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Ost und West · 1913-06-01 · Heft 6 (Juni 1913) · p. Seite 495 - 496

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
13 (1913)
Issue
Heft 6 (Juni 1913)
Article
Die Juden in Russland
Date
1913-06-01
Page
Seite 495 - 496 (sequence 2)
Language
German
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495 Die Juden in Ru>s'|;uk1. 496 von seinem Amte suspensiert wurde. Nichtsdestoweniger hat er seine Recherchen fortgesetzt und foJgende Tatsachen festgestellt und zur öffentlichen Kenntnis gebracht: Die Urheberin des an dem jungen Justschinski begangenen Mordes, dessen man Beilis beschuldigt, ist eine gewisse AVera Tscheberiak, die Frau eines Postbeamten. Ihr Haus ist der Treffpunkt einer ganzen Bande übel beleumundeter Leute, die dort allerhand schlechte Streiche aushecken. Der junge Justschinski, der ein Freund von Wera Tscheberiaks Sohn war, kannte auch alle Besucher, hörte ihre Unterhaltungen und schlimmen Pläne. Als er eines Tages mit seinem Kameraden Streit bekam, drohte er ihm, der Polizei Mitteilung zu machen von allem, was im Hause seiner Mutter vorginge. Als einige Zeit danach gewisse Anschläge der Bande fehlschlugen, erinnerte man sich der Drohungen des jungen Justschinski. Nur er konnte der Verräter sein; man musste deshalb um jeden Preis sich seiner entledigen. Zuerst gedachte man ihn in einem Brunnen nahe der Grube zu ertränken, in der man später seinen Leichnam finden sollte. Aber das Kind war ausserordentlich klug; man stellte ihm vergebens eine Falle, um ihn an diese Stelle zu locken. Man beschloss darauf, ihn im Hause der Wera Tscheberiak selbst zu töten. Diese führte am 11. März 1911 ihre drei Kinder zu ihrer Mutter, und am darauffolgenden Morgen wurde Justschinski, als er in das Hans trat, geknebelt und in das Schlafzimmer geschleppt. Einer der Banditen gab ihm Stiche in die Schläfen, dann in den ganzen Körper, ein anderer fing das Blut aus den Wunden des kleinen Märtyrers auf, damit keine Spur den Fussboden oder die Möbel beschmutze. Dann zerschmetterte man ihm den Schädel und nachdem man ihm den Gnadenstoss gegeben hatte, legte man den Körper in einen Schuppen. Nachts schaffte man ihn in den Keller. Nach vollbrachter Missetat flüchteten die Mörder nach Moskau. Wera Tscheberiak ersuchte zwei andere Banditen, sie von dem Leichnam zu befreien, der nun in die Grube getragen wurde, wo die Polizei ihn fand. Einer der Mörder richtete an die Mutter des ermordeten Kindes einen Brief mit der Unterschrift „Ein Christ'"', in dem das Verbrechen als ein Ritualmord der Juden bezeichnet wird. So wurde Beilis beschuldigt, r Gleich zu Beginn der Untersuchung hatte die Kiewer Polizei Fingerzeige über den Charakter und die Urheber des Verbrechens erhalten.. Aber die mit der Untersuchung beauftragten Beamten wurden angewiesen, die angedeutete Spur nicht zu verfolgen. Mit Rücksicht auf diese der Oeffentlichkeit übermittelten Enthüllungen konnte die russische Gerichtsbehörde nicht weiter auf ihrer Weigerung gegenüber dem Verteidiger des Beilis bestehen, der die Einleitung einer neuen Untersuchung verlangt hatte. Am 19. Juni 1912 erhob der Staatsanwalt des Kiewer Schwurgerichts die Forderung einer neuen gerichtlichen Untersuchung. Sie wurde dem Untersuchungsrichter Maschkewitsch anvertraut. Bis jetzt kennt man das Resultat dieser Untersuchung