Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1909)
- Article
- Die Juden in den Ostmarken
- Date
- 1909-12-01
- Page
- Seite 721 - 722 (sequence 7)
- Language
- German
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721 Justizrat Wolff, Lissa: Die Juden in den Ost marken. 722 Ueberzeugung nach der Erfolg nicht ausbleiben. Vor allen Dingen aber wird es begreiflich erscheinen, dass die Juden einer Politik und Vereinsbestrebungen fernbleiben, die ihrem Erfolg nach absichtlich oder unabsichtlich auf die Schädigung oder Vernichtung der Existenz der Juden in den Ostmarken gerichtet sind. Die Ansiedlungstätigkeit der Regierung an sich ist von den Juden stets als ein hohes Kultnrwerk anerkannt worden. Die ausserordentliche Uebertreibung des Genossenschaftsprinzips aber, die mit der Schaffung der Ansiedlungsgüter Hand in Hand ging, hat zur Vernichtung zahlreicher Existenzen und zur Gefährdung der Existenzmöglichkeit ganzer Gemeinden geführt. Wenn der Verfasser der Schrift „Ostmärkische Städtepolitik", Seite 6, die Zeit für nicht mehr fern erklärt, in der man in den Ostmarken „endlich" deutsche Politik ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen der Juden macht, und wenn er die Mittel zur Verdrängung der Juden in seiner Schrift angibt, sollte er sich nicht darüber wundern, wenn die Juden darin eine Bestätigung dafür finden, dass sie in dem Ostmarkenverein nicht ihre Freunde, sondern ihre Feinde zu suchen haben, und dass die Stellung, die sie zu ihm eingenommen haben, wohlberechtigt war. Der Verfasser der Schrift macht die Juden für die Misserfolge der Ostmarkenpolitik verantwortlich. Das kann nicht wundernehmen. Es ist vielmehr verwunderlich, dass noch niemand vor ihm diesen Gedanken ausgesprochen hat. Denndietränenreiche Geschichte der Juden lehrt, dass für alles Uebel, das einem Staat begegnete, und für das er keine Abhilfe wusste, noch immer „die Juden" verantwortlich gemacht wurden, und dass politische und soziale Ignoranz zu allen Zeiten in dem Juden ihren Prügelknaben zu finden wusste n. Der Verfasser braucht sich auf das von ihm erfundene „Auskunftsmittel" der Austreibung der Juden wahrlich nichts einzubilden: Es ist schon fast zwei Jahrtausende alt, ohne dass es deshalb freilich als ehrwürdig zu bezeichnen wäre. Es ist tieftraurig, dass eine solche Gesinnung von einem deutschen Beamten einem Teil der deutschen Bevölkerung gegenüber zum Ausdruck kommt — eine Gesinnung, die er nicht einmal den Polen gegenüber zu äussern wagt. Es ist deshalb nicht daran zu zweifeln, dass die Gesinnung und Vorschläge des Verfassers von der Regierung, deren Beamter er ist, nicht geteilt werden; es darf aber auch verlangt und erwartet werden, dass die Regierung dies in unzweideutiger Weise zum Ausdruck bringt. Wenn die Juden auch nichts weiter getan hätten als Deutsche zu sein, sich als Deutsche zu bekennen und zu betätigen, und mit den Deutschen gemeinschaftlich für die Ausbreitung deutscher Sprache, deutscher Gesinnung und deutscher Gesittung zu kämpfen, so wären sie schon dadurch allein zu dem Verlangen berechtigt, gegen derartige Anfeindungen seitens der übrigen Deutschen und namentlich seitens eines Vertreters der Regierungspolitik in den Ostmarken geschützt zu sein. Aber die Juden der Ostmarken haben auch zu jeder Zeit in Liebe und Treue zu König und Vaterland und zum Deutschen Reich gestanden. Sie haben, wenn das Vaterland rief, mit gleichem Mut und mit gleicher Tapferkeit wie die übrigen Deutschen im Kriege gekämpft. Freilich war es ihnen nicht vergönnt, an den Freiheitskriegen teilzunehmen, da die Ostmarken zu jener Zeit zum Herzogtum Warschau gehörten. Aber es ist für die Bewertung des gesamten Judentums von Bedeutung, was die Juden des Preussischen Staates geleistet haben, als durch das Gesetz vom 9. Februar 1813 das ganze Volk zu den Waffen gerufen und hinsichtlich der Juden keine Ausnahme gemacht wurde. Die Söhne der wohlhabendsten jüdischen Familien gingen mit dem Beispiel freiwilliger Ergreifung der Waffen voran, und alle fochten und bluteten mit eben der Ausdauer, eben der Treue, wie andere Staatsbürger. — Jüdische Aerzte und Wundärzte setzten ihr Leben den Gefahren der Hospitäler aus. Jüdische Frauen und Mädchen scheuten keine Anstrengungen, keine Gefahren, um den Verwundeten Trost und Hilfe angedeihen zu lassen. Alle israelitischen Bürger haben durch die zahlreichsten freiwilligen Geldopfer Beweise der Anhänglichkeit an König und Vaterland gegeben. Dabei hatte man zu jener Zeit im Preussischen Staat und noch lange Zeit hindurch die Juden aus religiösen und sonstigen Gründen für unfähig zum Kriegsdienst erklärt und von ihnen das Rekrutengeld gefordert. Man hatte diesen Standpunkt festgehalten, obgleich die Juden wiederholt auf ihr Recht hinwiesen, der Militärpflicht genügen zu dürfen. Als Grund für die ablehnende Haltung der Regierung kann man nur die Tatsache ansehen, die man auch sonst vielfach bis in unsere Tage beobachten kann: dass man die Juden nicht kennt oder sie verkennt. Ihre Fähigkeit zum Kriegsdienst ist ihnen spät, aber authentisch belegt. Die als Beilage des Entwurfs zum preussischen Judengesetz vom 23. Juli 1847 beigefügte Denkschrift des Ministers des Innern über die Ausdehnung der Militärpflicht auf die Juden besagt, dass die Juden im Militärstand ihren Pflichten ohne Ausnahme nachgekommen seien, und es ist als Ergebnis der angestellten Erhebungen wörtlich folgendes ausgesprochen: „Fasst man den Inhalt dieser Ermittlungen zusammen, so darf man als erfahrungsmässiges Resultat annehmen, dass die Juden des preussischen Heeres von den Soldaten der christlichen Bevölkerung im allgemeinen nicht erkennbar unterschieden sind, dass sie im Kriege gleich den übrigen Preussen sich bewährt, im Frieden den übrigen Truppen nicht nachgestanden haben; dass insbesondere die jüdischen Religionsverhältnisse nirgends als ein Hindernis beim Kriegsdienst vorgetreten sind/4