Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1909)
- Article
- Die Juden in den Ostmarken
- Date
- 1909-12-01
- Page
- Seite 725 - 726 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2583875-2583980-2583992-2600302--09874-2600350- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
725 Justizrat Wolff, Lissa: Die Juden in den Ostmarken. 726 die Juden, wie von allen Kennern der Verhältnisse anerkannt wird; aber es ist natürlich, dass man nur da bleibt, wo es einem erträglich geht, und wo die Verhältnisse nicht unleidlich werden. In den Ostmarken aber werden die Verhältnisse für die Juden unerträglich, weil die Juden der Puffer zwischen zwei wirtschaftlichen Gewalten sind und weil, wie Bernhard — ein vorzüglicher Kenner der Ostmarken — sagt, der Kampf der Organisationen um die Beseitigung des agrarischen Zwischenhandels durch teils offen, teils heimlich antisemitische Strömungen verstärkt wird. (Seite 19.) Es wird Aufgabe der Staatsregierung sein, dahin zu wirken, dass zunächst der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zurücksetzung der Juden ein Ende gemacht wird. An ihr liegt es, das Genossenschaftswesen einzudämmen, indem sie es nicht mehr durch ihre Autorität und durch materielle Unterstützung fördert, an ihr wird es sein, Sorge dafür zu tragen, dass die Juden nicht ständig ungerechtfertigten Angriffen ausgesetzt werden; dann werden die Juden in den Ostmarken wurzelfest bleiben. Mit Recht sagt der Geh. Oberregierungsrat Streckfuss, der Verfasser der Vorarbeiten zum Judengesetz von 1847 und ein Mann von streng konservativer Gesinnung: „Die Brust des Juden ist nicht anders organisiert als die des Christen. Das Land, wo er geboren ist, und wo er sein Glück findet, ist seine Heimat. Fühlt er sich in seinem Geburtslande fremd, so kann der Grund nur darin liegen, dass man ihn als Fremden behandelt und das heimatliche Gefühl in ihm nicht aufkommen lässt." Das möge auch der Verfasser von „Ostmärkische Städtepolitik" beherzigen. Er möge die geschichtlich feststehende Tatsache bedenken, dass überall da, wo man den Juden den Aufenthalt im Land unmöglich gemacht hat, solche Landstriche nicht gediehen, sondern verödet sind. Er möge bedenken, welche Fülle von schöpferischer Kraft, von rühriger und geschickter Tätigkeit und von geistiger Bedeutung dem Land durch die Abwanderung der Juden verloren geht. Er möge aber auch bedenken, was die letzten Jahrzehnte gelehrt haben: dass an die Stelle des abwandernden Juden nicht etwa ein anderer Deutscher tritt, sondern ein Pole, und dass hierin mit dem von ihm vorgeschlagenen Mittel schwerlich wird geholfen werden können. Das Ideal, das ihm vorschwebt, ist: das Land des immer mehr zunehmenden Beamtentums und des von ihm wirtschaftlich abhängigen Bürgertums. (Seite 8.) Die Deutschen der Ostmarken würden sich also, wenn dieses Ideal erreicht würde, aus einer Bevölkerung zusammensetzen, die zu einem Teil vom Staat, zum anderen Teil von dem Beamtentum ernährt wird, von einer Bevölkerung also, die direkt und indirekt an der Krippe des Staates ihre Nahrung findet. Dass eine, solche Bevölkerung aber den wirtschaftlichen und damit den nationalen Kampf mit den Polen nicht aufnehmen kann, versteht sich von selbst. Nur die wirtschaftliche Selbständigkeit kann wirtschaftliche Kraft erzeugen, und nur die wirtschaftliche Kraft wird Selbstbewusstsein und Widerstandsfähigkeit im nationalen Kampf geben. Keine staatliche Hilfe kann das Machtmittel der Selbständigkeit ersetzen. Dabei sei hervorgehoben, dass die Juden niemals für sich staatliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Sie haben freilich verlangt, dass die für die Allgemeinheit bestimmten Mittel nicht anderen gewährt werden, die damit vor ihnen einen Vorsprung im wirtschaftlichen Wettbewerb erlangen. Aus diesem Grund haben sie auch nicht die Genossenschaften als solche bekämpft. Ihr Kampf hat sich vielmehr dagegen gerichtet, dass der Staat mit seiner Autorität und durch seine materielle Beteiligung die Genossenschaften gegenüber den selbständigen Gewerbetreibenden im Konkurrenzkampf immer mehr stärkte und zur Vermehrung der Genossenschaften beitrug. Dabei sei noch kurz erwähnt, was die Juden dem preussischen Staat in bezug auf Handel und Gewerbe geleistet haben. Sie waren bei der Einverleibung der Ostmarken fast der einzige Bevölkerungsteil, der den Handel im Land betrieb. Sie haben seit dieser Zeit ihre Kenntnis und ihre Geschicklichkeit für Hebung von Handel und Industrie eingesetzt und damit für die Schaffung eines gewissen Wohlstandes in jenen Landesteilen das meiste geleistet. Auf der anderen Seite kann gewiss nicht verkannt werden, wie segensreich der Preussische Staat für die Juden gewirkt hat. Er hat viel für die kulturelle und geistige Weiterentwicklung der Juden getan, er hat für die Hebung der Bildung durch Einrichtung von Schulen gesorgt, er hat sie in grösserem Mass den sogenannten nützlichen Gewerben zugeführt, er hat sie Kunst und Wissenschaft zugeführt, er hat die Möglichkeit geschaffen, dass die jüdische Jugend mit der christlichen zugleich erzogen werden konnte, er hat Religions- und Gewissensfreiheit geschützt, und er hat den jüdischen Gemeinden in erheblichem Umfang die Autonomie gewahrt. Vor allen Dingen aber hat er die Rechtsgleichheit in bürgerlichen Streitigkeiten und im Strafverfahren schon seit der Besitzergreifung als obersten Grundsatz aufgestellt und bewahrt. Ja, es kann sogar gesagt werden, dass der Staat den Juden vielleicht mehr Rechte gegeben hätte, wenn er nicht von den Parteien zu sehr beeinflusst worden wäre, denn es ist nicht zu leugnen, dass der Staat viel liberaler und gerechter ist als es die Parteien sind. Welches aber auch die Ursachen sein mögen dafür, dass den Juden ihr volles Recht noch nicht gewährt ist: der Staat kann sich nicht länger dem von dem Minister von Hardenberg in seiner Denkschrift von 1810 ausgesprochenen Verlangen entziehen, die Juden unbedingt den Christen gleichzustellen. Aber nicht durch Worte, sondern durch Taten. Die Verwaltungsmassnahmen dürfen nicht weiter die gesetzlich festgelegten Rechte verkümmern oder gar ausser Kraft setzen. Der Buchstabe des Gesetzes m u s s endlich Wahrheit werden.