noch nicht; die widersprechendsten Gerüchte sind im Umlauf. Die einen besagen, dass der neue Untersuchungsbeamte dieselben Schlüsse ziehen wird, wie die mit der ersten Untersuchung beauftragten Beamten, dass er also gleichfalls einen Ritualmord annimmt. Andere wollen wissen, dass die Untersuchung die Nichtigkeit der Anschuldigung erwiesen und dadurch die Gerichtsbehörde in die gi'össte Verlegenheit gebracht habe, die nun die endgültige Regelung dieser peinlichen Angelegenheit verschleppe. Eines Tages kündigen die Zeitungen die bevorstehende Freilassung des Beiüs an; am anderen Morgen melden sie, dass er weiter auf das strengste überwacht wird. Medizinische Autoritäten verschiedener Länder sind vom Verteidiger des Beilis eingeladen worden, auf Grund der von russischen Gerichtsärzten abgegebenen Gutachten über den Befund des Leichnams des Knaben Justschinski ihre Ansicht über die Natur des Mordes zu äussern. Zwei hervorragende französische Aerzte, die Herren Dr. Thoinot-Paris und Lacassagne-Lyon haben folgendes Gutachten eingeschickt: ,,Gerichts-Medizinisches Gutachten der Professoren A. Lacassagne-Lyon und L. H. Thoinot-Paris über den Mord an dem Knaben Justschinski. Wir Unterzeichneten, A. Lacassagne, Professor an der medizinischen Fakultät in Lyon, L. Thoinot, Professor der gerichtlichen Medizin an der medizinischen Fakultät in Paris, sind gebeten worden, unsere Ansicht über die Todesursache des Kindes Andre Justschinski auszusprechen. Wir haben von den Akten, von denen hier unten die Rede ist, Kenntnis genommen und legen unser begründetes Gutachten in dem vorliegenden Bericht nieder. I. Die uns zur Verfügung gestellten Akten sind: 1. Protokoll über die erste Sektion der Leiche des Justschinski am 23. März 1911 durch Dr. Karpinski. 2. Protokoll über die zweite Sektion am 26. März 1911 durch Professor Obolonsky und Dr. Tufanow. 3. Antwort des Professors Obolonsky und des Dr. Tufanow auf einen Fragebogen des Kiewer Untersuchungsrichters. 4. Bericht des Dr. Sikorski, Professor an der Wladimir- Universität in Kiew. Die obigen vier Schriftstücke sind ins Französische übersetzt und .dieseUebersetzung uns mitgeteilt worden. Ausserdem hat uns Herr Dr. Netter einige von den Professoren Meyer-Königsberg, Forel-Zürich, Bonhoefl'er-Berlin. Bleuler-Zürich, Boedecker, Haberda- Wien und Ziemke-Kiel abgefasste gerichtsärztliche Gutachten zukommen lassen. Alle diese Schriftstücke sind in deutscher Sprache verfasst. Jn dem Gutachten von Dr. Ziemke fanden wir ein wichtiges Schriftstück erwähnt, das uns zuerst nicht mitgeteilt worden war: den von den Herren Obolonsky und Tufanow auf Ersuchen des Kiewer Untersuchungsrichters verfassten amtlichen Bericht über die Ergebnisse der beiden Untersuchungen der Leiche des Kindes Justschinski. II. In dem gegenwärtigen Bericht werden wir folgende Fragen erörtern: 1. Was ist die Todesursache des Kindes Justschinski gewesen? 2. In welcher Reihenfolge sind die Wunden zugefügt worden? 3. Mit welcher Waffe? 4. Ist der Mord von einem oder mehreren Angreifern ausgeführt worden? 5. Handelt es sich um einen Mord aus besonderen Motiven und nicht um einen gewöhnlichen Mord? Wir werden uns nur auf medizinisch-gerichtlichem Boden halten, d. h. wir werden alles in das Gebiet der Psychatrie Gehörende gänzlich beiseite lassen und

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