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Ost und West · 1912-06-01 · Heft 6 (Juni 1912) · p. Seite 591 - 592

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Journal
Ost und West
Volume
12 (1912)
Issue
Heft 6 (Juni 1912)
Article
Die Ereignisse in Fez
Date
1912-06-01
Page
Seite 591 - 592 (sequence 6)
Language
German
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591 Mitteilungen der Alliaiice Israelite Universelle: Die Ereignisse in Fez. 592 Die Schulen der Alliance in Marokko Knabenschule in Tetuan (2. Klasse) blick der durch Mord, Plünderung und Feuersbrunst zerstörten Heimstätten in ihnen weckt, sie werden sich doch in ihrem Mellah weniger verbannt und weniger elend vorkommen. Morgen Avird diese traurige Herde unschuldiger Opfer wieder in den Mellah einziehen, die mit ihrem Gut und Blut für die übrigen Europäer als Lösegeld gedient haben. Denn die Plünderung des Mellah, die niemand zu verhindern versucht hatte, hat die Wut der aufrührerischen Soldaten und des Röbels drei Tage lang beschäftigt und auf diese Weise das Europäerviertel vor der Endkatastrophe bewahrt. — Die wichtigste Frage, die bei der Rückkehr der Israeliten nach dem Mellah uns beschäftigen niuss, ist die Unterbringung aller jener Glaubensgenossen, die inzwischen durch Feuer oder die Hacke der Soldaten zerstörten Häuser bewohnt hatten. lieber tausend Israeliten werden in dem um ein Drittel verkleinerten Mellah obdachlos bleiben, das schon vor der Zerstörung nicht zur Unterbringung der gesamten jüdischen Bevölkerung ausgereicht hatte. Eine der ersten vorzunehmenden Hilfsarbeiten wird nach meiner Meinung darin bestehen müssen, den Israeliten von Fez ein grosses Terrain zu verschaffen, auf dem sie Hütten bauen können. Ich studiere augenblicklich diese Frage und habe dem Architekten unserer Kommission den Auftrag gegeben, einen Plan des Mellah und einen Plan des Terrains auszuarbeiten, das ich für die Gemeinde verlangen will. Sie sprechen in Ihrem Telegramm *von der Organisierung der Wiederherstellungsarbeiten. Diesem edlen Zweck müssten alle unsere "Bemühungen dienstbar gemacht werden. Was auch die Öffentliche Wohltätigkeit tun mag, sie wird niemals das ungeheure Unrecht wieder gut machen können, das den Juden angetan worden ist. Diese müssen jetzt als ihr Recht A'on der Regierung den Ersatz desbeträchtlichen Schadens verlangen, der ihnen an Leben, an Grund- und an» derem Besitz zugefügt worden ist. Und was man auch sonst für sie tun möge — wer kann ihnen je die Todesangst der drei Mord- und Plünderungstage, die Leiden der Flucht, die Trauer bei der Rückkehr in die verwüsteten Heimstätten, den Kummer um die verlorenen Angehörigen vergüten £ Sicherlich wird eine Kommission zur Zahlung des Schadenersatzes an die Opfer der Plünderungen ernannt werden. Den Untertanen der ausländischen Mächte werden die von ihnen angemeldeten Ansprüche gewährt werden. Unsere Pflicht wird es nun sein, als Verteidiger der Juden aufzutreten, die marokkanische Untertanen sind, und auch für sie die gleichen Massregeln zu verlangen. Wir müssten unsere Ersatzansprüche für materielle Verluste und persönliche Schädigungen in der Form stellen, dass unserer Ge- Dic Schulen der Alliance in Marokko. Mädchenschule in Tetuan (2. Klasse).

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