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Ost und West · 1912-12-01 · Heft 12 (Dezember 1912) · p. Seite 1121 - 1122

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Journal
Ost und West
Volume
12 (1912)
Issue
Heft 12 (Dezember 1912)
Article
Die Juden Italiens
Date
1912-12-01
Page
Seite 1121 - 1122 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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112L Prof. Dr. Ermano Loevinson, Rom: Die Juden Italiens. 1122 Abgeordneter Salvatore Barzilai (Führer der Republikaner). Abgeordneter Claudio Treves (Führer der Sozialisten). juristischen Persönlichkeit zu erwerben. Ein Nachteil dieser Form besteht in den Schwierigkeiten, welche beim Ankauf und der Verwaltung von Immobilien entstehen können. Solche müssen dann immer auf den Namen einzelner Personen geschrieben werden. Allerdings haben für derartige Fälle die katholischen Orden, welchen die Existenz als juristische Person direkt untersagt ist, bereits eine geeignete gesetzent sprechen de Technik ausgebildet. In Bologna haben die Israeliten nur für das Tempelgebäude das Hecht einer juristischen Person nachgesucht und erlangt. Man muss nun nicht etwa glauben, dass in den Gemeinden, wo das Recht zur zwangsweisen Eintreibung der Beiträge besteht, diese sehr hoch wären: Nach deutschen Begriffen sind sie sogar durchschnittlich als massig zu bezeichnen! Man ist mit wenig zufrieden, und die Unbemittelten sind nach dem Reglement überhaupt von jeder Zahlung befreit. Dies ist von grosser Bedeutung, da von den etwa 45 000 Juden, die Italien zählt, fast der dritte Teil auf die seit alter Zeit be- Abgeordneter Ugo Ancona stehenden Wohltätigkeitsanstalten angewiesen ist. — Ein deutliches Bild der finanziellen Schwierigkeiten, mit denen die meisten Gemeinden der Halbinsel zu kämpfen haben, bietet die schöne Arnostadt Florenz. Lange Zeit hatte diese israelitische Gemeinde, welche die prächtigste Synagoge Italiens besitzt, versucht, sich durch freiwillige Beiträge lebensfähig zu erhalten. Als diese aber trotz des grössten Sparsamkeitssystems nicht mehr zur Aufrechterhaltung des Kultus hinreichten, entschloss sich der Vorstand, vom Jahre 1911 an die Besteuerung, welche durch grossherzoglich toskanische Verordnungen aus den Jahren 1814, 1818, 1859 gestattet und von der italienischen Regierung 1860 und 1898 als zu Recht bestehend anerkannt war, wieder in Anwendung zu bringen. Eine nicht geringe Anzahl Israeliten verweigerte die Zahlung der Beitrüge. Zwar wurde auf dem Prozesswege in allen Instanzen das Recht der jüdischen Gemeinde auf zwangsweise Eintreibung der Steuern bestätigt. Für den Augenblick beJeutet dieser Sieg einen um so sriösseren finanziellen

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