Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 9 (September 1912)
- Article
- Über die Notwendigkeit einer Genealogie jüdischer Familien
- Date
- 1912-09-01
- Page
- Seite 823 - 824 (sequence 4)
- Language
- German
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823 Felix Halle: Ueber die Notwendigkeit einer Genealogie jüdischer Familien. 824 mindesten, sehr vereinfacht, oft aber erst ermöglicht. Für die Verwaltungen der Stiftungen, denen eine dem Sinne des Erblassers entsprechende Verwendung der Stiftungsgelder am Herzen liegen muss, ist es eine Ehrenpflicht, die Herausgabe eines solchen Handbuches nach Kräften zu fördern. Nachdem ich die Notwendigkeit einer Genealogie jüdischer Familien nachgewiesen zu haben glaube, möchte ich einiges über die Realisierung des Werkes sagen. Es ist ohne weiteres einleuchtend, dass man sich bei der Herausgabe eines solchen Werkes Beschränkungen auferlegen inuss. Nicht nur wegen der begrenzten technischen Möglichkeit, sondern weil die Aufnahme einer Familie in eine Genealogie eine Auszeichnung ist, die besondere Leistungen voraussetzt. Es gilt also eine Auswahl zu treffen. Während die Genealogen der Adelskalender hier verhältnismässig leichte Arbeit haben, da sie an das Vorhandensein eines bestimmten Diploms gebunden sind, — die Entscheidung über die Würdigkeit also bei einer anderen Instanz liegt — stösst der Herausgeber einer bürgerlichen oder gemischten Genealogie auf die grössten Schwierigkeiten. Er hat zunächst allgemeine Grundsätze aufzustellen, nach denen er Familien aufnehmen will. Es wäre denkbar, dass man um diese Gefahr bei Beginn des Werkes zu vermeiden, als ersten Teil die Genealogie derjenigen jüdischen Familien brächte, die einen europäischen Adelstitel besitzen.*) Dennoch möchte ich den Besitz des Briefadels als Voraussetzung für die Aufnahme in den ersten Teil nicht empfehlen. Einmai, weil die Praxis der Staaten in der Erteilung des Adels sehr verschieden ist, sodann, weil die Erlangung einer Standeserhöhung oft von allerlei Zufälligkeiten abhängt und angesehene Familien mit hervorragenden Mitgliedern aus äusserlichen Gründen von der Behandlung in diesem Teile ausgeschlossen wären. — Wir sind also gezwungen» die Aufnahme von andern Bedingungen abhängig zu machen. *) Anmerkung: Im Mai d. J. ist im Kyffhäuser Verlag zu Weimar ein Buch erschienen, das sich „Historisch genealoges Taschenbuch des gesamten Adels jehudäischen Ursprungs" nennt, also vorgibt, ein Werk mit dem obengenannten Inhalt zu sein. Von der ernsten Presse ist das Machwerk mit seltner Einmütigkeit abgelehnt worden, weil es völlig unwissenschaftlich ist, vielmehr der Sensation wegen eine grosse Reihe von prominenten Persönlichkeiten und Familien ohne ernsten Beweis für „Judenabkömmlinge" erklärt und beschimpft. Genealogischen "Wert besitzt dieses Buch natürlich nicht, es ist aber ein interessantes Stück in der Reihe der Fälschungen und Kulturkuriosa. Immerhin haben die Fälscher durch ihre Arbeit auf die Lücke in der genealogischen Literatur, soweit sie die jüdischen Familien angeht, hingewiesen. So hat auch der bekannte Genealoge Dr. Stephan Kekule von Stradonitz bei einer sehr lesenswerten Abfertigung des „Semigotha" im „Tag" vom 16. Juni d. J erklärt, dass vom genealogischen Standpunkt die Schöpfung einer guten Genealogie adliger jüdischer Familien durchaus wünschenswert ist. In den ersten Teil des Werkes sollen nun nach meinem Plane die hervorragendsten jüdischen Familien Europas und solche jüdischer Abkunft aufgenommen werden, die durch ihre wirtschaftliche Stellung internationale Bedeutung haben, (wie z. B. die Rotschild, Cassel, Hirsch, Günzburg), ferner die Familien der IMänner und Frauen, die durch ausserordentliche Leistungen auf irgend einem Gebiet menschlicher Betätigung Weltruf erlangt haben. Die Namen der Staatsmänner, Gelehrten und Künstler, die hier durch Verwandtschaft des Blutes aufeinander zu folgen haben, werden unwiderleglich für die genialische und schöpferische Kraft der jüdischen Basse sprechen. Da der Personenkreis bei so schweren Aufnahmebedingungen ein begrenzter ist, besteht die Aussicht, ein „Genealogisches Handbuch der hervorragendsten jüdischen Familien Europas 4 in einer Reihe von Jahren der Vollständigkeit nahe zu bringen, und es bleibt unbenommen, diesen Teil später durch Ergänzungsbände um die Genealogien der hervorragendsten jüdischen Familien der aussereuropäischen Weltteile zu erweitern. Der zweite Teil des Gesamtwerkes soll auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Er soll ein grösseres Geschlechterbuch der angesehenen Familien Deutschlands und solcher jüdischer Abkunft werden. War für die Aufnahme in den ersten Teil in sozialer Hinsicht Zugehörigkeit der Familie zur internationalen Hochfinanz Bedingung, so sollen in den folgenden Teilen die vielen Geschlechter berücksichtigt werden, die in ihrem Vaterlande durch gute ökonomische Lage und durch Wohltätigkeit hervorragen und für den Gesamtaufbau der Juden von grösster Bedeutung sind. Wird ein Gelehrter mit seiner Familie in den ersten Teil nur aufgenommen, wenn es ihm gelungen ist, Weltruf zu erlangen, so sind zur Aufnahme in den zweiten Teil die Gelehrten samt ihren Geschlechtern legitimiert, deren Ruf nicht so weit gedrungen ist, die aber in stiller Arbeit Hervorragendes geleistet haben. Hier wären insbesondere die Familien aufzuführen, aus denen anerkannte rabbinische Gelehrte hervorgegangen sind; ferner die Familien von Männern, die sich in hohen Beamten- oder Offizierstellungen oder als Geistliche ausgezeichnet haben. Auch Künstler, deren Wirkungskreis auf ihr Vaterland begrenzt blieb, müssten hier Aufnahme finden. Schliesslich sollen auch diejenigen Familien einen Platz an dieser Stelle beanspruchen dürfen, die sich durch Errichtung von Stiftungen dauernd verdient gemacht haben. Die Zahl der aufzuführenden Personen macht verschiedene Teilungen notwendig. Die Familien wären iach ihren Wohnsitzen zu ordnen. Das jüdische Patriziat der Städte Berlin, Frankfurt a. M. und Hambarg wäre in je einem gesonderten Bande zu behandeln. Ebenso müssten die übrigen Familien nach ihren Provinzen und Heimatstaaten getrennt werden. Innerhalb der Bände sind, durch die Dauer der Ansässigkeit bedingt, chronologische Untei abteilungen anzulegen.