Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1912)
- Article
- Die Juden und die deutschen Universitäten
- Date
- 1912-05-01
- Page
- Seite 431 - 432 (sequence 8)
- Language
- German
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Theodor Zlocisti: Die Juden und die deutschen Universitäten. 432 Und contre coeur waren ihr zumal die jüdischen Professoren, Erzieher und Richter. Mit einer — überraschenden! — Hartnäckigkeit hatte der Rabbiner von Münster S u t r o Jahr für Jahr die Anwendung der Verfassung auf die Juden gefordert. Da gab es in der Kammer heftige Debatten, in denen sich der Knechtssinn austobte und die zottige Männerbrust der Liberalen Atemgymnastik trieb. Phrasien wurde um Provinzen bereichert. Die Wirklichkeit engte ihre Grenzen ein! Reaktionäre und verfassungstreue Minister lösten sich ab: aber sie hatten die gleiche Meisterschaft in der „Kontinuierung der Rechtsentwicklung f. Die Aktenweisheit erdrosselte den Geist der Verfassung. Im Zeitalter des Absolutismus konnte schon ein „Anfänger" die Juden mitsamt ihren Forderungen platt an die Wand drücken. Die konstitutionelle Aera heischte für solche Künste Klugheit, Geschicklichkeit und die Brusttöne der Ueberzeugung: für die Zulassung der Juden zu den Hochschulämtern ist in den Ausführungen der Minister jener Regierungsstandpunkt niedergelegt, der allein die heutige Situation in Neudeutschland verständlich macht. Aus einer Rede von Moritz Veit in der 41. Sitzung des Abgeordnetenhauses (24. April 1860) erfahren wir: „Ihren Höhepunkt hatte die Reaktion erreicht, als vom Ministertische aus erklärt wurde: es bed ü r f e gar nie h t der Aufhebung des Artikels 12, man könne sich auch ohne eine solche be helfen; man würde den A r t i k e 1 12 eben so deuten, d a s s er unausgeführt b 1 i e b e.ee Die Technik dieser Deutungen war das Jonglieren mit Art. 4 und Art. 14 der Verfassung. Art. 4 fügt an den Satz von der Gleichheit aller Preussen vor dem Gesetz die Bemerkung: ,,Die öffentlichen Aemter sind unter Einhaltung der von den Gesetzen festgesetzten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Von den Einrichtungen, die mit den Religionsübungen im Zusammenhang stellen, spricht Art. 14. Das Richteramt war an die Abnahme des konfessionellen Eides geknüpft; und die Universitäten Hessen sich — trotzalledem! — bei einiger Begabung aus ihren Statuten heraus wenigstens als eine Spielart von Religionseinrichtungen — zurichten. Bethmann HohWeg konnte noch einen Schritt weiter wagen. Hält er sich auch in gemessener Distanz vom Prinzip des christlichen Staates: das Christentum als Prinzip der Gesittung und Kultur und daher als treibende Kraft der Erziehung kann er nicht opfern. Er will im Gegensatz zu Veit, der in dem sittlichen religiösen Geist das Gemeinsame von Jude und Christ sieht, ,,nicht so wohlfeilen Kaufes, den Kern unserer Gotteslehre darangeben/* Das wesentlich Unterscheidende ist ihm das persönliche Verhältnis, in welchem alle, die sich Christen nennen, zu dem Erlöser stehen." Die intellektuelle Befähigung kann ihm darum höchstens für naturwissenschaftliche Lehrfächer in Betracht kommen. Entscheidend sei aber das religiöse Bekenntnis, weil „eine Einheit des Denkens, Fürwahrhaltens und des Glaubens schlechterdings durch die menschliche Natur geboten ist." Wenn deutsches Wissen und deutsches Wesen geschaffen ist durch die aus dem Christentum entwickelten Kräfte, ist es eine Feigheit, sich hinter dem Allgemeinmenschlichen zu verkriechen, und ein Widerspruch, an dieser also bedingten deutschen Kultur als Jude erziehlich mitzuschaffen. Bethmann dürfte sich dessen rühmen, nachdenklichen und ringenden Juden diesen Gegensatz bewusst gemacht und ihnen die Ruhe der Seele und die Einheit im Geiste gegeben zu haben. . . Die Wucht dieser Anschauungen und Tendenzen hat in den Jahrzehnten keine Abschwächung erfahren. Alle Gegenarbeit in Worten und Werken ist wirkungslos geblieben. Selbst die wohlwollendsten Reskripte lassen nur die Festigkeit des Prinzips erkennen. Die Ausnahmen sind heimliche Gnade, nach aussen: Konzession. Der Geist des Ministeriums hat seine Pflegstatt in den Fakultäten gefunden. Wegen der Juden hätte Eichhorn nicht die Anstrengung gebraucht, um die ministerielle Unabhängigkeit und Machtvollkommenheit in der Ernennung ,,geeigneter" Ordinarien gegenüber den Parteieifersüchteleien der Fakultäten durchzusetzen und für die Zukunft zu sichern. Die Voten der Universitäten zeigten ihm — was nur theoretische Menschen nicht begreifen: dass die formale Anerkennung von Rechtstatsachen nicht identisch ist mit der inneren Ueberwindung von Antipathien. Was die Liebe freudig gibt,muss der „Gerechtigkeit" erst gewaltsam entrissen werden. Auf die Grösse dieser Gerechtigkeit in den Fakultäten war Verlass. Und das Ergebnis? Der „Verband der deutschen Juden" hat es mit nüchternen Zahlen festgestellt.*) Sie sollen reden. Darum vermeidet die Analyse jedes laute Wort. Die Verbitterung ist fast zur Resignation gemildert. Recht und Billigkeit und Staatsinteresse werden angerufen. Aber das Recht,' die Verfassung vom 3. Juli 1869 (das Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung), werden nicht einmal erwähnt. Das ist gut so: es kann kein Mensch gezwungen werden, sich lächerlich zu machen. . . Der Tatbestand, extrahiert aus den Zahlen für die Wintersemester 1874/75, 1889/90, 1909/10, sagt deutlicher, als alle Reskripte und Verordnungen, dass die ^entralverwaltungen von der Verfassung vorsichtigen Gebrauch machen. Die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts herausgearbeiteten Grundsätze stehen wie ein rocher de bronce in den Sturmfluten der neuen Entwicklungen. Preussen in Deutschland voran. Die in unserer Studie historisch verfolgten Richtlinien preussischer Universitätsdoktrinen haben keine spezifische Richtung. Sie sind Paradigma. Die Einheit Deutschlands, gefährdet durch die Tradition und partikularistische Neigung, wird durch differenzielle Behandlung der Juden und ihrer ragenden Männer nicht bedroht. Auch ohne ein Reichskultusministerium ist die Homogenität gewährleistet. Und gesichert, ob nun die Volksstimmung als liberales Wässerlein, oder als antisemitische Schlammflut die Pflegstatt des Geistes umspült. Münster, Würzburg, *) Die Zurücksetzung der Juden an den Universitäten Deutschlands. Denkschrift im Auftrage des Verbandes der deutschen Juden gefertigt von seinem ersten Schriftführer Justizrat Bernhard Breslauer. Berlin 1*911 (22 S.)