Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1912)
- Article
- Die Juden Italiens
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 1123 - 1124 (sequence 3)
- Language
- German
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1123 Prof. Dr. Ermano Loevinson, Rom: Die Juden Italiens. 1124 Synagoge in Livorno, (Äüssenansicht) Synagoge in Livornö. (Innenansicht.) Erfolg, als die freien Beiträge, welche bisher erhoben wurden, der hohen Staatssteuer unterworfen waren, während die Zwangsamlage davon befreit ist; fraglich bleibt aber, ob dieser Sieg der Gemeinde auf die Dauer das weitere Funktionieren gestatten wird. Denn die Gefahr, dass eine Anzahl der von der Zwangsbesteuerung Betroffenen jede Verbindung mit dem Judentum löst, ist nicht ausgeschlossen. Bei dieser Gelegenheit mag auf einen Uebel stand hingewiesen werden, welcher -; . "•• ~V,>.-.f-\". > •■v-^s<^-\ "tf:-:; i vielleicht zur Teilnahmslosigkeit der meisten Israeliten an Gemeindean Gelegenheiten beiträgt: Von dem, was in den Vorstandssitzungen veihandelt wird, erfahren die Mitglieder wenig oder gar nichts, da nur in wenigen Gemeinden Berichte über die Sitzungen veröffentlicht werden. — Wovon existieren nun aber diejenigen Gemeinden, bei denen die Kultus- und anderen notwendigen Ausgaben durch die eingehenden Beiträge nicht zu decken sind? Von dem Vermögen der Vorfahren, d. h. von dm Zinsen der Stiftungen, wrlclie der fromme Sinn der Verstorbenen den Gemeinden hinterlassen hat. Man muss also zugestehen, dass der jüdische Kultus Synagoge in Florenz. in Italien zum Teil nur durch die Fürsorge längst Hin geschiedener aufrecht zu erhalten ist! Es ist leicht einzusehen, wie die schwierigen finanziellen Verhältnisse vieler Gemeinden und das Absterben mancher die Voi stände und Rabbiner schon seit langer Zeit veranlassen mussten, über Massregeln nachzusinnen, um aus dem allgemeinen Verfall zu retten was eben noch zu retten ist. Und das ist in manchen Fällen keineswegs unbe- « . : . deutend :^ Vielfach sind in den absterbenden Gemeinden Stiftungskapitalien vor handen, die durch schlechte Verwaltung in den Händen Weniger und bei ungenügender Kontrolle verloren gehen oder auch, falls überhaupt keine Israeliten mehr im Orte vorhanden sein sollten, nach dem Gesetze vom 17. Juli 1890 betreffend die Wohltätigkeitsanstalten, von der Keg;erung zu Gunsten der allgemeinen Wohlfartseinrichtungen eingezogen werden könnten. Ist es doch auch vorgekommen, dass die wenigen noch übrig gebliebenen Juden einer Gemeinde die Kultusgegenstände einfach verschleudei t haben! Und manche Paramente, die aus jüdischen Gotteshäusern stammen,