Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 11 (November 1909)
- Article
- Synagogen- und Gemeinde-Leben im Mittelalter
- Date
- 1909-11-01
- Page
- Seite 679 - 680 (sequence 3)
- Language
- German
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79 Leon Scheinhaus: Synagogen- und Gemeinde-Leben im Mittelalter. 680 Im späteren Verlauf, der Geschichte hat die deutsche rabbinische Schule, der in der Heimat jeder Luftzug versperrt worden war, ihr Zelt in Polen und Litauen, in Reussen und Volhynien aufgeschlagen; die zahlreichen von der Rhein- und Maingegend und den anderen westeuropäischen Zonen in die polnischen Provinzen eingewanderten Juden brachten nach Verlust ihrer Habe ihre teuersten Güter mit, die sie mit dem Leben verteidigten: ihre religiöse Ueberzeugung, ihre Talmudkenntnisse und die Sitte ihrer Väter, wie sie ihre Grossrabbiner, die Ordner und Bildner des elenden Volks, gepflegt und gefördert hatten. Von diesem Geist beseelt, entstand in Polen eine Institution, die weit umfangreicher und vollkommener war, als die berühmten Rabbiner-Synoden aus dem 12. und 13. Jahrhudnert in Nordfrankreich und Deutschland. Es ist dies die Vier-Länder-Synode (Waad-arbah-Arozoth), richtiger genannt, der jüdische Landtag in Polen oder polnischer Judentag, der, kurz gefasst, ein gesetzgebendes und gesetzauslegendes jüdisches Parlament in Polen durch zwei Jahrhunderte bildete und den Gemeinden ausserordentliche Einigkeit, Halt, Stärke und dadurch Ansehen nach innen und aussen verlieh. Die Gentrai- Organisationen der deutschen Juden im früheren Mittelalter erschienen bloss als Synoden, d. h. Versammlungen der geistlichen Gemeindevertreter, der Rabbiner, die auf Grund eigener Initiative operierten, Synoden, deren Bestimmungen, ohne einen streng juristischen Charakter zu haben, nur von der Autorität ihrer Verordner abhängig waren. Diese geistlichen und geistigen Oberhäupter der Juden walteten immer im Einverständnis mit der zivilen Verwaltung ihrer Gemeinden. Die jüdischen Landtage in Polen seit dem 16. Jahrhundert bildeten aber vor allen Dingen die ausgesprochene Repräsentation der Gemeinden, die durch ihre bevollmächtigten weltlichen Führer vertreten waren. Allerdings auch in Polen, wo seit dem 16. Jahrhundert das Talmudstudium zu einem überwältigenden Aufschwung gelangte und die grössten rabbinischen Autoritäten zu finden waren, zeigten sich die Grossrabbiner als die Männer der Initiative, die die berühmten Central- Verwaltungen ins Leben riefen, sie leiteten und organisierten. Jedoch haben auch die Gemeindevorsteher an den gemeinsamen Tagungen lebhaft teilgenommen; in administrativen Fragen hatten die PLESSNER. BERLIN. Löwe (Statuette). Ein Exemplar im Besitz des Fürsten zu Wied. Gemeindevorsteher, nicht die Rabbiner, die entscheidende Stimme. Kurz gesagt, die jüdischen Landtage in den polnischen Provinzen trugen mehr weltlichen oder politischen Charakter. Ein zweiter wesentlicher Unterschied bestand darin, dass die deutschen Synoden nur zu Zeiten einberufen wurden, vorübergehend, anlässlich einer Notwendigkeit, während die Synoden in Polen das eigentliche und beständige Fundament zum Ausbau der Organisation für die polnischen Juden und gleichzeitig als höchstes Gericht eingerichtet waren. In dieser Bedeutung sind sie vor die Landesregierung getreten, regelmässig sich versammelnd; gemäss der einmal festgesetzten Ordnung haben sie eine dauernde, weitgehende, erspriessliche Tätigkeit an den Tag gelegt.6) Ein ähnlicher jüdischer Landtag tagte vorübergehend im 17. Jahrhundert im Grossherzogtum Hessen, der aber von dem Landesherrn den dortigen Juden aufgezwungen war. Dieser Landtag konnte nur auf Einberufung tagen und nur unter dem Vorsitz der fürstlichen Kommissare; es konnte daher von irgendwelcher Selbständigkeit dieses jüdischen Landtages in Hessen nicht die Rede sein. Die Tagungen in Polen dagegen besassen Autonomie. Ihre Verordnungen bezogen sich nicht nur auf die innere Administration der Gemeinden, sondern drangen in alle möglichen Zweige des jüdischen Lebens hinein, der gemeindlichen, sittlichen und pädagogischen Verhältnisse und bildeten das höchste vermittelnde Organ zwischen der polnischen Judenheit und der Landesregierung.7) Seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts hat es sich von selbst gemacht, dass bei dem Zusammenströmen von Rabbinern und Schulhäuptern mit ihrem Anhang an den polnischen Hauptmessplätzen wichtige Fragen verhandelt, Prozesse geschlichtet und gemeinsame Verabredungen getroffen wurden. Bald hat sich die Nützlichkeit solchen Zusammengehens augenfällig herausgestellt. Von einem bedeutenden Grossrabbiner wurde die Idee angeregt, regelmässige Zusammenkünfte der Hauptgemeindeführer zu veranstalten, um gemeinsam bindende Beschlüsse zu fassen. Rabbi Mordechai Jaffa (Lwusch), ein aus Böhmen stammender Rabbiner, soll es gewesen sein, der diese regelmässigen Synodalversammlungen organisierte. Es einigten sich die Gemeinden der vier polnischen Hauptländer Gross- und Klein-Polen, Litauen und Reussen zu diesem Zusammenwirken, regelmässig wiederkehrende Generalsynoden (richtiger Judentage) zu veranstalten, die an einem Haupt jahrmarktplatz zweimal jährlich in Lublin und Jaroslau, wechselnd, tagen sollten. Sämtliche dem jüdischen Landtag angehörenden Gemeinden zahlten Beiträge, die Hauptgemeinden sandten Deputierte, gelehrte, bewährte Männer, die Sitz und Stimme in dem Landtag hatten. Sie wählten einen Vorsitzenden, der die Verhandlung der zur Sprache gebrachten Fragen leitete und ein Sitzungsprotokoll führte. Streitigkeiten in den Gemeinden, Steuerverhältnisse, religiöse und 6) M. Schon*, Centralversammlungen der jüdischen Geineinden in Polen (Woskhod, Heft I, 1901) p. 66 ff. 7) M. Schorr, Centraiversammlungen der jüdischen Gemeinden in Polen (Woskhod, Heft J, 1901) p. 66 ff.