzbeutel beweist. c) Aus dem Ergebnis der ersten Autopsie geht nicht hervor, dass die Eingeweide jenen bestimmten Charakter der Blutleere darboten, der beim Tod durch Verbluten zu beobachten ist. d) Aus den Feststellungen der ersten Autopsie ist ferner nicht zu ersehen, dass ein grosser äusserer Blutverlust vorlag. Die Kleider wenigsten zeigten nicht die Spur eines äusseren gewaltsamen Blutergusses. Natürlich könnte man hier einwenden — und wir werden dieser Frage später nähertreten —, dass das aus den Wunden fliessende Blut aufgefangen worden ist und deshalb keine äusseren Spuren zurücklassen konnte, aber wir werden beweisen, wie wenig begründet eine solche Hypothese ist. — B. Die Tatsache einer einfachen Erstickung durch VersehHessling der Luftwege scheint keinem Zweifel zu unterliegen. Bei der ersten Autopsie war dies gar nicht in Frage gekommen, aber nach ihren neuerlichen Feststellungen haben die Herren Obolonsky und Tufanow mit Recht auf diese Erstickung geschlossen. Als Beweis dafür gaben sie an: die Blutungen in die Bindehäute; die oberflächlichen Hautverletzungen an der Wange und am Mundwinkel; endlich den Eindruck, den die Zähne auf dem inneren Teil der Lippen zurückgelassen haben. Aber bat die Versehliessung der Luftwege, die nicht zu leugnen ist, den Erstickungstod herbeigeführt? Es ist schwierig, diese Frage zu bejahen, denn, um die Wahrheit zu sagen: soweit man aus der sehr summarischen Autopsie des Doktor» Karpinsky schliessen darf, können die auf eine Erstickung hinweisenden Zeichen an den inneren Ürg; nen nicht ausreichend gewesen sein. Wenn die Erstickung auch bei dem Tode mitgewirkt hat, so war sie jedenfalls nicht die ausschliessliche Todesursache. C. Ein Faktor, der von den Herren Obolonsky und Tufanow ganz mit Stillschweigen übergangen worden ist, scheint uns doch von einiger Bedeutung. Wir meinen die Schädelverletzungen. Es sind mehrere Kopfwunden vorhanden gewesen, die die Schädelknochen berührt haben; eins der Scheitelbeine und die beiden Schläfenknochen waren durchstochen, an der Com exität war ein Bluterguss in der Hirnhaut vorhanden, der, wie der erste Bericht sagt, so gross gewesen ist wie eine Kinderfaust — was uns nicht unerheblich scheint — und schliesslich noch eine Gehirnverl etzring. Das ist wirklich ausreichend, um einen traurigen Ausgang herbeizuführen, und man darf sich der Einsicht nicht verseil Hessen, dass die Schädelverletzungen eine wesentliche Todesursache bilden, vielleicht eine hervorragend wesentliche. Es können also zwei, Ursachen den Tod herbeigeführt haben, ohne dass wir feststellen können, welche von beiden die entscheidendere ist: die Erstickung und die Schädelverletzungen. 2. Die Reihenfolge, in der d i e V e r - 1 e t z u n g e n g e m a c h t w o r d e n sind, scheint uns nicht schwer zu erklären. Wenn bei einem Leichnam zweierlei Arten von Wunden gefunden werden, solche, die von einem Bluterguss begleitet sind, und solche ohne Bluterguss, so darf man ohne weiteres voraussetzen, dass die ersteren dem Opfer beigebracht wurden, während es noch lebte, und die anderen während des Todeskampfes oder nach Eintritt des Todes, das heisst also, dass die erst eren den zweiten vorangegangen sind. Die Resultate der beiden Autopsien des jungen Justschinski geben einen genauen Hinweis in dieser Beziehung: die an Kopf und Hals beigebrachten Wunden waren zumeist von Blutergüssen begleitet, die an Brust und Rücken waren blutleer. Die Hais¬ und Kopfwunden sind demnach während der Lebenszeit gemacht, die an Brust und Rücken nach dem Tode.