Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 11 (1911)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1911)
- Article
- Einiges über Auffassung von Würden und Ehren im Judentum
- Date
- 1911-05-01
- Page
- Seite 415 - 416 (sequence 3)
- Language
- German
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415 Dr. Max Steif: Einiges über Auflassung von Würden und Ehren im Judentum. 410 Als eine natürliche1 Folge dos ganzen Aufbaus des jüdischen Gemeinwesens auf den Satzungen und Vorschriften der Tliora kann es nun angesehen werden, dass die „Wächter UDCr c'as Gesetz", d. ii. die Männer, die sein Studium sich zur Lebensaufgabe gemacht und darin besonders hervorragten, ein gar hohes Ansehen und Autorität genossen, dass aus ihren Reihen zum grössten Teile jene gesctzauslegcnde und gesetzgebende Körperschaft gebildet wurde, die schon zu Moses Zeiten als „Aeltestc", später als hoher Rat und Sanhcdrin bezeichnet wurde, von deren Aussprüchen und Bestimmungen niemand „weder rechts noch links abweichen dürfe/' — Und so war es auch nur selbstverständlich, dass, wo immer es nur anging, den Weisen und Gelehrten gewisse einfhissrciche Aeniter überlassen, ihnen auch sonst Ehren und Würden ohne Vorbehalt eingeräumt wurden. „Die Ehrfurcht vor deinem Lehrer sei wie die Ehrfurcht vor Gott"; eine ähnliche Forderung wird man bei einem anderen Volk vergebens suchen, wie ja in der Tat um gar viele seiner grossen Weisen etwas wie der Abglanz einer höheren Majestät gebreitet lag. Aber diese bewundernde Verehrung der Geistcsgrössen, die sich dabei doch niemals zu einer llciligenverehrung verstieg, gibt noch immer nicht das Recht von einem unerträglichen „BiJdungsstolz der Pharisäer" zu sprechen, weil ja die Gelehrsamkeit nicht als ein Vorrecht einer besonderen Klasse betrachtet, sondern als ein für jeden zugängliches Krongut hingestellt blieb.1) Und dann, so sehr auch ein gewisser Berufsstolz, der sich unter anderem auch in bestimmten Aeusserliehkeiten, in Umgang, Kleidung und Lebensführung äussern sollte, auch vom Talmud verlangt wird, eine ebensolche scharfe Verurteilung erfährt dort jede eitle Selbstüberhebung und jeder Grössenwahn. Freilich, der grossen Menge gegenüber, die nicht immer die rechte Distanz einzuhalten versteht2), ist Wie Grätz (IV. B. Note 9) richtig bemerkt, ist t-s ein Anachronismus, den Stüter der ehr. Religion gegen jene losziehen zu lassen, die so eitel sind, sich gerne Rabbi nennen zu hören, da dieser Titel erst nach der Teinpelzerstürung unter R. Jochanan b. Sakkai aufkam Geht ja eine im Jalkut Schimoni zu Jes. 24 gebrachte Ansicht dahin, die Zerstörung Jerusalems auf die unterschiedslose Behandlung von „gross" und „klein" zurückzuführen. ST. BKXPER, Pariser Nachtstimmung. es zeitweilig notwendig, seine Sonderstellung hervorzukehren, wie ja auch der Talmud es gestattet, dort, wo man den Gelehrten nicht kennt, sich als solchen auszugeben, womit aber im Grund mehr die „Ehre der Tliora", als die eigene, gewahrt werden sollte. Darum darf es auch nicht schief aufgefasst werden, wenn z. B. aus einem Schreiben eines Mannes, wie es R. Salonion b. Adereth war (geb. um 1235) ein klein wenig wie Selbstbewusstsein herauszuhören ist: ,,Es ist dir wohl nicht unbekannt, dass man in Frankreich, Deutschland und anderen Ländern meinen Namen kennt und feiert; es darf dir aber auch bekannt sein, dass ich mir nie etwas darauf zugute tat und nie mit meiner Würde prunkte." Und einer Verkennung nach dieser Seite hin mag es sicherlich entstammen, wenn dem auch sonst etwas heissblütig erscheinenden Zarzah (Ihn Sneh, geb. 1368) die Klage entpresst wird, wie die Gcsetzeslelirer so schwer um ihren Lebensunterhalt zu kämpfen hätten, während die übrigen Religionsgenossenschaften ihre Gelehrten ehren und nähren; „selbst der Sohn eines Menschen aus dem niedrigsten Stand, sobald er den geistlichen Beruf erwählt, kann es zum. Herrn über Könige bringen, und man küsst den Staub seiner Füsse . . . aber bei uns ist dies leider ganz anders. — — (Superkommentar z. Ihn Esra, IV. B. Mos.) Es darf auch nicht vergessen werden, dass das Rabbineramt lange Zeit hindurch ein unbesoldetes Ehrenamt gewesen, das keinerlei Einkünfte trüg, wenngleich es andererseits gemäss einer Vorschrift des Talmuds (Nedarirn 37) zur Pflicht gemacht wurde, für den Lebensunterhalt derjenigen zu sorgen, die ihre ganze Zeit dem Unterricht der Gotteslehre weihen und auf jeden arderen Erwerb verzichten. Wenigstens weigerten sich grosse, anerkannte Gelehrte, wie R. Jacob b. Ascheri (geb. 1280), obwohl in drückender Armut lebend, irgend ein Gehalt zu beziehen, und ein Simon b. Zemach Duran (geb. 1361), zum Rabbiner von Algier gewählt, fühlte sich gedrängt, sich immerhin diesbezüglich bei der öffentlichen Meinung zu entschuldigen, und dies als dem Talmud nicht widersprechend nachzuweisen. War es doch in den Augen eines R. Israel Isserlein (um 1427) eines Rabbiners unwürdig, selbst Sportein von Hochzeiten, Scheidebriefen und anderen Urkunden anzunehmen. Und noch ein Mendclsohn hat es in seinem „Jerusalem'' mit deutlichster Klarheit ausgesprochen: Es soll keine geistlichen Pfründen geben! Wenigstens erkenne das Judentum keine solchen an, sondern verlange, dass die Gotteslehre umsonst mitgeteilt werde, wie sie Moses am Sinai umsonst empfangen habe. — Trotz alldem, trotz des Fehlens materieller Verlockungen, übte die Kren«1 der Gelehrsamkeit eine magnetische Anziehungskraft in früheren Zeiten aus, und so konnte es nicht ausbleiben, dass auch Unwürdige, von blosser Eitelkeit getrieben, sich mit ihr zu schmücken suchten, Ehrsüchtige, denen es mehr um die hieraus resultierenden Ehren, als um die ernste Aneignung von Wissen zu tun war. Schon in talmudischcr Zeit fand es darum gerechten Tadel, wenn Leute solchen MUEN'CHEN'. Kalibers sich nach Art der Gelehrten