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Ost und West · 1909-12-01 · Heft 12 (Dezember 1909) · p. Seite 753 - 754

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Journal
Ost und West
Volume
9 (1909)
Issue
Heft 12 (Dezember 1909)
Article
Die Israeliten in Russland
Date
1909-12-01
Page
Seite 753 - 754 (sequence 3)
Language
German
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733 Mitteilungen der Alliance Israelite Universelle: Die Israeliten in Eussland. 754 Juden einer weiteren Prüfung durch eine Kommission unterzogen werden solle, die unter dem Präsidium des Staatssekretars Grafen Pahlen gebildet wurde. Die Bekanntmachung dieser provisorischen Gesetze vom 3. Mai 1882, die den Juden Kauf und Pacht von Grundbesitz in den Dörfern des Niederlassungsbezirks untersagte, bildet einen Merkstein in der Geschichte der Judenfrage und war der Ausgangspunkt der ganzen folgenden Beschränkungsgesetze. Das Gesetz vom 5. Dezember 1886 begrenzt die Zulassung der Juden in den Unterrichtsanstalten; das Gesetz vom 8. November 1889 beschränkt die Zahl der jüdischen Advokaten. Zu Anfang des Jahres 1890 beschränkte ein anderes Gesetz ihre Zahl in den Aktiengesellschaften. Ein kaiserlicher Ukas vom 28. März 1891 verbot den jüdischen Handwerkern, sich in Stadt und Gouvernement Moskau niederzulassen. Auf Bericht des Staatsrats am 11. Juni 1891, vom Zaren gebilligt, wurde den Juden verboten, urbares Land im Weichselgebiet zu erwerben, zu pachten, anzupflanzen oder auszubeuten. Ein Gesetz vom 18. Juni 1892 beschränkte das Niederlassungs- und Wohnrecht der Juden in den Gebieten von Kuban und Twer; ein Gesetz vom 3. Juli desselben Jahres beschränkte ihr Recht, an der Naphthaindustrie sich zu beteiligen. Ein kaiserlicher Ukas vom 15. Oktober 1892 untersagte den Juden, die der Militärpflicht genügt hatten, in Stadt und Gouvernement Moskau zu wohnen. Am 24. Mai 1893 wurde die Stadt Yalta von dem Niederlassungsgebiet getrennt. Am 21. Juli 1895 wurde die Verpflichtung, mindestens 50 Werst von der Grenze entfernt zu wohnen, auch auf die diplomierten und privilegierten Israeliten ausgedehnt. Am 13. November 1897 wurde die den jüdischen Studierenden erteilte Erlaubnis, in Moskau die medizinischen und pharmazeutischen Kurse zu hören, und die den jungen Mädchen gegebene Genehmigung, sich auf den Hebammenberuf vorzubereiten, aufgehoben. Ein Beschluss des Ministerrats am 22. November 1899, vom Landesherrn genehmigt, bestimmte, dass zur Einschränkung des schädlichen Uebergewichts der Juden im Handel von Moskau die jüdischen Kaufleute erster Gilde fernerhin in die kaufmännische Körperschaft nur eintreten dürften auf Grund einer vom Finanzminister nach günstigem Bericht des Generalgouverneurs von Moskau erteilten Erlaubnis. Im Jahr 190 > wurde verboten, in die ordentlichen genealogischen Verzeichnisse die Namen der Juden einzutragen, die das Patent erblichen Adels erhalten hatten. Jim Gesetz vom 14. Dezember desselben Jahres schränkte die Verhältniszahl der nichtchristlichen — jüdische eingeschlossen — Mitglieder der Kommunalverwaltung ein. Endlich haben Eure Majestät geruht, nach Prüfung der Berichte der Gouverneure von Smolensk, Nischni-Nowgorod und Pskow aus den Jahren 1898—1900 die Meinung auszusprechen, dass die Entwicklung der jüdischen Landwirtschaft in den inneren russischen Gouvernements nicht wünschenswert sei. Demgemäss wurde am 10. Mai 1903 einer Entscheidung des Ministerrats die kaiserliehe Genehmigung erteilt, wonach in allen zum Ansiedlungsbezirk nichtgehörigen Provinzen untersagt wurde, mit Juden Immobil-Kaufverträge ausserhalb der Städte oder Hypothekar-Verträge abzuschliessen. Gleichwohl war der Gedanke einer vollständigen Revision der auf die Juden bezüglichen Gesetzgebung nicht aufgegeben. Die am 4. Februar 1883 unter dem Vorsitz des Grafen Pahlen eingesetzte Kommission untersuchte die Judenfrage gründlich und kam zu dem Schluss, dass „das System von Ausschliessungs- und Einschränkungsbestimmungen sich als veraltet und unanwendbar erwiesen habe, und dass demgemäss andere, will sagen, entgegengesetzte Grundsätze angenommen werden müssten." Die Kommission sprach ihre Meinung dahin aus, dass „die modernen Anforderungen die Beseitigung einer Spezialgesetzgebung für die Juden und ihre schrittweise Emanzipierung notwendig gemacht haben, die die Juden auf das Niveau aller Untertanen des Reiches brächte." Die Beschlüsse der Kommission wurden dem Minister des Innern, Grafen Tolstoi, unterbreitet, der am 18. November 1888 von dem Landesherrn die Ermächtigung erhielt, dem Ministerrat einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der