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Ost und West · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. Seite 423 - 424

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Journal
Ost und West
Volume
11 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Article
Einiges über Auffassung von Würden und Ehren im Judentum
Date
1911-05-01
Page
Seite 423 - 424 (sequence 7)
Language
German
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423 Dr. Max Steif: Einiges über Auffassung von Würden und Ehren im Judentum. 424 Grossen am meisten schuld; sie sind nur um ihre Ehre und ihren Reichtum besorgt und nehmen auf das Ansehen ihres Gottes -wenig Bedacht. (Isak b. Scheschet, Resp. vgl. Grätz, 8. 13.) Wessen man sich von der anmassenden Eitelkeit mancher Reichen zu versehen hatte, davon zeugte ein Fall in der Gemeinde Padua am Ende des 15. Jahrhunderts, woselbst ein Reicher namens Herz Werthoim, der mit seinem Wappen bei jeder Gelegenheit grosstat, auf den Einfall geriet, ein Ornament mit seinem. Wappen aus Perlen in der Synagoge anbringen zu lassen. Gegen solches aufschneiderisches Prunken im Gotteshaus legte nun der dortige greise Rabbine:- Juda Menz Verwahrung ein; indessen gelang es jenem eitlen Mann dennoch, durch Bestechungen! Gutachten anderer Rabbiner einzuholen, die diesen Unfug gestatteten, was wiederum Anlass zu heftigen Kontroversen zwischen den Gelehrten jener Zeit bot. — Namentlich e i n e Wörde betrachteten die Reichen gern als ihre ureigenste Domäne, die des Vorstehers oder Parnes und da diese Führerrolle in der Gemeinde mehr eine repräsentative war, mochte bei der Wahl für sie immerhin auch der Reichtum von ausschlaggebender Bedeutung sein, wenngleich in früheren Zeiten auch die sonstigen gestellten Ansprüche keine geringen waren. Dennoch muss es uns heute eigentümlich berühren, dass einmal ein Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Sevilla, Jbn Sabal (gel), um 1211), weil er Liebeslieder und sonstige leichtsinnige" Dichtungen verfasste, dieses seines Ehrenamtes für unwürdig angesehen wurde, eine Auffassung, die man wieder in italienischen Geineindon nicht teilte, woselbst ein Dichter ähnlicher leichtfertiger Gedichte, Immanuel de Romi, anstandslos sein Vorsteheramt in Rom bekleiden konnte, wie man dort überhaupt auch über manch andere Mängel gutwillig hinweggesehen haben muss, wenn gemäss einer Andeutung im. parodistischen Purimtraktat des Kalonymos b. Kalonymos ein Vorsteher eine Frau als Gattin hatte, die einen Kardinal zum Vater gehabt haben soll. — Bei der Wahl zu diesem Ehrenamte mag es mitunter auch zu argen Streitereien und Zwistigkeiten gekommen sein, eine Erscheinung, die übrigens auch noch heutziitag nicht gerade zu den Seltenheiten in manchen jüdischen Gemeinden zahlen soll. So hören wir namentlich von der Gemeinde in Prag im 16. Jahrhundert, dass die regelmässigen heftigen Kämpfe bei der Besetzung dieser Ehrenstellen Kaiser Ferdinand veranlassten, von den angesehensten Rabbinen Dautschlancls und Italiens eine besondere Wahlordnung für Prag ausarbeiten zu lassen, die gewisse Beschränkungen für diese Gemeinde enthielt. Der durch seinen" Wohltätigkeitssinn und Edelmut besonders ausgezeichnete Mordechai Meisel (geb. 152S) machte später seinen Einfluss auch dahin geltend, dass die Gemeinde wieder ihre volle Wahlfreiheit bei der Vorstandswahl zurückerhielt, hei der jedoch einzig nur die Würdigkeit und ST. BENDER. „Esrog und Lulaw". MUENXHEX. Ehrenhaftigkeit den Ausschlag geben sollten. In der Gemeinde Regensburg ist es sogar (i. J. 1519) wegen des Ehrgeizes eines von auswärts eingewanderten Mannes namens Moses aus einer Familie Wölf, der nach einer angesehenen Stellung in der Gemeinde strebte, zur Vertreibung der dortigen Judenlicit gekommen. (Grätz, IX, Note 4.) Und wie sehr man sich zuweilen gegen die Willkür mancher Vorsteher zur Wehl* setzen musste, davon mag als Beispiel die alte Gemeinde Frankfurt a. M. dienen, wo gegon den langjährigen Beherrscher der Gemeinde, Bär Low Isaak aus dem Mause Kann, und dessen eigenmächtiges Regime von Seiten einer Gegenpartei lange und heftig angekämpft ward, ein Streit, der 1749 ausbrach und sich durch Jahre hinzog, wobei die weltliche Macht angerufen und sogar an den Kaiser appelliert wurde, mit dem einzigen Resultat, dass schliesslich ein neues Reglement erlassen wurde. (Vgl. J. Kraccauer: Die Kulp-Kannschcn Wirren, 1910). Wenn Grätz die Zeit des 17. Jahrhunderts als

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