Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1909)
- Article
- Synagogen- und Gemeinde-Leben im Mittelalter
- Date
- 1909-10-01
- Page
- Seite 617 - 618 (sequence 4)
- Language
- German
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617 Leon Scheinluiu , Memel: Synagogen- und Gemeinde-Leben im Mittelalter. 618 hunderts, Rabbi Moses Minz, hat auf Ersuchen der Gemeinde in Bamberg eine Art Instruktion für den Vorbeter angefertigt, aus der wir die wesentlichen Bestimmungen mitteilen5): „Der Vorbeter soll der erste und letzte im Gotteshaus sein. Er muss unbescholten, demütig, allseitig wohlgelitten, mannbar und verheiratet sein, eine angenehme Stimme besitzen, alle Bücher der Heiligen Schrift geläufig lesen und verstehen können. Während des Gebetes soll er der grössten Andacht sich befleissigen. Seine Kleider sollen sauber und das Obergewand lang sein. Er darf weder seine Augen umherschweifen lassen, noch seine Hände geschäftig bewegen/' „Leider — bemerkt hier Rabbi Minz — gibt es manche Vorbeter, die während des Gebetes fortwährend mit den Händen sich zu schaffen machen; beim lauten Vortrage soll der Vorbeter Wort für Wort sprechen — wie wenn er Geld zähle —; der Vortrag muss ruhig, deutlich, sinngemäss sein, und die Betonung muss den Regeln der Grammatik entsprechen. In seinem Verhalten ausserhalb des Gotteshauses soll A. NEUMANN. Vorfrühling* OELGEMAELDE. 5) ibd. ibd. der Vorbeter darauf achten, dass er sich nicht in Streitigkeiten von Gemeindemitgliedern mische, denn er soll nicht Veranlassung geben, dass irgendein Gemeindemitglied Groll gegen ihn im Herzen trage." Für den Vortrag des Vorbeters bestanden schon damals — im 14. Jahrhundert — alte bekannte und feste Melodien für die verschiedenen Andachten und Gebetstücke. Es gab gewisse Hauptmotive, die für eine Reihe von Gebeten galten, sowie besondere Melodien, die nur für bestimmte Gebete, in Anwendung kamen. Am Rhein gab es teilweise andere Gebetsordnungen und Melodien als in Regensburg und Oesterreich, und die Gemeinden sahen darauf, dass die Vorbetcr sie nicht nach Gutdünken änderten.6) Der Kreis der gottesdienstlichen Formeln war übrigens noch durch eine Rücksicht bestimmt, nämlich durch den Zweck, dem Volk die wesentlichen Quellen der Religionslehre, Bibel, Mischna und Talmud nahezulegen. Man betrachtete den Gottesdienst nicht bloss als den Inbegriff von Gebeten, sondern als das Mittel zur Belehrung, soweit solche in der kurzen Zeit, die ihm täglich und festtäglich gewidmet werden konnte, durch eine angemessene Wahl der Lesestücke zu erreichen war.7) In der Zeit des Talmuds und der Gaonim war immer die Predigt ein Haupt- A. NEUMANN. Wenn der Schnee schmilzt. OELGEMAELDE. 6) Güdemann, ibid. p. 97 (cfr.Minhagim61 a). 7) Jost, Geschichte des Judenturas und seiner Sekten (1858). II, p. 267.