die von der praktischen Notwendigkeit vorgeschriebenen Zusätze und Verbesserungen zu den provisorischen Gesetzen vom 3. Mai 1882 enthalten sollte. Infolge eines Berichts des Gouverneurs von Kiew, der diese ganze Beschränkungs-Gesetzgebung missbilligte, gab Zar Alexander III. den Befehl: „Man muss diese Gesetzgebung revidieren." Ebenso haben Eure Kaiserliche Majestät am 7. Dezember 1895 dem Minister des Innern vorzuschreiben geruht, er solle einen Bericht über die Frage der Aenderungen und Ausdehnungen der provisorischen Gesetze vom 3. Mai 1882 vorbereiten und diesen Bericht Eurer Majestät vorlegen. In Gemässheit dieser Vorschrift lenkte der damalige Minister des Innern, Geheimrat Goremykin, die Aufmerksamkeit des Ministerrats darauf, ob es nicht rätlich sei, vorweg bei den Lokalbehörden eine Enquete über die Frage zu veranstalten. Die Minister billigten diesen Vorschlag am 11. Februar 1897. Die Berichte der General- und anderen Gouverneure wurden durch eine Spezialkommission geprüft, die im Jahr 1889 unter dem Präsidium des Senators Baron Uexküll von Hildenband eingesetzt worden war. Die Berichte der lokalen Behörden zeigten, dass die einschränkenden Bestimmungen der Maigesetze von 1882 eine ausserordentliche Anhäufung der jüdischen Bevölkerung in den Städten des Niederlassungsgebiets hervorgerufen hatten, dass sich infolgedessen eine Herabsetzung des Lohns für Handarbeiter und eine Verschärfung der Konkurrenz bei den Kaufleuten und Handwerkern gezeigt habe. In weiterer Folge sei die wirtschaftliche Lage des ärmsten Teils der jüdischen Bevölkerung über die Massen elend geworden. Es habe sich eine Klasse erbitterter jüdischer Proletarier gebildet, die für ihre Kräfte keine Verwendung hatten. In dem Niederlassungsgebiet, wo unter den Juden bereits ein Geist der Feindseligkeit gegen den Staat herrsche, entständen revolutionäre Bewegungen, die u. a. zur Bildung einer geheimen jüdischen Gesellschaft, bekannt unter dem Namen der „Bund", geführt hätten und durch Mordtaten und politische Verbrechen sich bemerkbar machen. Um die Städte des Niederlassungsgebiets von der allzu grossen jüdischen Bevölkerung zu befreien, stellte der Ministerrat mit kaiserlicher Genehmigung am 10. Mai 1903 ein Verzeichnis der ländlichen Ortschaften des Ansiedlungsgebiets auf, für die unter Abschaffung der Gesetze vom Mai 1882 den Juden das Recht freier Niederlassung gewährt werden solle. Der Minister des Innern wurde von seinen Kollegen beauftragt, die Liste zu erweitern. In Uebereinstimmung mit dieser Entscheidung wurde am 9. Dezember 1903 und am 1. November 1905 eine neue Liste aufgestellt, in der die Gesamtzahl der den Juden zugewiesenen ländlichen Ortschaften 291 beträgt.' Die von dem Ministerrat am 10. Mai 1903 eingeführte Reglementierung bildete nach langer Unterbrechung die erste Massnahme zugunsten der Juden. Als Herr v. Plehwe die Leitung des Ministeriums des Innern übernahm, machte die Frage der Revision der Judengesetzgebung einen weiteren Schritt vorwärts. In den Vorschlägen, die er 1904 den Ministern . unterbreitete, sagte der Minister des Innern, dass die in verschiedenen Zeiten und aus einander widersprechenden Gründen erlassenen Judengesetze nicht im Einklang miteinander seien und der Klarheit entbehrten. Sie hätten daher seitens der Regierungsbeamten die abweichendste Auslegung erfahren, wie aus manchen Klagen Privater hervorging. Die Auslegung dieser Gesetze war bald streng, bald milde. Bald wurde alter Brauch durchbrochen, bald wurden entgegengesetzte Entscheidungen getroffen. Die hieraus sich ergebenden Missstände hatten die Regierung oft auf den Gedanken gebracht, dass es nötig sei, an eine allgemeine Revision der Judengesetze heranzutreten; aber jedesmal begegnete die Ausführung den mannigfaltigsten Schwierigkeiten. Doch gerade die wachsenden Schwierigkeiten in der Handhabung der Gesetze und der Wechsel in den Existenzbedingungen Hessen die Notwendigkeit einer Revision immer dringlicher erscheinen. Zu dem Ende wurde die Spezialkommission unter dem Präsidium des früheren Gouverneurs von Charkow, Fürsten Obelensky, eingesetzt. Bei dem Tod Plehwes wurde die Lösung der Frage neuerdings vertagt. Unabhängig aber von der allgemeinen Revision der Judengesetze hatte Plehwe für nützlich erachtet, aus Gründen der Gerechtigkeit und der öffentlichen Ordnung ohne weitere Verzögerung einige Kategorien der jüdischen Bevölkerung von den bedrückenden Bestimmungen zu befreien, von denen sie durch die Undeutlichkeit des sie betreffenden Gesetzes textes be-

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