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Ost und West · 1909-12-01 · Heft 12 (Dezember 1909) · p. Seite 723 - 724

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Journal
Ost und West
Volume
9 (1909)
Issue
Heft 12 (Dezember 1909)
Article
Die Juden in den Ostmarken
Date
1909-12-01
Page
Seite 723 - 724 (sequence 8)
Language
German
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723 Justizrat Wplff, Lissa: Die Juden in den Ostmarken, 724 In den späteren Kriegen haben sich diese Erfahrungen vollauf bestätigt. Trotz alledem werden die Juden von allen Offizierstellen, sogar des Beurlaubtenstandes, in Preussen tatsächlich ausgeschlossen. Was die Juden dem Preussischen Staat in der Kommunalverwaltung geleistet haben, ist bereits erwähnt. Hier sei noch darauf hingewiesen, wie sie für alle idealen Bestrebungen der Städte, für Wohlfahrtspflege und Wohltätigkeitsan stalten, für Förderung des Gemeinwesens und des Wohlergehens ailer Bürger ihre Kraft, Zeit und Intelligenz uneigennützig eingesetzt haben, wie sie bei jedem Hilfswerk in der vordersten Reihe standen, und wie sie ihre Geldmittel für kommunale Einrichtungen in reichem Mass durch Stiftungen und in anderer Weise zur Verfügung gestellt haben, und zwar fast ausschliesslich mit der Bestimmung, dass die Vorteile dieser Zuwendungen der gesamten Bevölkerung ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses zugute kommen sollten. Allen Bestrebungen des Staates auf Hebung der Bildung, allen Bestrebungen auf Förderung von Kunst und Wissenschaft waren die Juden in den Ostmarken mindestens in dem Mass zugängig wie die übrige Bevölkerung. Ja, man kann widerspruchslos behaupten, dass sie dem weitaus grössten Teil der Bevölkerung hierin voraus waren. Dabei erfuhren sie von Staat und Gesellschaft eine Zurücksetzung, die sie geradezu zur Isolierung verdammte. Daran war wesentlich der Kastengeist des Beamtentums schuld. Es ist bezeichnend, was der Verfasser von „Ostmärkische Städtepolitik", Seite 8, über den Kastengeist eines Teiles der Beamtenschaft sagt. Er führt ihn zurück auf „das so festgezimmerte Gerüst der preussischen Beamtenhierarchie und auf den Stolz, mit dem sich jeder — auch der in untergeordneten Stellungen befindliche — Beamte als Träger der Staatshoheit fühlt." Er bezeichnet aber die Klagen über den Kastengeist als „querelles allemandes", und meint, sie würden im Nationalkampf von selbst zurücktreten, „zumal die ganze nichtbeamtete deutsche Bürgerschaft wirtschaftlich mehr oder weniger von den Beamten abhängig ist und auch aus diesem Grund auf ein gutes Verhältnis mit ihnen bedacht sein wird." Die Offenheit des Verfassers ist erstaunlich und erfreulich. Er meint, die deutsche Bürgerschaft werde sich die aus dem Kastengeist entspringende geringschätzige Behandlung je länger desto mehr gefallen lassen und gefallen lassen müssen, denn sie lebe von den Beamten, müsse mit ihnen gehen und werde solche „Bagatellen", wie Klagen über gesellschaftliche Zurücksetzung, verstummen lassen. Man weiss nicht, worüber man sich mehr wundern soll: über den in den angegebenen Worten zum Ausdruck kommenden Beamtenhochmut oder über die Unkenntnis der Seele der nichtbeamteten Bürgerschaft. Die Klagen über den Kastengeist werden erst dann aufhören, wenn die Beamtenschaft es über sich gewonnen hat, sich in die Kreise der Bürger einzureihen und die Bürgerschaft nicht als einen unter ihr stehenden Volksteil zu betrachten und zu behandeln. Vor allem aber war es auch der offene und versteckte Antisemitismus, der die Juden der Ostmarken beschwerte. Lange Zeit hindurch fanden Beamte der Ostmarken es für richtig, mit ihren jüdischen Kollegen oder mit gleichgebildeten Akademikern nicht zu verkehren, — besonders taten sich hierin die Assessoren und Referendare hervor — und die vorgesetzten Behörden sahen sich nicht veranlasst, zu einer Aenderung dieses Verhaltens anzuregen. Aber freilich: wenn der Staat trotz aller Anerkennungen ihrer Leistungen die Juden deshalb zurücksetzte, weil sie Juden waren, so kann es nicht wundernehmen, wenn das Beamtentum, wo es konnte, auch seinerseits die Juden vernachlässigte und geringschätzig behandelte. Wenn aber dem gegenüber behauptet wird, dass die Juden sich zurückzögen und absonderten, so ist das eine schreiende Ungerechtigkeit. Denn die Juden haben das Bedürfnis, mit allen Bevölkerungsklassen einträchtig und gesellig zu verkehren und jeden Unterschied des Glaubens auch in gesellschaftlicher Beziehung vermieden zu sehen. Dass die Juden im Staat zurückgesetzt und als Bürger zweiter Klasse behandelt werden, dass ihnen zahlreiche Beamtenstellen überhaupt nicht zugängig gemacht werden, dass sie als Richter erst bei einem höheren Dienstalter angestellt werden, als ihre christlichen Kollegen, dass sogar für die Ernennung eines Juden zum Notar andere Bestimmungen gelten als für einen Christen, ist oft genug erörtert. Auch die freien Berufsstände, wie Rechtsanwälte, Aerzte, Zahnärzte, Apotheker werden bei Erteilung amtlicher Aufträge gegenüber christlichen Berufsgenossen zurückgesetzt, ja, es werden christliche Rechtsanwälte und Aerzte an manche Orte, an denen jüdische Personen gleicher Stellung sich befinden, zu dem ausgesprochenen Zwecke geschickt, um dort das Deutschtum zu vertreten. Als ob die Juden, weil sie Juden sind, nicht Repräsentanten des Deutschtums wären! Ja, man gibt, wie der Verfasser von „Ostmärkische Städtepolitik", Seite 3, frei bekundet, den christlichen Anwälten und Aerzten sogar Unterstützung aus Staatsmitteln, und gibt ihnen damit einen materiellen Vorsprung vor ihren jüdischen Kollegen, die infolgedessen mitunter das Feld räumen müssen. Wenn die Juden durch die Massnahmen der Regierung und das Verhalten der Beamten aus den Ostmarken immer mehr verdrängt werden, weil ihnen der Boden für ihren Lebensunterhalt eingeschränkt und entzogen wird, und weil die gesellschaftlichen Verhältnisse bei ihnen Bitterkeit und Unbehagen hervorrufen, so versucht man sie noch ins Unrecht zu versetzen, indem man ihnen Mangel an Bodenständigkeit vorwirft. Wie unbegründet dieser Vorwurf ist, weiss jeder, der die Verhältnisse kennt. Bodenständig sind in den Ostmarken die wenigsten Bevölkerungselemente, am wenigsten allerdings die Beamten. Wenn der Verfasser der Schrift „Ostmärkische Städtepolitik" dies von den höheren Beamten sagt (Seite 33—34), so ist das nicht ausreichend, es gilt auch von den anderen Beamten. Wenn es eines Beweises hierfür bedarf, so genügt der Hinweis auf die Ostmarkenzulage. Relativ am meisten Wurzelfestigkeit haben

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